Kinhtedothi – Laut dem stellvertretenden Premierminister Le Thanh Long zielt der Gesetzesentwurf zur Verwaltung und Investition von Staatskapital in Unternehmen darauf ab, sicherzustellen, dass staatliche Unternehmen nach Marktmechanismen operieren und die Autonomie und Eigenverantwortung staatlicher Unternehmen respektieren und stärken …
Am 23. November hörte sich die Nationalversammlung in Fortsetzung ihrer 8. Sitzung den Bericht der Regierung und der Bewertungsagentur zum Gesetzentwurf über die Verwaltung und Investition staatlichen Kapitals in Unternehmen an.
Sicherstellung, dass staatliche Unternehmen nach Marktmechanismen arbeiten
Der stellvertretende Premierminister Le Thanh Long betonte die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf zur Verwaltung und Investition von Staatskapital in Unternehmen zu verkünden, und sagte: „Um die Richtlinien und Strategien der Partei und des Staates umzusetzen und die Effizienz der Verwaltung und Nutzung von Staatskapital, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, zu verbessern, als Reaktion auf neue Anforderungen aus der Managementpraxis und der internationalen Integration, um die Beschränkungen und Mängel des aktuellen Gesetzes zur Verwaltung und Nutzung von Staatskapital, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, in Gesetz Nr. 69/2014/QH13 umgehend zu überwinden und die Konsistenz und Einheit des vietnamesischen Rechtssystems zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Regierung den Gesetzentwurf zur Verwaltung und Investition von Staatskapital in Unternehmen vorlegt, der das Gesetz Nr. 69/2014/QH13 ersetzt.“
Der Regelungsumfang des Gesetzes Nr. 69/2014/QH13 zu den Themen „Verwendung staatlichen Kapitals“ und „Investitionen in Produktion und Wirtschaft“ ist detailliert und eng gefasst und schränkt die Autonomie der Unternehmen bei der Verwendung von Kapital und Vermögenswerten in Produktion und Geschäftstätigkeit ein. Zudem zeigt er die administrative Einmischung des Staates in die Tätigkeit der Unternehmen. Die Verwaltung des in Unternehmen investierten staatlichen Kapitals ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Ebenso wenig umfasst er die Gestaltung und Umstrukturierung des staatlichen Kapitals in Unternehmen. Daher ist es notwendig, den Regelungsumfang dahingehend anzupassen, dass die „Verwendung von Kapital und Vermögenswerten in Unternehmen“ nicht speziell geregelt wird.
Dementsprechend wird die Verwendung von Kapital und Vermögenswerten in Richtung „Staatliche Kapitalinvestitionen in Unternehmen“ geregelt; es gibt Vorschriften zur Kapitalmobilisierung; Kauf, Verkauf und Verwendung von Anlagevermögen; die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten wird den Unternehmen zur Entscheidung übertragen, um den Staat eindeutig als Eigentümer der Kapitalinvestitionen zu identifizieren; die Verwaltung richtet sich nach der Kapitaleinlage in den Unternehmen, nicht nach administrativen Eingriffen in die Unternehmensabläufe; eine starke Dezentralisierung wird in Verbindung mit der Rechenschaftspflicht der Unternehmen gestärkt.
Hinsichtlich des Anwendungsgegenstands wurde bei der Entwicklung der Richtlinie festgelegt, dass „Unternehmen mit sonstigen staatlichen Kapitalbeteiligungen“ Unternehmen sind, deren Kapitalbeteiligungen mehr als 50 % des Stammkapitals von Unternehmen mit 100 % direkten staatlichen Kapitalbeteiligungen betragen. Um die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der staatlichen Verwaltung nach dem Investitionskapitalfluss und der Kapitaleinlage in das Unternehmen zu gewährleisten, hat die Regierung während des spezifischen Untersuchungsprozesses bei der Entwicklung des Gesetzesentwurfs auf der Grundlage der vorgeschlagenen Stellungnahmen von Unternehmen, relevanten Ministerien, Zweigstellen und Einheiten vereinbart, dass der Gesetzesentwurf Unternehmen mit sonstigen staatlichen Kapitalbeteiligungen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes einschließt und die Verantwortung den Unternehmen mit staatlichen Kapitalbeteiligungen zuweist.
