Das Ministerium für Information und Kommunikation gibt klare Anweisungen, um das Problem der „Schrott“-SIM-Karten vor dem 15. April zu beenden.
Wie Thanh Nien berichtete, besteht auf dem Markt immer noch die Situation, dass „Schrott“-SIMs mit voreingestellten Teilnehmerinformationen und voraktivierten Mobilfunkdiensten auf Vertriebskanälen und bei Telekommunikationsdienstleistern erhältlich sind, die die Leute kaufen und nutzen können, ohne die vorgeschriebene Teilnehmerinformation registrieren zu müssen.
Angesichts dieser Situation hat das Ministerium für Information und Kommunikation drastische und strenge Anweisungen mit konkreten Zeitvorgaben und klaren Verantwortlichkeiten herausgegeben. Demnach verlangt das Ministerium für Information und Kommunikation, dass Telekommunikationsunternehmen bis zum 15. April die Bearbeitung aller SIM-Karten mit Anzeichen von Kanalüberschuss abgeschlossen haben. Dabei muss sichergestellt werden, dass auf allen an Telekommunikations-Servicepunkten verkauften SIM-Karten vor der Aktivierung keine vorinstallierten Teilnehmerinformationen gespeichert sind und die SIM-Karten nur von den Telekommunikationsunternehmen selbst aktiviert und neu entwickelt werden können, nachdem sie Lösungen implementiert haben, um vollständige und genaue Teilnehmerinformationen gemäß den Vorschriften sicherzustellen und gleichzeitig mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank abzugleichen.
Der Minister forderte außerdem, dass SIM-Karten mit Zweiwege-Sperre, die über Teilnehmerinformationen und einen Tarifplan verfügen, bis zum 22. März ihren Status in SIM-Karten ohne Teilnehmerinformationen ändern müssen. SIM-Karten mit Einwege-Sperre und Aktivierungszeichen müssen bis zum 15. April ihren Status in SIM-Karten ohne Teilnehmerinformationen ändern. Dies geschieht nach der Bearbeitung der Abonnementdatei mit einem Dokument unter dem Namen mehrerer SIM-Karten.
Nach dem 15. April 2024 verlangt das Ministerium für Information und Kommunikation von Mobilfunkunternehmen, die volle Verantwortung zu übernehmen, wenn ihre SIM-Karten weiterhin aktiviert, gekauft, verkauft und auf dem Markt in Umlauf gebracht werden. Falls festgestellt wird, dass an Telekommunikations-Servicepunkten SIM-Karten verkauft oder bereitgestellt werden, deren Teilnehmerinformationen vor der Aktivierung oder Verwendung verfügbar waren, oder wenn sie aktiviert oder in Gebrauch genommen werden, aber deren Informationen nicht mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen, beauftragt das Ministerium für Information und Kommunikation die ministeriumseigene Aufsichtsbehörde mit der Durchführung von Inspektionen und der Ahndung von Verstößen. Die höchste Strafe ist die Aussetzung der Aktivitäten zur Gewinnung neuer Teilnehmer. Gleichzeitig wird das Ministerium für Information und Kommunikation ein Dokument herausgeben, in dem das Unternehmen daran erinnert wird, und dem Premierminister Bericht erstatten, damit dieser Disziplinarmaßnahmen gegen den Leiter des vertragsbrüchigen Unternehmens in Erwägung zieht.
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