Bei der Inspektion von Straßenkraftfahrzeugen ist die Überprüfung der Windschutzscheibe ein obligatorischer Vorgang.
Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging eine Leserfrage zu einem Privatwagen ein, der durch einen von der Straße geschleuderten Stein kaputtgegangen war und in dessen rechter Windschutzscheibe ein Loch von etwa zwei Zentimetern Durchmesser entstand. Die Zulassungsfrist läuft bald ab. Wird der Wagen die Inspektion nicht bestehen?
Zu den schwerwiegenden Schäden und Mängeln zählt eine beidseitig durchstochene oder gebrochene Windschutzscheibe, die das Auto bei der Hauptuntersuchung nicht bestehen lässt (Beispielfoto).
Zu diesem Thema erklärte ein Vertreter einer Kfz-Prüfstelle, dass eine Windschutzscheibe eine transparente Glasschicht sei, die die Front, die Seiten und das Heck des Fahrzeugs bedecke. Das Glasmaterial sei sehr widerstandsfähig und schütze die Insassen bei hoher Geschwindigkeit vor Staub, Hitze, Regen oder Fremdkörpern.
Darüber hinaus verleiht die Windschutzscheibe dem Rahmensystem des Fahrzeugs Stabilität und trägt so zur Sicherheit von Fahrer und Passagieren bei, wenn plötzlich gefährliche Notsituationen auftreten.
Windschutzscheiben können durch Verkehrsunfälle oder das Auftreffen harter Gegenstände Risse, Löcher oder Brüche bekommen, was ihre eigentliche Funktion beeinträchtigt.
Andererseits gelten gemäß den Bestimmungen der nationalen technischen Verordnung für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Sattelanhänger und vierrädrige Lastkraftwagen mit Verbrennungsmotoren bei der technischen Sicherheitsprüfung und im Umweltschutz (QCVN 122:2024) folgende Mängel und Schäden: Wenn die Windschutzscheibe unvollständig oder nicht sicher montiert ist, die Windschutzscheibe zerbrochen oder gesprungen ist und die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, das wahrgenommene Bild verzerrt oder unklar ist oder die Seiten-, Heck- und oberen Windschutzscheiben durchstochen oder zerbrochen sind, wird dies als schwerwiegender Mangel oder Schaden (MaD) eingestuft. In diesem Fall wird die Zulassung des Fahrzeugs verweigert und der Fahrzeughalter muss das Problem beheben und das Fahrzeug zur erneuten Prüfung bringen.
Das Auto eines Lesers der Zeitung „Giao Thong“ weist einen der oben genannten Schadens- und Defektfälle auf. Um zu vermeiden, dass das Fahrzeug die Inspektion nicht besteht und mehrmals erneut geprüft werden muss, muss der Autobesitzer zunächst die Löcher in der Windschutzscheibe auf beiden Seiten reparieren lassen und das Auto dann zur Inspektion bringen.
Laut dem Vertreter des Prüfzentrums werden bei der Windschutzscheibenprüfung Risse an beiden Seiten, an der Rückseite und an der Oberseite nur als geringfügige Mängel oder Schäden (MiD) eingestuft. Daher erhält das Auto mit diesem Mangel auch dann ein Zertifikat und einen Prüfstempel, wenn alle übrigen Prüfkategorien bestanden werden.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/kinh-chan-gio-hai-ben-bi-vo-o-to-co-duoc-dang-kiem-19225011615473496.htm
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