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Neue Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung, die jeder kennen sollte

Người Đưa TinNgười Đưa Tin05/01/2024

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Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben 66/2023/TT-BCA herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 55/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 geändert und ergänzt werden. Darin werden eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes detailliert beschrieben. Das Rundschreiben Nr. 56/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 legt Formulare für die Wohnsitzregistrierung und -verwaltung fest. Das Rundschreiben Nr. 57/2021/TT-BCA des Ministers für öffentliche Sicherheit vom 15. Mai 2021 legt den Prozess der Wohnsitzregistrierung fest. Das Rundschreiben 66/2023/TT-BCA tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Melde dich direkt oder online über das Bürgerserviceportal für deinen Wohnsitz an

Demnach ist im Rundschreiben festgelegt, dass die Entgegennahme von Meldeunterlagen direkt bei der Meldebehörde oder online über das Portal der öffentlichen Dienste, die VNeID-Anwendung und andere gesetzlich vorgeschriebene Online-Dienste der öffentlichen Hand erfolgt.

Bei der Einreichung des Antrags direkt bei der Meldebehörde kann die Person, die die Meldepflicht beantragt, zum Vergleich eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments oder eine Kopie des aus dem Originalbuch ausgestellten Dokuments (nachfolgend Kopie genannt) oder einen Scan oder eine Fotokopie mit dem Originaldokument einreichen.

Falls die Person, die die Wohnsitzanmeldung beantragt, einen Scan oder eine Fotokopie mit dem Originaldokument zum Vergleich einreicht, ist der Empfänger für die Überprüfung, den Vergleich des Scans oder der Fotokopie mit dem Original und die Unterzeichnung der Bestätigung verantwortlich und darf nicht die Vorlage einer Kopie dieses Dokuments verlangen.

Bei der Online-Wohnsitzregistrierung gibt die Person, die die Wohnsitzregistrierung beantragt, ihre Angaben gemäß dem bereitgestellten elektronischen Formular an, lädt einen Scan oder eine Fotokopie gültiger Papiere und Dokumente hoch (diese müssen nicht notariell beglaubigt, beglaubigt, digital signiert oder anderweitig authentifiziert sein) oder gibt die Quelle der Dokumente aus dem elektronischen Datenverwaltungslager der Organisation oder Einzelperson an; sie bezahlt die Gebühr über die Online-Zahlungsfunktion oder auf andere gesetzlich vorgeschriebene Weise. Nach Abschluss des Antrags erhält die Person, die die Online-Wohnsitzregistrierung beantragt, einen Verwaltungsverfahrensdateicode 01, um den Fortschritt des Antrags zu verfolgen und einzusehen oder auf Anfrage der Wohnsitzregistrierungsbehörde Informationen zur Ergänzung und Vervollständigung des Antrags zu erhalten.

Falls ein Bürger ein gescanntes oder fotokopiertes Dokument oder Papier ohne digitale Signatur oder andere Authentifizierung hochlädt, ist der Bürger bei einer Inspektion oder Überprüfung durch die Meldebehörde zur Klärung von Aufenthaltsangelegenheiten dafür verantwortlich, das hochgeladene Dokument oder Papier der Meldebehörde vorzulegen, damit diese es prüfen, vergleichen und die Richtigkeit im Überprüfungsprotokoll vermerken kann. Die Meldebehörde verlangt vom Bürger nicht, das Dokument zur Aufbewahrung einzureichen.

Die Aufenthaltsbestätigung ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Das Rundschreiben 66/2023/TT-BCA ändert und ergänzt Artikel 17 zur Bestätigung der Angaben zum Wohnsitz im Rundschreiben Nr. 55/2021/TT-BCA.

Demnach können Bürgerinnen und Bürger bundesweit unabhängig von ihrem Wohnort eine Bestätigung ihrer Wohnsitzdaten bei der Meldebehörde beantragen, indem sie dies direkt bei der Zentrale der Meldebehörde oder über das Bürgerserviceportal, die VNeID-Anwendung oder andere gesetzlich vorgeschriebene Online-Behördendienste tun.

Der Inhalt der Meldebestätigung umfasst Angaben zum aktuellen Wohnsitz, zu früheren Wohnsitzen, zur Aufenthaltsdauer am jeweiligen Wohnsitz, zur Form der Meldebescheinigung und weitere in der Meldedatenbank und der Landesbevölkerungsdatenbank vorhandene Meldeinformationen.

Die Aufenthaltsbestätigung ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Werden die Angaben zum Wohnsitz eines Bürgers in der Wohnsitzdatenbank geändert, angepasst und aktualisiert, verliert die Wohnsitzbestätigung ab dem Zeitpunkt der Änderung bzw. Anpassung ihre Gültigkeit.

Die Meldebehörde ist zuständig für die Bestätigung der Wohnsitzangaben auf Anfrage der Bürger.

Falls die zur Wohnsitzbestätigung erforderlichen Informationen bereits in der nationalen Bevölkerungsdatenbank vorhanden sind, beträgt die Bearbeitungszeit höchstens einen halben Arbeitstag.

Falls der angeforderte Bestätigungsinhalt nicht in der nationalen Bevölkerungsdatenbank oder Wohnsitzdatenbank enthalten ist, beträgt die Bearbeitungszeit höchstens drei Arbeitstage.

Ergänzende Regelungen zur vorübergehenden Aufenthaltsanmeldung

Mit dem Rundschreiben 66/2023/TT-BCA wird Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 55/2021/TT-BCA um Klausel 3 zur vorübergehenden Aufenthaltsregistrierung ergänzt:

1- Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres registrierten vorübergehenden Wohnsitzes ändern, sind für die Registrierung eines neuen vorübergehenden Wohnsitzes verantwortlich.

Befindet sich die Unterkunft innerhalb der Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene, in der der ständige Wohnsitz registriert ist, gelten die Bestimmungen in Absatz 3, Artikel 6 dieses Rundschreibens.

2. Schüler, Studenten und Auszubildende, die in Wohnheimen und Studentenwohngebieten leben; Arbeiter, die in Arbeiterwohngebieten leben; Kinder, Behinderte und Obdachlose, die adoptiert wurden und in religiösen Einrichtungen leben; und Menschen, die in Sozialhilfeeinrichtungen betreut, aufgezogen und unterstützt werden, können sich bei der Agentur oder Organisation, die diese Unterkunft direkt verwaltet, für einen vorübergehenden Aufenthalt anmelden.

Die direkte Verwaltungsbehörde oder -organisation ist dafür verantwortlich, eine Liste der vorübergehenden Bewohner zusammen mit der Erklärung über den Wohnsitzwechsel jeder Person, einem Antrag auf vorübergehende Aufenthaltsregistrierung mit klaren Angaben zum rechtmäßigen Wohnsitz und der Aktualisierung der Informationen zum vorübergehenden Wohnsitz in der Wohnsitzdatenbank durch die Wohnsitzregistrierungsbehörde zu erstellen.

Die Liste enthält grundlegende Informationen zu jeder Person: Nachname, zweiter Vorname und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, persönliche Identifikationsnummer und vorübergehende Aufenthaltsdauer.

3- Handelt es sich bei den Dokumenten, die den rechtmäßigen Aufenthalt für die vorübergehende Aufenthaltsregistrierung nachweisen, um Dokumente zur Anmietung, Verleihung oder vorübergehenden Beherbergung eines Hauses oder einer anderen Wohnung einer Einzelperson oder Organisation, müssen diese Dokumente nicht notariell beglaubigt oder zertifiziert werden.

Minh Hoa (t/h)


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