Neue Regelungen zur Marktordnung. (Illustrationsfoto) |
Insbesondere ändert und ergänzt das Dekret Nr. 241/2025/ND-CP Artikel 2 zu anwendbaren Themen und Klausel 1, Artikel 4 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP zu Positionen mit Befugnis zur Erteilung von Inspektionsentscheidungen, um der neuen Organisationsstruktur der Marktverwaltungstruppe gemäß Dekret Nr. 40/2025/ND-CP wie folgt zu entsprechen:
" Artikel 2. Anwendungsbereiche
1. Marktverwaltungsbehörden auf allen Ebenen, darunter: Abteilung für Binnenmarktverwaltung und -entwicklung beim Ministerium für Industrie und Handel ; Marktverwaltungsabteilung beim Ministerium für Binnenmarktverwaltung und -entwicklung; Marktverwaltungsunterabteilungen beim Ministerium für Industrie und Handel der Provinzen und zentral verwalteten Städte und Marktverwaltungsteam beim Unterministerium für Marktverwaltung.
2. Beamte, die bei Marktverwaltungsbehörden auf allen Ebenen arbeiten.
3. Andere Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Organisation und dem Betrieb der Marktverwaltungstruppe in Zusammenhang stehen.“
Durch das Dekret Nr. 241/2025/ND-CP wird Klausel 1, Artikel 4 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP geändert und ergänzt, und zwar:
„1. Zu den Personen, die zur Erteilung der in Artikel 21 Absatz 1 der Marktverwaltungsverordnung vorgeschriebenen Kontrollentscheidung befugt sind, gehören:
a) Direktor der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung beim Ministerium für Industrie und Handel;
b) Leiter der Marktverwaltungsabteilung der Abteilung für Binnenmarktverwaltung und -entwicklung; Leiter der Marktverwaltungsabteilung der Abteilung für Industrie und Handel der Provinzen und zentral verwalteten Städte (nachfolgend als Marktverwaltungsabteilung bezeichnet);
c) Kapitän des Marktmanagementteams der Marktmanagementabteilung.“
Passen Sie die Positionsnamen an die neue Organisationsstruktur der Marktmanagement-Truppe an.
Durch das Dekret Nr. 241/2025/ND-CP wird Absatz 1, Artikel 5 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP über Arbeitsfahrzeuge der Marktverwaltungstruppe dahingehend geändert, dass bestimmte Fahrzeugtypen entfernt werden: Autos mit vorgeschriebenen Titeln, Pickups und andere Spezialfahrzeuge für besondere Aufgaben, um den Bestimmungen des Dekrets Nr. 72/2023/ND-CP über Standards und Normen für die Nutzung von Autos zu entsprechen. Gleichzeitig wird der Ausdruck „Spezialinspektion“ gestrichen, um der Richtlinie zu entsprechen, dass „Agenturen, die mit der Durchführung spezialisierter Inspektionsfunktionen beauftragt sind, keine Spezialinspektionen durchführen“. Im Einzelnen gilt Folgendes:
„1. Zu den Arbeitsfahrzeugen, die der Kontrolle und Bearbeitung von Verwaltungsverstößen durch die Marktverwaltung dienen, gehören: Autos für allgemeine Arbeiten; Spezialfahrzeuge: Lastkraftwagen, Autos mit mehr als 16 Sitzplätzen, Autos mit Laborausstattung; Motorräder; Schnellboote; Walkie-Talkies, Mess- und Schnellinspektionsgeräte, Spezialgeräte, IT-Geräte, Elektronik, Maschinen, Bürogeräte und andere professionelle technische Mittel und Geräte entsprechend den Arbeitsanforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen.“
Darüber hinaus ändert das Dekret Nr. 241/2025/ND-CP auch Punkt d, Klausel 2, Artikel 9 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP über die Rangfolge der Positionen in der Marktverwaltungstruppe in Richtung einer Änderung der Positionsnamen, um sie an die neue Organisationsstruktur der Marktverwaltungstruppe anzupassen. Im Einzelnen:
d) Der Rangstern stellt die Führungsposition dar und besteht aus goldfarbenem Metall mit geprägten Mustern. Der Stern ist in einer geraden vertikalen Reihe in der Mitte des Ranghintergrunds angebracht und befindet sich zwischen den Symbolen Schild, Kiefernzweig und Rangknopf.
Das Rangabzeichen des Direktors der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung besteht aus zwei Sternen mit einem Durchmesser von 26 mm.
