Konkret verlangt die Staatsbank von den Kreditinstituten, weiterhin drastische Lösungen zur Kostensenkung, Vereinfachung der Kreditvergabeverfahren und verstärkten Einsatz von Informationstechnologie und digitaler Transformation im Kreditvergabeprozess umzusetzen, um eine Senkung der Kreditzinsen um 1–2 % pro Jahr anzustreben.
Insbesondere verlangt die Staatsbank von Kreditinstituten, Kapital in traditionelle Wachstumsmotoren, aufstrebende Industrien, grüne Transformation, Kreislaufwirtschaft , sozialen Wohnungsbau usw. zu investieren, um Unternehmen und Menschen bei der Entwicklung von Produktion und Geschäft zu unterstützen, den Zugang zu Bankkreditkapital gemäß den Anweisungen der Regierung und des Premierministers zu verbessern, ein stabiles und angemessenes Mobilisierungszinsniveau aufrechtzuerhalten, das mit der Fähigkeit zur Kapitalbilanz, der Fähigkeit zur Ausweitung gesunder Kredite und der Fähigkeit zum Risikomanagement vereinbar ist, sowie den Geldmarkt und die Marktzinsen zu stabilisieren.

Darüber hinaus sind Kreditinstitute verpflichtet, ein stabiles und angemessenes Mobilisierungszinsniveau aufrechtzuerhalten, das mit ihrer Fähigkeit zur Kapitalkonsolidierung, zur Ausweitung einer gesunden Kreditvergabe und zur Risikobewältigung sowie zur Stabilisierung des Geldmarkts und des Marktzinsniveaus vereinbar ist.
Gleichzeitig setzen die Kreditinstitute weiterhin wirksame, korrekte und zielgerichtete Lösungen für das Kreditwachstum um, um den Kreditkapitalbedarf der Wirtschaft zeitnah zu decken. Dabei konzentrieren sie sich auf Produktions- und Geschäftssektoren sowie vorrangige Sektoren und streben ein Kreditwachstum für das gesamte System bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 von 5-6 % an. Gleichzeitig verlangt die Staatsbank von den Kreditinstituten eine strenge Kontrolle der Kreditvergabe in potenziell risikoreichen Sektoren, um sichere und effektive Kreditaktivitäten zu gewährleisten.
Zuvor hatte die Staatsbank außerdem eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der sie die Zweigstellen der Staatsbanken in Provinzen und Städten sowie die Kreditinstitute dazu aufforderte, weiterhin die Teilnahme an Bank-Geschäftsverbindungsprogrammen zu fördern, sich proaktiv mit den örtlichen Parteikomitees und Behörden abzustimmen und im Dialog mit den Kunden Schwierigkeiten und Hindernisse zu erkennen, umgehend zu bewältigen und zu beseitigen und so den Zugang zu Kreditkapital für Unternehmen und Privatpersonen zu erweitern.
Die oben genannte Reihe „heißer“ Anweisungen der Staatsbank soll die Anweisungen der Regierung im Amtlichen Erlass Nr. 18 vom 5. März, im Amtlichen Erlass Nr. 32 vom 5. April, in der Richtlinie Nr. 14 vom 2. Mai und in der Abschlussmitteilung Nr. 231/TB-VPCP vom 18. Mai umsetzen und die Aufgaben in der Richtlinie 01 vom 15. Januar zur Organisation der Umsetzung der Schlüsselaufgaben des Bankensektors im Jahr 2024 weiterführen.
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