Kommen Sie nicht mehr als 15 Minuten zu spät, haben Sie 5 Minuten Zeit, um über die Prüfung nachzudenken
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung weist darauf hin, dass die Kandidaten pünktlich erscheinen müssen. Wenn sie mehr als 15 Minuten nach Prüfungsbeginn eintreffen, dürfen sie nicht an der Prüfung teilnehmen, was bedeutet, dass sie nicht als Abiturient anerkannt werden.
Vor der Prüfung müssen die Kandidaten ihre Registrierungsnummer und Informationen auf dem Prüfungsbogen, dem Prüfungspapier, dem Antwortbogen und dem Schmierpapier eintragen. Beim Erhalt des Tests müssen die Kandidaten die Seitenanzahl, die Qualität der gedruckten Seiten und den Testcode auf jeder Seite sorgfältig prüfen.
Sollten die Kandidaten Fehler in der Abiturprüfung entdecken, haben sie 5 Minuten Zeit zum Nachdenken.
FOTO: TUAN MINH
Stellt ein Kandidat fest, dass eine Seite fehlt, zerrissen, beschädigt oder unscharf ist, muss er dies unverzüglich, spätestens jedoch 5 Minuten nach Prüfungsbeginn, der Aufsichtsperson mitteilen. Andernfalls trägt der Kandidat die volle Verantwortung für die ihm ausgehändigte Prüfungsarbeit.
An jedem Prüfungsort liegen Originalprüfungsunterlagen zum Vergleich aus, falls eine Überprüfung erforderlich ist. Das Ministerium für Bildung und Ausbildung weist die Kandidaten darauf hin, die Prüfungsunterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Dies ist ihre Verantwortung und ihr Recht, damit die Prüfungsergebnisse nicht durch technische Fehler beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus sollten Prüfungskandidaten in diesem Jahr die Änderungen in der Prüfungsordnung beachten. Demnach dürfen Prüfungskandidaten, die die Prüfung im Rahmen des General Education Program 2018 ablegen, keinen Geographieatlas mit in den Prüfungsraum bringen, wohl aber Zeichenwerkzeuge und Graphiklineale.
Zur Durchführung der Prüfung dürfen die Kandidaten folgende Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitbringen: Stifte, Lineale, Bleistifte, Radiergummis, Winkel, Graphiklineale, Zeichenwerkzeuge, Taschenrechner ohne Textbearbeitungsfunktion und ohne Speicherkarten.
Den Kandidaten ist es nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in den Prüfungsraum mitzubringen: Kohlepapier, Radiergummis, alkoholische Getränke, Dokumente, Kommunikationsgeräte oder Datenspeichergeräte, um während der Prüfung zu schummeln.
Fehler, die zu Punktabzug oder zum Ausschluss von der Prüfung führen
Insbesondere werden Kandidaten gerügt, wenn sie während der Prüfung einmal auf die Prüfungsunterlagen schauen oder sie austauschen, und es werden ihnen 25 % ihrer Prüfungspunkte abgezogen.
Wenn ein Kandidat einmal gerügt wurde, aber weiterhin seine Arbeit ansieht, austauscht oder auf Papier kritzelt, abschreibt oder von anderen abschreiben lässt, wird er verwarnt und erhält einen Punktabzug von 50 %.
Kandidaten werden von der Prüfung ausgeschlossen, wenn sie trotz einmaliger Verwarnung weiterhin gegen die Regeln verstoßen. Dies gilt auch für Personen, die unzulässige Gegenstände wie Dokumente, Datenträger oder Speichermedien mitbringen, Prüfungsfragen mitnehmen oder Antworten von außen erhalten, irrelevante Inhalte auf die Prüfungsunterlagen schreiben oder zeichnen, sich mit den Prüfungsverantwortlichen oder anderen Kandidaten streiten oder sie bedrohen.
Kandidaten erhalten 0 Punkte, wenn sie von nicht autorisierten Dokumenten abschreiben, zwei oder mehr Arbeiten zum selben Thema schreiben, die Handschrift mehrerer Personen auf dem Test haben oder Teile des Tests auf Schmierpapier oder Papier schreiben, das nicht den Vorschriften entspricht.
Annullierung der Prüfungsergebnisse für Kandidaten, die: aufgrund von Verstößen zwei oder mehr Prüfungen mit der Note 0 abgelegt haben; auf die Prüfungsunterlagen Inhalte schreiben oder zeichnen, die nichts mit der Prüfung zu tun haben; die Prüfung von einer anderen Person ablegen lassen oder in irgendeiner Form für eine andere Person durchführen; die Prüfung nach der Abgabe korrigieren oder ergänzen; die Prüfung einer anderen Person zur Abgabe verwenden.
Für Kandidaten, die einen der folgenden Fehler begangen haben, ist die Annullierung der Prüfungsergebnisse und die Erstellung einer Akte zur Übermittlung an die zuständige Behörde zur Prüfung und Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich:
Im Falle der Fälschung von Dokumenten zur Bevorzugung, der Verwendung illegaler Diplome oder Zeugnisse, der Zulassung anderer zur Prüfung, der Verursachung von Ruhestörungen, der Sabotage der Prüfung, des Angriffs auf andere usw. werden die Unterlagen der Kandidaten an die zuständige Behörde weitergeleitet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Regelungen zum Umgang mit Verstößen gegen die Abiturprüfungsordnung
FOTO: GRAFIKEN MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND AUSBILDUNG
Quelle: https://thanhnien.vn/nhung-dieu-thi-sinh-can-nam-long-truoc-khi-buoc-vao-phong-thi-tot-nghiep-thpt-185250625204949421.htm
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