Das Rangabzeichen des stellvertretenden Direktors der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung besteht aus einem Stern mit einem Durchmesser von 26 mm.
An den Rangabzeichen des Abteilungsleiters und seines Äquivalents der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung, des Unterabteilungsleiters, des Abteilungsleiters und des Kapitäns des Marktmanagementteams der Unterabteilung Marktmanagement sind zwei Sterne mit einem Durchmesser von 22 mm angebracht.
An den Rangabzeichen des stellvertretenden Abteilungsleiters und des Äquivalents der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung, des stellvertretenden Unterabteilungsleiters, des stellvertretenden Abteilungsleiters und des stellvertretenden Leiters des Marktmanagementteams der Unterabteilung Marktmanagement ist jeweils ein Stern mit einem Durchmesser von 22 mm angebracht.
An den Dienstgradabzeichen von Beamten, die keine Führungspositionen innehaben, ist kein Dienstgradstern angebracht;
d) Dienstgradabzeichen: Dienstgradabzeichen aus Metall, das an der quadratischen Oberseite des Dienstgradabzeichenhintergrunds befestigt ist.
Die Rangabzeichen von Führungskräften auf Abteilungsebene, gleichwertigen Positionen der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung und Führungskräften der Unterabteilung Marktmanagement haben zwei gelbe horizontale Streifen.
Das Rangabzeichen der Leiter der Abteilungsebene, des Marktmanagementteams unter der Marktmanagementabteilung, weist einen horizontalen gelben Streifen auf.
Die Rangabzeichen von Beamten, die keine Führungspositionen innehaben, weisen einen silbernen Streifen auf, darunter: Leitende Marktkontrolleure und Gleichgestellte haben 3 horizontale Streifen; Hauptmarktkontrolleure und Gleichgestellte haben 2 horizontale Streifen; Marktkontrolleure und Gleichgestellte haben 1 horizontalen Streifen; Mittlere Marktkontrolleure und Gleichgestellte haben 1 horizontalen „V“-Streifen.
Definieren Sie klar die Entscheidungsbefugnis für die Ausgabe von Beschaffungsregelungen
Mit dem Dekret Nr. 241/2025/ND-CP wird Klausel 4, Artikel 11 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP geändert und ergänzt. Ziel ist es, die Befugnisse des Ministers für Industrie und Handel und des Volksrats der Provinz bei der Entscheidung über die Verkündung des Beschaffungsregimes und der Verfahren zur Ausgabe von Abzeichen, Flaggen, Insignien, Schildern und Uniformen klar zu definieren. Im Einzelnen:
„4. Der Minister für Industrie und Handel beschließt, das Beschaffungsregime und die Verfahren zur Ausgabe von Abzeichen, Flaggen, Dienstgraden, Insignien und Uniformen für Beamte der Abteilung für Binnenmarktverwaltung und -entwicklung zu verkünden. Die Volksräte der Provinzen und zentral verwalteten Städte beschließen, das Beschaffungsregime und die Verfahren zur Ausgabe von Abzeichen, Flaggen, Dienstgraden, Insignien und Uniformen für Beamte der Unterabteilung Marktverwaltung zu verkünden.“
Gleichzeitig wird Klausel 12, Artikel 13 des Dekrets Nr. 33/2022/ND-CP bezüglich der Befugnisse des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz und des Ministers für Industrie und Handel hinsichtlich der Umstellung auf eine einheitliche Zuteilung geändert und ergänzt. Im Einzelnen:
„12. Auf der Grundlage der spezifischen Wetterbedingungen in jeder Region beschließt der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt, die Ausgabe von Mänteln, Trenchcoats, Windjacken und Baumwolljacken auf andere Uniformen für Beamte der Marktverwaltungsabteilung umzustellen, jedoch nicht über dem von der zuständigen Behörde genehmigten Einheitspreis für Uniformen.
Über die Umwandlung von Mänteln, Trenchcoats, Windjacken und Baumwolljacken in andere Uniformen für Beamte der Abteilung für Binnenmarktmanagement und -entwicklung entscheidet der Minister für Industrie und Handel.“
Dieses Dekret tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung und Verkündung (10. September 2025) in Kraft. Die Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 5 dieses Dekrets treten mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Quelle: https://baobacninhtv.vn/quy-dinh-moi-doi-voi-luc-luong-quan-ly-thi-truong-postid426204.bbg
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