Der ständige stellvertretende Premierminister Nguyen Hoa Binh hat gerade eine Entscheidung unterzeichnet, mit der er einen Plan zur Kürzung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im von der Staatsbank verwalteten Unternehmenssektor genehmigt.
Dementsprechend hat die Verwaltungsbehörde einige Bedingungen für die Zulassung von Kreditinstituten zur Notierung ihrer Aktien abgeschafft. Banken können weiterhin an die Börse gehen, ohne dass sie zwei Jahre in Folge Gewinne in geprüften Jahresabschlüssen erwirtschaften, in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen eine Forderungsausfallquote von weniger als 3 % aufweisen oder über einen Vorstand und Aufsichtsrat mit ausreichender Anzahl und Zusammensetzung gemäß den Vorschriften verfügen müssen.
Auch andere Bedingungen werden abgeschafft, wie etwa eine Mindestbetriebsdauer von zwei Jahren und die Tatsache, dass der tatsächliche Wert des Gründungskapitals nicht niedriger sein darf als das gesetzliche Kapital ... bei der Genehmigung der Notierung von Aktien eines Aktienkreditinstituts.
Derzeit sind 21 Banken an der Börse notiert, nicht eingeschlossen die Kienlongbank, die sich noch im Abschlussverfahren befindet. Die übrigen fünf Banken, die nicht an der Börse notiert sind und ihre Aktien am UPCoM-Markt handeln, sind Saigonbank, VietBank, PGBank, BVBank und ABBank. Mit dieser neuen Regelung gelten für die verbleibenden Banken einfachere Bedingungen als zuvor bei der Einreichung von Zulassungsunterlagen.
Darüber hinaus hat die Regierung mit dieser Entscheidung auch eine Reihe von Bedingungen für die Gründung von Filialen für Geschäftsbanken aufgehoben oder vereinfacht. Diese Bedingungen betrafen die Klassifizierung der Vermögenswerte, die Höhe der Rückstellungen, die Methoden der Risikovorsorge sowie die Anzahl und Struktur des Vorstands, des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Quelle: https://quangngaitv.vn/ngan-hang-khong-co-lai-no-xau-tren-3-van-duoc-niem-yet-6507512.html
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