Falls dem Steuerpflichtigen vor dem 1. Juli 2025 keine Steuernummer zuerkannt wurde:
- Gewerbetreibende, die neben der Gewerbeanmeldung auch einer Steuerregistrierung unterliegen, müssen gemäß den Bestimmungen des Dekrets 01/2021/ND-CP und des Rundschreibens 02/2023/TT-BKHĐT ein Gewerbeanmeldungsverfahren bei der Gewerberegistrierungsbehörde durchführen.
- Einzelpersonen und Vertreter von Haushalten (mit Ausnahme der oben genannten Geschäftshaushalte) müssen gemäß Artikel 22 des Rundschreibens 86/2024/TT-BTC die Steuerregistrierungsverfahren durchführen, bevor sie mit der Produktion und Geschäftstätigkeit beginnen oder Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt eingehen.
- Steuerzahler müssen drei Informationen genau angeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, persönliche Identifikationsnummer, um sicherzustellen, dass sie mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen.
- Geschäftshaushalte, Familien und Einzelpersonen dürfen persönliche Identifikationsnummern als Steuercodes verwenden, sobald die Gewerberegisterbehörde eine Gewerberegistrierungsbescheinigung ausstellt oder die Steuerbehörde sie über eine Übereinstimmung mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank über die registrierte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der Einzelperson informiert.
Falls dem Steuerpflichtigen vor dem 1. Juli 2025 eine Steuernummer zuerkannt wurde:
- Falls die Steuerregistrierungsinformationen mit den in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank gespeicherten Informationen der Person übereinstimmen:
+ Steuerkennzeichen, die vor dem 1. Juli 2025 ausgestellt wurden, werden von der Steuerbehörde in persönliche Identifikationsnummern umgewandelt, ohne dass für die Steuerzahler bei der Umstellung ein Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
+ Geschäftshaushalte, Familien und Einzelpersonen dürfen ab dem 1. Juli 2025 persönliche Identifikationsnummern anstelle von Steuercodes verwenden, einschließlich der Anpassung und Ergänzung von Steuerpflichten, die sich aus zuvor erlassenen Steuercodes ergeben.
+ Steuerbehörden überwachen und verwalten sämtliche Daten von Geschäftshaushalten, Haushalten, Einzelpersonen sowie Daten zur Registrierung von Familienabzügen von Angehörigen anhand persönlicher Identifikationsnummern.
- Falls die Steuerregistrierungsinformationen nicht mit den in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank gespeicherten Informationen der Person übereinstimmen:
+ Die Steuerbehörde aktualisiert den Status des Steuercodes auf den Status 10 „Steuercode wartet auf Aktualisierung der persönlichen Identifikationsnummerinformationen“.
+ Geschäftshaushalte, Haushalte und Einzelpersonen müssen Verfahren zur Änderung der Steuerregistrierungsinformationen gemäß den Bestimmungen in Klausel 1 und Klausel 4, Artikel 25 des Rundschreibens 86/2024/TT-BTC durchführen, um sicherzustellen, dass die Informationen mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen.
+ Geschäftshaushalte, Familien und Einzelpersonen dürfen ab dem Datum, an dem die Gewerberegisterbehörde eine Bescheinigung über die Änderung der Gewerberegistereintragung ausstellt oder die Steuerbehörde sie über Ergebnisse informiert, die mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen, persönliche Identifikationsnummern anstelle von Steuercodes verwenden.
+ Steuerbehörden überwachen und verwalten sämtliche Daten von Geschäftshaushalten, Haushalten, Einzelpersonen sowie Daten zur Registrierung von Familienabzügen von Angehörigen anhand persönlicher Identifikationsnummern.
- Falls einer Person mehr als 01 Steuercodes zuerkannt wurden:
+ Einzelpersonen müssen die Informationen zu ihren persönlichen Identifikationsnummern für ausgestellte Steuercodes aktualisieren, damit die Steuerbehörden die Steuercodes in die persönlichen Identifikationsnummern integrieren und die Steuerdaten der Steuerzahler entsprechend den persönlichen Identifikationsnummern konsolidieren können.
+ Zuvor ausgegebene Steuercodes mit Steuerregistrierungsinformationen, die mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen, werden von der Steuerbehörde in persönliche Identifikationsnummern umgewandelt, ohne dass für die Steuerzahler bei der Umwandlung Verwaltungsvorgänge erforderlich sind.
+ Steuerzahler können zuvor ausgestellte Steuercodes und Steuerpflichten gemäß jedem ausgestellten Steuercode nachschlagen, wenn sie sich über ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 (VNEID) zur Nutzung des elektronischen Steuerdienstes anmelden.
+ Wenn die Steuernummer in die persönliche Identifikationsnummer integriert wurde, können Rechnungen, Belege, Steuerunterlagen und andere rechtsgültige Dokumente, die unter Verwendung der Steuernummer der Person erstellt wurden, weiterhin zur Durchführung von Steuerverwaltungsverfahren verwendet werden und die Erfüllung der Steuerpflichten nachweisen, ohne dass die Steuernummer-Informationen auf Rechnungen, Belegen und Steuerunterlagen an die persönliche Identifikationsnummer angepasst werden müssen.
- Bei Gewerbehaushalten und Einzelunternehmen mit Betriebsstandorten
+ Ab dem 1. Juli 2025 dürfen die Steuerbehörden keine separaten Steuercodes für Betriebsstätten von Gewerbehaushalten und Einzelunternehmen mehr herausgeben. Gewerbehaushalte und Einzelunternehmen dürfen gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes ausschließlich die persönliche Identifikationsnummer des Vertreters des Gewerbehaushalts oder Einzelunternehmens als Steuercode verwenden, um Steuern bei der Steuerbehörde zu erklären und abzuführen, bei der das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat.
+ Die dem Betriebsstandort zuvor zugeteilte Steuernummer wird von der Steuerbehörde in eine persönliche Identifikationsnummer umgewandelt, ohne dass für den Steuerpflichtigen bei der Umstellung Verwaltungsaufwand entsteht.
+ Steuerpflichtige können bei der Anmeldung zum elektronischen Steuerservice über ein elektronisches Identifikationskonto (VNeiD) der Stufe 2 ihre Steuerpflichten nach dem jeweils zuvor vergebenen Steuercode des Betriebsstandortes abfragen.
Quelle: https://hanoimoi.vn/huong-dan-su-dung-so-dinh-danh-ca-nhan-thay-cho-ma-so-thue-tu-ngay-1-7-2025-706818.html
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