Dementsprechend umfassen die Anwendungsbereiche in Artikel 2 des Entwurfs: (1) Staatsunternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzes, Kreditinstitute, an denen der Staat mehr als 50 % des Stammkapitals hält (ausgenommen Einlagensicherungs- und Policenbanken); (2) Kapitaleigentümervertretungsagenturen, Kapitaleigentümervertreter bei Staatsunternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzes und Kreditinstitute, an denen der Staat mehr als 50 % des Stammkapitals hält; (3) einschlägige Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen.
Organisieren und Umstrukturieren des staatlichen Investitionskapitals in Unternehmen
In seinem Prüfbericht erklärte der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, dass der Finanz- und Haushaltsausschuss dem Vorschlag der Regierung hinsichtlich der Notwendigkeit der Verkündung des Gesetzes über die Verwaltung und Investition staatlichen Kapitals in Unternehmen grundsätzlich zustimme. Dieses Gesetz soll das Gesetz über die Verwaltung und Verwendung staatlichen Kapitals, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird (Gesetz Nr. 69), ersetzen. Der Finanz- und Haushaltsausschuss erkannte an, dass die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs dazu beitragen werden, die Ansichten und Richtlinien der Partei hinsichtlich der weiteren Umstrukturierung, Innovation und Effizienzsteigerung staatlicher Unternehmen zu institutionalisieren. Zudem wird sichergestellt, dass staatliche Unternehmen gemäß den Marktmechanismen operieren, die Autonomie und Eigenverantwortung der Unternehmen respektiert und gestärkt und die staatliche Kontrolle und Aufsicht bei der Verwaltung und Investition von Kapital in Unternehmen gestärkt.
Um den Gesetzesentwurf fertigzustellen, empfiehlt der Finanz- und Haushaltsausschuss, dass die Redaktionsagentur weiterhin bestimmte Bestimmungen des Gesetzesentwurfs überprüft, um die oben genannten Richtlinien und Grundsätze vollständig und gleichzeitig zu institutionalisieren.
Was den Regelungsumfang und die Anwendungsgebiete (Artikel 1 und 2) betrifft, so ist nach Ansicht des Finanz- und Haushaltsausschusses durch den im Gesetzentwurf festgelegten Regelungsumfang und die Anwendungsgebiete Konsistenz und Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Unternehmensgesetzes über staatliche Unternehmen gewährleistet. Allerdings gibt es neben Unternehmen mit mehr als 50 % Staatskapital derzeit noch weitere Arten von Unternehmen mit staatlicher Kapitalbeteiligung, die noch nicht in den Regelungsbereich des Gesetzesentwurfs fallen. Daher ist es notwendig, den Umfang der Verwaltung und Investition staatlichen Kapitals zu prüfen und zu ergänzen, um im Gesetzentwurf grundlegende Regelungen zu erhalten. Gleichzeitig ist die Regierung zu beauftragen, Einzelheiten für diese Unternehmen mit staatlicher Kapitalbeteiligung mit entsprechenden Maßnahmen und Managementebenen festzulegen.
Bezüglich der Aufgaben und Befugnisse der Regierung, der Ministerien, der Behörden auf Ministerebene, der Volkskomitees der Provinzen und der Behörden, die staatliche Kapitaleigentümer vertreten (Artikel 9 und 10), stellt der Finanz- und Haushaltsausschuss fest, dass der Gesetzentwurf detaillierte Vorschriften zu den Aufgaben und Befugnissen der Regierung, der Ministerien, der Behörden auf Ministerebene, der Volkskomitees der Provinzen und der Behörden, die staatliche Kapitaleigentümer vertreten, enthält. Der Finanz- und Haushaltsausschuss empfiehlt der Redaktionsbehörde, weiterhin Vorschriften zu erforschen, zu überprüfen und festzulegen, um die Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Organisation der Regierung, dem Gesetz über die Organisation der lokalen Regierungen, dem Gesetz zur Verkündung von Rechtsdokumenten und damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften sicherzustellen; außerdem soll die Einheitlichkeit des Gesetzes über die Rechte und Pflichten des Premierministers sowie die Rechte und Pflichten des Finanzministeriums als der Behörde, die die Regierung bei der staatlichen Verwaltung und Investition staatlichen Kapitals in Unternehmen unterstützt, sichergestellt werden.
