(Dan Tri) – Die Arbeitszeitregelung für Privatschullehrer muss mit dem Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT und anderen relevanten Vorschriften übereinstimmen.
Bei vielen Teilzeitlehrkräften wird die Unterrichtsstunde gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT reduziert (Foto: Huyen Nguyen).
Mit dem Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT vom 7. März 2025 zur Regelung der Arbeitszeiten für Lehrkräfte im Bereich Allgemeinbildung und Hochschulvorbereitung, das am 22. April in Kraft trat, wurden zahlreiche Regelungen zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte erlassen.
Viele Stellen werden auf 4 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert, beispielsweise: Klassenlehrer an allgemeinen Schulen; Lehrer, die gleichzeitig Parteisekretäre sind, Parteizellensekretäre (wenn keine Parteiausschüsse eingerichtet sind) an Schulen mit 28 oder mehr Klassen für die Regionen 2 und 3, 19 oder mehr Klassen für die Region 1. Viele andere Stellen und Teilzeitjobs werden ebenfalls in Unterrichtsstunden umgewandelt.
Jeder Lehrer kann nicht mehr als 2 Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen, daher kann ein Lehrer höchstens 8 Stunden pro Woche reduzieren.
Viele Menschen stellen sich die Frage: Haben Privatschullehrer Anspruch auf die oben genannte Regelung?
Dementsprechend legt das Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung die Arbeitsregelung für Lehrer fest, die an allgemeinen Bildungseinrichtungen und universitären Vorbereitungsschulen unterrichten, einschließlich: Pflichten, Arbeitszeit, Jahresurlaub, Unterrichtsstundennormen, Regelungen zur Verkürzung der Unterrichtsstundennormen und zur Umwandlung anderer Aktivitäten in Unterrichtsstunden.
Antragsberechtigt sind Lehrkräfte, die direkt unterrichten, sowie Lehrkräfte in Leitungsfunktionen (einschließlich Schulleiter und Konrektoren) an Grundschulen, weiterführenden Schulen, Gymnasien, mehrstufigen allgemeinbildenden Schulen, ethnischen Internaten, halbinternatsbasierten allgemeinbildenden Schulen für ethnische Minderheiten, Fachschulen, Schulen und Klassen für Behinderte (nachfolgend allgemeinbildende Schulen genannt) und Universitätsvorbereitungsschulen.
Die Direktoren und stellvertretenden Direktoren von Weiterbildungszentren und Berufsbildungs-Weiterbildungszentren wenden das Arbeitsregime der Schulleiter und stellvertretenden Schulleiter gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens an, sofern keine anderen Vorschriften der zuständigen Behörde vorliegen.
Für Lehrkräfte, die Weiterbildungsprogramme an Weiterbildungszentren und Weiterbildungszentren für die berufliche Bildung unterrichten, gilt das Arbeitsregime für Lehrkräfte der allgemeinen Bildung und der Universitätsvorbereitung gemäß Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT, bis es andere Regelungen durch die zuständigen Behörden gibt.
Absatz 3, Artikel 2 des Rundschreibens legt fest, dass der Direktor einer privaten Allgemeinschule auf Grundlage der Organisations- und Betriebsvorschriften der Schule und des Beschlusses des Schulrats die Arbeitszeitregelung für die Lehrer festlegen muss, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Rundschreibens und der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu gewährleisten.
Daher enthält das Rundschreiben 05/2025/TT-BGDDT konkrete und klare Regelungen zu Arbeitszeitregelungen und zur Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrer, die sowohl für öffentliche als auch für private Schulen gelten.
Dies trägt nicht nur dazu bei, den Druck auf die Lehrkräfte zu verringern, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass sich die Lehrkräfte stärker auf den Unterricht konzentrieren und die Qualität der Ausbildung verbessern können.
Gleichzeitig trägt die Unterrichtsstundenreduzierung dazu bei, dass den Lehrkräften mehr Zeit für berufliche Aktivitäten, wissenschaftliche Forschung und persönliche Weiterentwicklung bleibt.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/giao-vien-truong-tu-thuc-co-duoc-giam-dinh-muc-tiet-day-theo-quy-dinh-moi-20250307213818929.htm
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