
Krankenversicherungskarte in Ho-Chi-Minh-Stadt – Foto: TTO
Das Gesundheitsministerium hat gerade ein Dokument zur Umsetzung des Regierungserlasses 188/2025 herausgegeben, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes detailliert beschrieben und geregelt wird.
Darin regelt das Gesundheitsministerium die Zahlung der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen durch die Krankenversicherung (HI), falls der Patient die Karte verspätet vorlegt.
Zahlung bei verspäteter Vorlage der Krankenversicherungskarte
Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 188/2025 übernimmt die Krankenkasse, wenn ein Patient mit einer Krankenversicherungskarte zu einem Arztbesuch oder einer Behandlung erscheint, die Karteninformationen aber verspätet vorlegt, die Kosten für die ärztliche Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Leistungen und Stufen ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Krankenversicherungskarteninformationen, außer in Notfällen.
Die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen während der Zeit, in der der Patient keine Krankenversicherungskarte vorgelegt hat, werden gemäß den Vorschriften direkt von der Krankenkasse übernommen.
In diesem Fall weist das Gesundheitsministerium an, dass die vor dem Zeitpunkt der Kartenvorlage entstandenen Kosten gemäß den Bestimmungen von Artikel 57 des Dekrets 188 von 2025 direkt von der Krankenkasse an den Patienten gezahlt werden.
Demnach beträgt die maximale Vergütung bei ambulanten Untersuchungen höchstens das 0,15-fache des Grundgehalts und bei stationärer Behandlung höchstens das 0,5-fache des Grundgehalts.
Nach Vorlage der Karte durch den Patienten werden die restlichen Kosten weiterhin im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen übernommen.
So erhalten Sie eine Rückerstattung für die Krankenversicherung mit Direktzahlung
Um die Kosten vor Vorlage der Karte zu begleichen, muss der Patient oder sein Familienmitglied ein Antragsformular für die direkte Zahlung ausfüllen. Sie können sich Bargeld bei der zentralen Anlaufstelle der vietnamesischen Sozialversicherung auszahlen lassen oder das Geld auf ein persönliches Konto überweisen lassen.
Reichen Sie den Antrag auf dem Nationalen Öffentlichen Dienstportal ein, über die Anwendung der Sozialversicherungsagentur, senden Sie ihn per Post oder reichen Sie ihn direkt bei der Sozialversicherungsagentur Ihres Wohnorts, des Ortes der Kartenausstellung oder des Ortes der Unterzeichnung des Untersuchungs- und Behandlungsvertrags mit der Krankenversicherung ein.
Innerhalb von 25 Tagen ab dem Datum des Eingangs der vollständigen und gültigen Unterlagen muss die Sozialversicherungsanstalt die Beurteilung abschließen und dem Patienten die Kosten erstatten.
Sollten zusätzliche Unterlagen benötigt werden, benachrichtigt die Sozialversicherung innerhalb von 5 Werktagen. Der Patient hat maximal 20 Tage Zeit, diese nachzureichen. Nach Erhalt aller gültigen Zusatzunterlagen erfolgt die Auszahlung innerhalb der nächsten 20 Tage.
Hinweis: Um direkt bezahlen zu können, sollten Patienten alle Rechnungen und Dokumente während der Zeit aufbewahren, in der sie ihre Karte nicht als Zahlungsgrundlage vorgelegt haben.
Durch die frühzeitige Vorlage der Karte kann die Zahlung sofort erfolgen, sodass keine weiteren direkten Eingriffe erforderlich sind. Im Notfall genießt der Patient auch dann alle Leistungen, wenn er keine Zeit hat, die Karte mitzubringen.
Mit dieser Regelung bleiben die Leistungen bei verspäteter Vorlage der Krankenversicherungskarte erhalten. Um Zeit zu sparen und unnötige Verfahren zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, die Karte bei Arztbesuchen immer mitzuführen oder die Daten der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.
Quelle: https://tuoitre.vn/huong-dan-moi-cham-trinh-bao-hiem-y-te-co-duoc-chi-tra-tien-kham-chua-benh-20251010103324934.htm
Kommentar (0)