Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP regelt die Fälle, in denen Fahrzeuge zurückgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Fälle von Fahrzeugen, die aufgrund technischer Fehler zurückgerufen werden mussten. (Quelle: TVPL) |
Am 16. August erließ die Regierung das Dekret 60/2023/ND-CP, das die Inspektion und Zertifizierung der technischen Sicherheit und Umweltschutzqualität importierter Autos und importierter Komponenten gemäß den internationalen Verträgen regelt, denen Vietnam beigetreten ist.
1. Fälle von Autos mit technischen Fehlern, die zurückgerufen werden müssen
Insbesondere bestimmt Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP, dass folgende Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen sind:
- Laut Herstellerankündigung zurückgerufene Autos;
- Auf Antrag der Prüfstelle werden Fahrzeuge zurückgerufen. Der Rückruf der Prüfstelle erfolgt auf Grundlage konkreter Nachweise und der Ergebnisse von Überprüfungen hinsichtlich der technischen Sicherheitsqualität und des Umweltschutzes der importierten Fahrzeuge.
2. Verantwortung des Importeurs bei Rückrufen von Fahrzeugen mit technischen Mängeln
Gemäß Absatz 2, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP muss der Importeur im Falle eines Rückrufs von auf den Markt gebrachten Autos mit technischen Mängeln folgende Aufgaben erfüllen:
- Der Importeur muss die Verkaufsvertreter innerhalb von höchstens fünf Werktagen nach Erhalt der Rückrufmitteilung vom Hersteller oder der Prüfstelle schriftlich benachrichtigen und sie auffordern, die zurückgerufenen und nicht reparierten Fahrzeuge nicht zu verkaufen.
- Innerhalb von höchstens 10 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Rückrufbenachrichtigung vom Hersteller oder von der Prüfstelle muss der Importeur der Prüfstelle einen schriftlichen Bericht mit folgendem Inhalt zusenden: Ursache des technischen Fehlers; Abhilfemaßnahmen; Anzahl der zurückzurufenden Fahrzeuge; entsprechender Rückrufplan;
- Den Rückrufplan proaktiv umsetzen und einhalten. Gleichzeitig muss der Importeur Informationen über den Rückrufplan und die Liste der zurückzurufenden Fahrzeuge umgehend und vollständig auf seiner Website und den Websites seiner Vertriebspartner veröffentlichen.
3. Verantwortung der Prüfstelle für den Rückruf von Fahrzeugen mit technischen Mängeln
Gemäß Absatz 3, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP sind die Verantwortlichkeiten der Inspektionsbehörde in Bezug auf den Rückruf von Fahrzeugen mit technischen Mängeln wie folgt:
- Benachrichtigen Sie den Importeur schriftlich über den Erhalt des Rückrufplans und etwaiger zusätzlicher Anforderungen für das Rückrufprogramm (sofern vorhanden).
- Importeure zur Durchführung von Rückrufaktionen verpflichten;
- Informationen zu zurückgerufenen Fahrzeugen auf der Website der Prüfstelle;
- Überwachung und Kontrolle der planmäßigen Umsetzung des Rückrufs des Importeurs;
- Vorübergehende Aussetzung der Qualitätszertifizierungsverfahren für Automobilimporteure, die ihren in Klausel 2, Artikel 8 des Dekrets 60/2023/ND-CP festgelegten Pflichten nicht nachkommen;
- Die Prüfstelle wird in Erwägung ziehen, die Prüfung und Zertifizierung der technischen Sicherheit und der Umweltschutzqualität für Fahrzeuge desselben Herstellers einzustellen, wenn der Importeur den Nachweis erbringt, dass der Hersteller bei der Umsetzung des Rückrufplans nicht kooperiert.
- Bei Fahrzeugen, die von einem Rückruf betroffen sind und für die die Inspektionsagentur kein Zertifikat ausgestellt hat, benachrichtigt die Inspektionsagentur die Zollbehörde, bei der die Einfuhranmeldung geöffnet wird, um dem Importeur die vorübergehende Freigabe der Waren zu ermöglichen, damit der Importeur die Reparatur der vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge durchführen kann.
Nachdem der Importeur eine Liste der Fahrzeuge vorgelegt hat, deren Mängel gemäß den Vorschriften des Herstellers behoben wurden, führt die Prüfstelle weiterhin die Inspektions- und Zertifizierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.
Siehe Dekret 60/2023/ND-CP, gültig ab 1. Oktober 2023 und gilt insbesondere für die folgenden Themen:
- Für Komponenten: Ab 1. Oktober 2023.
- Für Pkw: Ab 1. August 2025.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)