Das Ministerium für öffentliche Sicherheit bittet um Stellungnahmen zu einem Dekretentwurf über Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit sowie über Punktabzug und -wiederherstellung für Führerscheine. Es handelt sich um ein Dokument zur Umsetzung des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit, das gerade von der Nationalversammlung verabschiedet wurde.
Laut Verordnungsentwurf gibt es 189 Verstöße, die neben Bußgeldern auch einen Führerscheinentzug von 2 bis 12 Punkten nach sich ziehen. Davon werden 28 Verstöße mit einem Abzug von 12 Punkten geahndet. Dabei handelt es sich um vorsätzliche, gefährliche Verstöße mit einem hohen Risiko, Verkehrsunfälle zu verursachen.
Zu den Verhaltensweisen, die zu einem Abzug von 12 Punkten führen, gehören insbesondere: Führen eines Fahrzeugs auf der Straße mit einer Blut- oder Atemalkoholkonzentration von mehr als 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder mehr als 0,4 Milligramm/Liter Atemalkohol; Führen eines Fahrzeugs mit Drogen im Körper, Transportieren einer Ladung von mehr als 150 Prozent der zulässigen Ladung; illegales Rennen, Schlangenlinienfahren, Schlingern, Lenken mit den Füßen; Fahren eines Autos mit einer Geschwindigkeit von mehr als 35 km/h...
Fehler ziehen 10 Punkte ab Dazu gehört das Fahren auf der Straße mit einer Blut- oder Atemalkoholkonzentration von mehr als 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder mehr als 0,25 bis 0,4 Milligramm/Liter Atemalkohol.
Zu den Verstößen, die mit einem Abzug von 6 Punkten geahndet werden, zählen: Missachtung von Lichtsignalen; Missachtung von Anweisungen von Fahrern oder Verkehrskontrolleuren; Fahren in die falsche Richtung auf der Autobahn, Rückwärtsfahren auf der Autobahn; Verursachen eines Unfalls ohne anzuhalten, Nichtabsichern des Unfallorts, Flucht ohne Meldung an die zuständige Behörde, Nichtbeteiligung bei der Ersten Hilfe für Verletzte...
Fehler 3 Punkte abgezogen Zu den möglichen Verstößen zählen beispielsweise das Nichtbefolgen von Geboten und Anweisungen auf Verkehrszeichen, das Unterlassen von Warnsignalen beim Anhalten oder Parken ... und das Verursachen von Unfällen.
Zu den Verstößen, die zu einem Abzug von 2 Punkten führen, gehören das Fahren eines Fahrzeugs, das direkt in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, ohne anzuhalten, das Nichtabsichern des Unfallorts, das Unterlassen der Ersten Hilfe für Verletzte, das Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs …
Nach Ansicht des Redaktionsausschusses handelt es sich beim Abzug von Punkten vom Führerschein nicht um eine Verwaltungsstrafe. Einem Verkehrssünder, dem Punkte vom Führerschein abgezogen wurden, wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen.
Daten zu Punkten, Abzügen und Wiederherstellungen von Führerscheinpunkten werden im Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen gespeichert. Punktabzüge und Wiederherstellungen von Führerscheinpunkten werden im System automatisch durchgeführt.
Die Regelung zum Punktabzug vom Führerschein dient sowohl der Abschreckung als auch der Aufklärung . Jeder Punktabzug dient als Warnsignal und soll Autofahrern helfen, sich besser an die Gesetze zu halten. Wurden nicht alle Punkte vom Führerschein abgezogen, darf der Fahrer weiterhin fahren.
Das Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit sieht vor, dass ein Führerschein mit 12 Punkten wiedererlangt wird, wenn nicht alle Punkte abgezogen wurden und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des letzten Punktabzugs keine Punkte abgezogen wurden. Falls alle Punkte von einem Führerschein abgezogen wurden, darf der Führerscheininhaber mit diesem Führerscheintyp kein Fahrzeug mehr auf der Straße führen.
Mindestens 6 Monate nach dem Abzug aller Punkte muss der Führerscheininhaber einen von der Verkehrspolizei organisierten Test zur Kenntnis der Verkehrsordnung und -sicherheit ablegen; bei einem zufriedenstellenden Ergebnis werden ihm die vollen 12 Punkte wieder gutgeschrieben.
Das Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
TH (laut VnExpress)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/gan-200-hanh-vi-co-the-bi-tru-diem-giay-phep-lai-xe-389171.html
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