Zu den Pflichten, Befugnissen und Verantwortlichkeiten von Unternehmen (Artikel 12): Der Finanz- und Haushaltsausschuss ist der Ansicht, dass die Bestimmungen zu den Pflichten und Befugnissen von Unternehmen im Gesetzentwurf nicht alle Unternehmenstypen abdecken. Daher wird empfohlen, dass die Redaktionsagentur Vorschriften ergänzt, in denen die Pflichten und Befugnisse nach Unternehmensgruppe, -größe und -typ klar definiert werden. Dabei ist zu beachten, dass für bestimmte Unternehmenstypen, wie etwa Unternehmen des öffentlichen Dienstes, Verteidigungs- und Sicherheitsunternehmen usw., gesonderte Bestimmungen gelten.
Gleichzeitig wird empfohlen, Artikel 12 zu überprüfen und zu vervollständigen, um die Aufgaben und Befugnisse der Unternehmen klar zu definieren; den Geist der Resolution Nr. 12-NQ/TW, der Schlussfolgerung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, sicherzustellen, die Übereinstimmung zwischen dem Standpunkt der Gesetzgebung und den im Gesetzesentwurf festgelegten spezifischen Inhalten sicherzustellen; das Prinzip der Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der Unternehmen klarzustellen; und zwar im Einklang mit den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze.
In Bezug auf staatliche Kapitalinvestitionen in Unternehmen (Kapitel III) legt der im Gesetzesentwurf festgelegte Inhalt staatlicher Kapitalinvestitionen in Unternehmen hauptsächlich Grundsätze für die Bestimmung von Quelle, Umfang, Bedingungen und Formen staatlicher Kapitalinvestitionen in Unternehmen fest. Der Finanz- und Haushaltsausschuss empfiehlt der Redaktionsagentur, die Resolution Nr. 12-NQ/TW weiterhin zu überprüfen und deren Einhaltung im Sinne sicherzustellen. Konzentrieren Sie sich daher nur auf Kapitalinvestitionen in eine Reihe staatlicher Unternehmen, die in wichtigen, wesentlichen Bereichen oder Bereichen tätig sind, in denen andere Unternehmen nicht investieren.
Was die Anordnung und Umstrukturierung staatlichen Investitionskapitals in Unternehmen (Kapitel V) betrifft, stimmt der Finanz- und Haushaltsausschuss grundsätzlich den im Gesetzentwurf festgelegten Grundsätzen für die Anordnung und Umstrukturierung staatlichen Investitionskapitals in Unternehmen zu. Es wird jedoch empfohlen, dass die Redaktionsagentur eine Reihe von Grundsätzen überprüft und ergänzt, um den Geist der Resolution Nr. 12-NQ/TW zu gewährleisten, wie z. B.: Anwendung fortschrittlicher Methoden zur Vermögensbewertung im Einklang mit dem Marktmechanismus; Gewährleistung einer vollständigen, angemessenen, öffentlichen und transparenten Bewertung von Staatskapital, Vermögenswerten und Unternehmenswert; Ergänzung der Vorschriften zum Umgang mit Fällen einer Unterbewertung von Vermögenswerten und Unternehmenswert, die zu Verlusten von Staatskapital führen, und Regelung der Verantwortlichkeiten unabhängiger Bewertungsberatungsorganisationen bei der Vermögens- und Kapitalbewertung und der Ermittlung des Unternehmenswerts.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/nang-cao-quyen-tu-chu-tu-chiu-reach-nhiem-cho-doanh-nghiep-nha-nuoc.html
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