Der Passagierin Shataria Banks wurde das Boarding eines Spirit Airlines-Fluges verweigert – Foto: CBSMiami/YouTube, Getty
Laut CBS Miami wollte Shataria Banks am 23. Juli vom Miami International Airport zu ihrem Haus in Houston, Texas, fliegen, wenige Tage nachdem sie sich in der Gegend einer Schönheitsoperation unterzogen hatte.
Sie sagte, sie habe ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihre Flugtauglichkeit nach einer „gründlichen Untersuchung“ bescheinigte. Die Fluggesellschaft verweigerte ihr jedoch mit der Begründung „interner Verfahren“ den Zutritt zum Flugzeug.
Banks zeichnete das Gespräch mit einer Check-in-Mitarbeiterin auf. In dem Video, das sie CBS Miami zur Verfügung stellte, fragte sie, ob die Fluggesellschaft eine Gesundheitsrichtlinie habe, die Passagiere vor der Buchung prüfen könnten.
„Wir müssen uns an die Vorschriften halten“, antwortete der Mitarbeiter und fügte hinzu: „Es geht um Ihre Sicherheit.“ Laut Frau Banks verfügt die Fluggesellschaft über keine schriftlichen Richtlinien, die die Passagiere einsehen könnten.
„Ich sage nicht, dass Fluggesellschaften kein Recht haben, Leute abzuweisen, oder dass ihnen die Sicherheit egal ist. Aber sie brauchen klare Regeln, denn nicht jeder kann sich ein neues Ticket leisten“, sagte sie gegenüber CBS Miami. „Ich würde nie wieder mit ihnen fliegen wollen.“
Banks gab nicht bekannt, welcher Art von Schönheitsoperation sie sich unterzogen hatte, doch im Videointerview sieht man, dass sie Verbände und Drainagen um ihren Bauch trägt.
In einer Erklärung gegenüber dem People- Magazin bekräftigte ein Sprecher von Spirit Airlines, dass die Sicherheit der Passagiere „oberste Priorität“ habe.
Sie sagten, das Personal habe die richtigen Verfahren befolgt und sich mit MedLink beraten, dem Partner des Unternehmens, der medizinische Fernunterstützung anbietet.
„Aufzeichnungen zeigen, dass ein MedLink-Spezialist die medizinischen Unterlagen überprüfte und zu dem Schluss kam, dass der Passagier zu diesem Zeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht flugtauglich war“, sagte die Fluggesellschaft und bestätigte, dass Frau Banks „eine Rückerstattung für den Flug erhalten“ habe.
Quelle: https://tuoitre.vn/mot-phu-nu-khong-duoc-len-may-bay-vi-vua-trai-qua-phau-thuat-tham-my-20250728163852155.htm
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