Die Regierung hat soeben das Dekret 260/2025 erlassen, mit dem die Ausfuhrsteuer auf eine Reihe von Artikeln des Präferenzzollplans für Import und Export im Dekret 26/2023 geändert wird. Das Dekret tritt mit dem Datum der Unterzeichnung (10. Oktober) in Kraft.
Dementsprechend behält die Regierung einen Steuersatz von 0 % auf Silberschmuck und Schmuckteile bei, unabhängig davon, ob sie mit anderen Edelmetallen plattiert oder überzogen sind oder nicht, sowie auf Schmuck und Schmuckteile aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen plattiert sind und für den Export bestimmt sind.
Insbesondere gestattet die Regierung eine Reduzierung der Ausfuhrsteuer auf Schmuck und Schmuckteile aus anderen Edelmetallen, unabhängig davon, ob sie mit Edelmetall plattiert oder überzogen sind, von 1 % auf 0 %.
Für Gold- oder Silberwaren und Teile von Gold- oder Silberwaren, die aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen plattierten Metallen bestehen, belässt das Dekret den Ausfuhrsteuersatz bei 0 %; für andere Edelmetallwaren wird er von 1 % auf 0 % gesenkt.
Auch für andere Produkte aus Gold oder Silber wird der Exportsteuersatz von 1 % auf 0 % gesenkt.

Goldringe werden in einem Goldgeschäft ausgestellt (Foto: Manh Quan).
Nach Angaben des Finanzministeriums ist diese Steuersenkung notwendig, um Unternehmen bei der Kostensenkung und Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Dies trägt auch dazu bei, gelagertes Gold angesichts begrenzter Goldquellen und hoher Preise in Mehrwertprodukte umzuwandeln.
Der neue Steuersatz (0 %) liegt innerhalb der Steuerspanne für Goldschmuck und Kunstgruppen (0–10 %) und steht im Einklang mit den Grundsätzen für die Bekanntmachung von Steuertabellen und -sätzen.
Ebenfalls vom 10. Oktober ändert und ergänzt das Dekret Nr. 232/2025 eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 24/2012 der Regierung über die Verwaltung offizieller Goldhandelsaktivitäten.
Bisher hatte der Staat ein Monopol auf Goldbarren. Nun überträgt die Staatsbank das Recht zum Import und zur Produktion von Goldbarren an eine Reihe qualifizierter Banken und Unternehmen.
Banken und Unternehmen, die eine Lizenz zur Herstellung von Goldbarren erwerben möchten, benötigen eine Lizenz zum Kauf, Verkauf und Handel dieses Artikels. Sie müssen außerdem die Kapitalanforderungen erfüllen. Unternehmen müssen über ein Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr verfügen, Banken über ein Stammkapital von 50.000 Milliarden VND oder mehr.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/giam-thue-xuat-khau-xuong-0-voi-vang-trang-suc-ky-nghe-20251010195108183.htm
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