Verbreitung von Sozialversicherungs- und Krankenversicherungspolicen an die Bevölkerung
Neue Punkte des Sozialversicherungsgesetzes
Ergänzung der Sozialrentenleistungen zur Schaffung eines mehrstufigen Sozialversicherungssystems, in dem das Alter für den Bezug von Sozialrentenleistungen auf 75 Jahre herabgesetzt wird (derzeit 80 Jahre). Anspruch auf Sozialrentenleistungen haben insbesondere Menschen in armen und armutsnahen Haushalten im Alter von 70 bis unter 75 Jahren. Ergänzungsbestimmungen zur stärkeren Verknüpfung des Sozialrentenniveaus mit der sozialen Grundversicherung. Ergänzung des monatlichen Zuschusssystems für Arbeitnehmer, die keinen Rentenanspruch haben und nicht alt genug sind, um Sozialrentenleistungen zu beziehen. Dementsprechend erhalten vietnamesische Staatsbürger, die alt genug sind, um in Rente zu gehen, aber nicht genug Zeit haben, um in die Rente einzuzahlen (nicht genug 15 Zahlungsjahre) und nicht alt genug sind, um Sozialrentenleistungen zu beziehen, wenn sie keine einmalige Sozialversicherung erhalten und diese nicht reservieren, aber beantragen, monatliche Zuschüsse aus ihren eigenen Beiträgen.
Erweitern Sie den Kreis der Personen, die zur Teilnahme und zum vollen Genuss der Sozialversicherungsregelungen berechtigt sind, indem Sie den Kreis der Personen, die an der obligatorischen Sozialversicherung teilnehmen, auf Geschäftsinhaber mit Gewerbeanmeldung, Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene, Teilzeitbeschäftigte, Geschäftsleiter und Genossenschaftsleiter ohne Gehalt erweitern. Ergänzen Sie Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene um das Recht auf Krankenurlaub und Mutterschaftsgeld. Ergänzen Sie die freiwillige Sozialversicherung um Mutterschaftsgeld: Freiwillige Sozialversicherte, die die Bedingungen erfüllen, haben Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld von 2 Millionen VND für jedes neugeborene Kind. Wer mindestens 15 Jahre lang Sozialversicherung zahlt, hat Anspruch auf eine Rente.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 ergänzt die Regelungen zur Zusatzrentenversicherung und schafft so die Voraussetzungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mehr Möglichkeiten zur Beitragszahlung zu haben, um höhere Renten zu erhalten. Gleichzeitig verbessert es die Einhaltung der Gesetze, schützt die legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer und regelt Zahlungsverzug und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen usw.
. 8 neue Punkte des geänderten und ergänzten Gesetzes über die Krankenversicherung
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Krankenversicherungsgesetz mit der Novellierung und Ergänzung 2024 einige Änderungen gegenüber dem alten Gesetz erfahren. Konkret wird der Kreis der krankenversicherten Personen erweitert und umfasst nun unter anderem: Angehörige der Sicherheitskräfte an der Basis, Rentner ab 75 Jahren, Rentner zwischen 70 und 75 Jahren aus bedürftigen Haushalten. Hinzu kommen Dorfgesundheitshelfer und Dorfhebammen. Darüber hinaus beinhalten die neuen gesetzlichen Regelungen Anpassungen der Versicherungspflicht, der Zahlungsmethode, der Zahlungsfrist, der Pflicht zur Erstellung einer Liste der Krankenversicherungsbeiträge und der Gültigkeitsdauer der Krankenversicherungskarte.
Neue Vorschriften zur Registrierung von Einrichtungen für Erstuntersuchungen und Behandlungen: Die Verfahren zur Registrierung von Einrichtungen für Erstuntersuchungen und Behandlungen wurden vereinfacht und vereinfacht. Das neue Gesetz legt zudem klar fest, dass sich Krankenversichertenkarteninhaber für von der Krankenversicherung abgedeckte Einrichtungen für Erstuntersuchungen und Behandlungen in Einrichtungen für primäre und grundlegende medizinische Untersuchungen und Behandlungen registrieren lassen können. Patienten werden je nach Fachkompetenz zwischen Einrichtungen für Erstuntersuchungen und Behandlungen der Krankenversicherung verlegt. Der Krankenhaustransferprozess ist klar geregelt, um Patienten, auch Patienten mit chronischen Erkrankungen, optimale medizinische Versorgung und Pflege zu gewährleisten.
Die Regelungen zu den Leistungen der Krankenversicherung bei der Erbringung von Krankenversicherungsdiensten sehen keine Unterscheidung der Verwaltungsgrenzen nach Provinzen vor. Demnach erhalten Krankenversicherte: 100 % der Leistungen der Krankenversicherung bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung in medizinischen Einrichtungen, die landesweit Erstversorger von Krankenversicherungsleistungen sind, 100 % der Leistungen bei stationärer medizinischer Untersuchung und Behandlung in Einrichtungen der Basiskrankenversicherung landesweit. 100 % der Leistungen bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung in Einrichtungen der Basiskrankenversicherung oder spezialisierten Krankenversicherung, die von den zuständigen Behörden vor dem 1. Januar 2025 als Einrichtungen der Bezirksebene eingestuft wurden.
Insbesondere Patienten mit seltenen oder schweren Erkrankungen werden in einigen Fällen direkt an spezialisierte medizinische Einrichtungen überwiesen. Das neue Krankenversicherungsgesetz erweitert zudem einige Leistungen für Personen mit Krankenversicherungskarte bei der Behandlung von Schielen und Refraktionsfehlern bei Personen unter 18 Jahren. Mit dieser neuen Leistungsstufe erhalten Patienten mit Krankenversicherungskarte mehr Krankenversicherungsleistungen als zuvor und haben so die Möglichkeit, bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen die maximale Unterstützung der Krankenversicherung zu erhalten.
Das neue Krankenversicherungsgesetz sieht eine Erhöhung des Anteils der Krankenversicherungseinnahmen für Krankenversicherungsaktivitäten auf 92 % und eine Reduzierung des Betrags für den Reservefonds und die Organisation der Krankenversicherungsaktivitäten auf 8 % vor. Gleichzeitig wird ein Mechanismus für die Zahlung von Medikamenten und medizinischem Gerät eingeführt, die zwischen Krankenversicherungseinrichtungen transferiert werden, sowie für die Zahlung von Kosten für paraklinische Leistungen, die bei Medikamenten- und Gerätemangel an andere Einrichtungen transferiert werden. Das neue Gesetz ändert auch die Handhabung von verspäteten Zahlungen oder Hinterziehung von Krankenversicherungszahlungen.
Bis Ende Mai 2025 gab es in der gesamten Provinz An Giang 119.736 Personen, die einer obligatorischen Sozialversicherung und 17.863 Personen einer freiwilligen Sozialversicherung angehörten. 1.680.371 Personen waren krankenversichert, was einer Abdeckung von 87,93 % der Bevölkerung entspricht. Damit das geänderte Gesetz über Sozialversicherung und Krankenversicherung in Kraft treten kann, betreibt der Sozialversicherungssektor eine aktive Propaganda und baut eine Brücke bei der Umsetzung von Sozialversicherungs- und Krankenversicherungspolicen mit dem gemeinsamen Ziel, die Versicherungsnehmer immer besser abzusichern und zu betreuen. |
BLAU
Quelle: https://baoangiang.com.vn/nhung-diem-moi-luat-bao-hiem-xa-hoi-bao-hiem-y-te-co-hieu-luc-tu-ngay-1-7-2025-a422743.html
Kommentar (0)