(Dan Tri) – Das Arbeitsregime für Privatschullehrer muss die Einhaltung des Rundschreibens 05/2025/TT-BGDDT und anderer relevanter Vorschriften gewährleisten.
Bei vielen Teilzeitlehrkräften wird die Unterrichtsstunde gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT reduziert (Foto: Huyen Nguyen).
Mit dem Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT vom 7. März 2025 zur Regelung der Arbeitszeiten für Lehrkräfte im Bereich Allgemeinbildung und Hochschulvorbereitung, das am 22. April in Kraft trat, wurden zahlreiche Regelungen zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte erlassen.
Viele Stellen werden auf 4 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert, beispielsweise: Klassenlehrer an allgemeinen Schulen; Lehrer, die gleichzeitig Parteisekretäre sind, Parteizellensekretäre (wenn keine Parteiausschüsse eingerichtet sind) an Schulen mit 28 oder mehr Klassen für die Regionen 2 und 3, 19 oder mehr Klassen für die Region 1. Viele andere Stellen und Teilzeitjobs werden ebenfalls in Unterrichtsstunden umgewandelt.
Jeder Lehrer kann nicht mehr als 2 Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen, daher kann ein Lehrer höchstens 8 Stunden pro Woche reduzieren.
Viele Menschen stellen sich die Frage: Haben Privatschullehrer Anspruch auf die oben genannte Regelung?
Dementsprechend legt das Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung die Arbeitsregelung für Lehrer fest, die an allgemeinbildenden Einrichtungen und universitären Vorbereitungsschulen unterrichten, einschließlich: Aufgaben, Arbeitszeiten, Jahresurlaub, Unterrichtsstundennormen, Verkürzung der Unterrichtsstundennormen und Umwandlung anderer Aktivitäten in Unterrichtsstunden.
Antragsberechtigt sind direkt unterrichtende Lehrkräfte und Lehrkräfte in Leitungsfunktionen (einschließlich Schulleiter und Konrektoren) an Grundschulen, weiterführenden Schulen, Gymnasien, mehrstufigen allgemeinbildenden Schulen, ethnischen Internaten, Halbinternaten für ethnische Minderheiten, Sonderschulen, Schulen und Klassen für Behinderte (nachfolgend allgemeinbildende Schulen genannt) und Universitätsvorbereitungsschulen.
Direktoren und stellvertretende Direktoren von Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren wenden das Arbeitsregime von Schulleitern und stellvertretenden Schulleitern gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens an, sofern die zuständigen Behörden nichts anderes vorschreiben.
Für Lehrkräfte, die Weiterbildungsprogramme an Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren unterrichten, gilt das Arbeitsregime für Lehrkräfte der allgemeinen Bildung und der voruniversitären Bildung gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT, sofern die zuständige Behörde nichts anderes bestimmt.
Absatz 3, Artikel 2 des Rundschreibens legt fest, dass der Direktor einer privaten Allgemeinschule auf Grundlage der Organisations- und Betriebsvorschriften der Schule und des Beschlusses des Schulrats die Arbeitszeitregelung für die Lehrer festlegen muss, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Rundschreibens und der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu gewährleisten.
Daher enthält das Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT konkrete und klare Regelungen zu Arbeitszeitregelungen und zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrer, die sowohl für öffentliche als auch für private Schulen gelten.
Dies trägt nicht nur dazu bei, den Druck auf die Lehrkräfte zu verringern, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass sich die Lehrkräfte stärker auf den Unterricht und die Verbesserung der Bildungsqualität konzentrieren können.
Gleichzeitig trägt die Unterrichtsstundenreduzierung dazu bei, dass den Lehrkräften mehr Zeit für berufliche Aktivitäten, wissenschaftliche Forschung und persönliche Weiterentwicklung bleibt.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/giao-vien-truong-tu-thuc-co-duoc-giam-dinh-muc-tiet-day-theo-quy-dinh-moi-20250307213818929.htm
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