Dieses Dekret legt den Mechanismus und die Richtlinien fest, um die Entwicklung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom zu fördern, der auf den Dächern von Bauwerken installiert wird, darunter Wohnhäuser, Büros, Industrieparks, Industriecluster, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen, Wirtschaftszonen , Produktionsstätten und Geschäftseinrichtungen, in die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen investiert und die gebaut werden.
Der direkte Stromhandel zwischen Organisationen und Einzelpersonen erfolgt gemäß der Verordnung über den Mechanismus für den direkten Stromhandel zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Stromverbrauchern.
Der Anwendungsbereich des Dekrets wird somit auf alle Objekte wie Häuser, Büros, Industrieparks, Industriecluster, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen, Wirtschaftszonen, Produktionsstätten und Geschäftseinrichtungen ausgeweitet, die landesweit investiert und gebaut werden.
Nicht genutzter Solarstrom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, jedoch nicht mehr als 20 Prozent der installierten Leistung. (Foto: EVN)
Ein wichtiger Inhalt des Dekrets 135/2024/ND-CP ist die Förderung der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs von Solarstrom auf Hausdächern. Konkret sieht das Dekret neun Anreizmaßnahmen vor, darunter:
Organisationen und Einzelpersonen, die Solarstrom auf ihren Dächern selbst erzeugen und selbst verbrauchen, sind in den folgenden Fällen von der Betriebsgenehmigung für Elektrizität befreit und unterliegen keiner Beschränkung der installierten Kapazität: Kein Anschluss an das nationale Stromnetz; Installation eines Rückflussverhinderungssystems im nationalen Stromnetz; Haushalte und einzelne Häuser entwickeln Solarstrom auf ihren Dächern zur Selbsterzeugung und zum Selbstverbrauch mit einer Kapazität von weniger als 100 kW.
Organisationen und Einzelpersonen, die auf ihren Dächern Solarstrom mit einer installierten Leistung von 1.000 kW oder mehr selbst erzeugen und selbst verbrauchen und den überschüssigen Strom an das nationale Stromnetz verkaufen, müssen Verfahren zur Stromplanung durchführen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Strombetriebslizenz beantragen.
Für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Solarstrom vom Hausdach gelten gemäß der geltenden Steuergesetzgebung steuerliche Vorzugsregelungen.
Für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch von Solarstrom auf dem Hausdach gelten vereinfachte Verwaltungsverfahren gemäß den aktuellen fachrechtlichen Regelungen.
Bei Bauvorhaben mit selbsterzeugten und selbstverbrauchten Solarstromanlagen auf Hausdächern ist eine Anpassung oder Ergänzung der Energieflächen und -funktionen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich.
Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom auf den Dächern von Haushalten, Einfamilienhäusern, Büros und Gebäuden, die als öffentliches Eigentum gelten, wird als an Bauwerke angeschlossene technische Ausrüstung bezeichnet.
An das nationale Stromnetz angeschlossener, selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom von Hausdächern innerhalb der Kapazitätsskala gemäß der Planung und dem Plan zur Umsetzung der Planung sowie an das nationale Stromnetz angeschlossener, selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom von Hausdächern von Haushalten und Einzelhäusern mit einer Kapazität von weniger als 100 kW kann, wenn er nicht vollständig genutzt wird, an das nationale Stromnetz verkauft werden, jedoch nicht mehr als 20 % der tatsächlich installierten Kapazität, und zwar wie folgt:
+ Die Vietnam Electricity Group zahlt Organisationen und Einzelpersonen für die überschüssige Stromproduktion in das nationale Stromnetz, jedoch nicht mehr als 20 % der tatsächlich installierten Kapazität.
+ Der Preis für den Kauf und Verkauf von überschüssigem Strom an das nationale Stromnetz entspricht dem vom Stromnetz- und Strommarktbetreiber angekündigten durchschnittlichen Marktstrompreis des Vorjahres, um in jeder Entwicklungsphase des nationalen Stromnetzes angemessene Anreize zu gewährleisten.
+ Selbst produzierter und selbst verbrauchter Solarstrom, der auf dem Dach einer Baustelle installiert ist, bei der es sich um ein Bürogebäude oder eine als öffentliches Gut ausgewiesene Baustelle handelt, kauft oder verkauft keinen überschüssigen Strom.
Haushalte und Einzelhäuser, die Solarstrom auf dem Dach zur Eigenproduktion und zum Eigenverbrauch entwickeln, sind von der Gewerbeerlaubnis befreit bzw. müssen diese nicht anpassen.
Ermutigen Sie Organisationen und Einzelpersonen, sich für die Installation eines Batteriespeichersystems (BESS) zu entscheiden, um einen sicheren und stabilen Betrieb des Stromsystems zu gewährleisten.
Das Dekret tritt heute, am 22. Oktober 2024, in Kraft.
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Quelle: https://vtcnews.vn/nhung-chinh-sach-khuyen-khich-dien-mat-troi-mai-nha-tu-san-xuat-tu-tieu-thu-ar903259.html
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