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Aktuelle Regelungen zur Fahrerausbildung

(Chinhphu.vn) – Das Bauministerium hat das Rundschreiben Nr. 14/2025/TT-BXD herausgegeben, das die Fahrerausbildung, Schulung, Prüfung und Ausstellung von Schulungszertifikaten im Bereich Straßenverkehrsrecht regelt.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ09/07/2025

Quy định mới nhất về đào tạo lái xe- Ảnh 1.

Das Bauministerium hat Vorschriften zur Fahrerausbildung sowie zur Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung von Kenntnissen im Straßenverkehrsrecht erlassen.

Dieses Rundschreiben regelt die Fahrerausbildung, die Ausbildung, Prüfung, Erteilung und Erneuerung von Ausbildungsnachweisen im Straßenverkehrsrecht, Standards für spezialisierte Motorradfahrer-Ausbildungseinrichtungen, die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungsnachweisen im Straßenverkehrsrecht durchführen, sowie Standards für Motorradfahrer-Ausbildungseinrichtungen.

Dieses Rundschreiben gilt für Organisationen und Einzelpersonen, die sich mit der Fahrerausbildung, der Ausbildung, Prüfung und Erteilung bzw. Erneuerung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts befassen, sowie für Standards spezialisierter Ausbildungseinrichtungen für Motorradfahrer, die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts durchführen.
Dieses Rundschreiben gilt nicht für Fahrausbildungseinrichtungen, Fahrausbildungsorganisationen und die Ausstellung und Neuausstellung von Ausbildungsnachweisen im Bereich des Straßenverkehrsrechts für Militär- und Polizeikräfte, die Aufgaben der nationalen Verteidigung und Sicherheit wahrnehmen.
Formular zur Fahrerschulung

Für Personen, die eine Ausbildung zur Erteilung eines Motorradführerscheins der Klassen A1, A und B1 benötigen , gilt gemäß Rundschreiben: Für die theoretischen Lerninhalte müssen sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und können zwischen folgenden Lernmethoden wählen: Selbststudium der theoretischen Fächer gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrerausbildungsaktivitäten oder zentralisiertes Lernen in einer Fahrerausbildungseinrichtung. Für die praktischen Lerninhalte des Fahrens: zentralisiertes Lernen in einer Fahrerausbildungseinrichtung.

Personen, die eine Ausbildung für die Erteilung eines Führerscheins der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE benötigen: Für theoretische Lerninhalte müssen sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und können eine der folgenden Lernmethoden wählen: konzentrierter Unterricht an einer Fahrschule oder Fernunterricht, Selbststudium mit Anleitung gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrausbildungsaktivitäten. Für praktische Fahrlerninhalte: in Form eines konzentrierten Unterrichts an einer Fahrschule.

Fahrausbildung für die Klassen B, C1

Gemäß Rundschreiben sieht das Programm die praktische Ausbildungszeit für die Fahrklassen B und C1 wie folgt vor:

TT-NUMMER

INHALT

Berechnungseinheit

FÜHRERSCHEINKLASSE

Klasse B

Klasse C1

Lernen Sie, ein Auto mit Automatikfunktion (einschließlich Elektroautos) zu fahren

Lernen Sie, ein Auto mit manueller Schaltung zu fahren

1

Zeit für praktische Fahrstunden auf der Driving Range von 01 Schüler

Stunde

41

41

43

2

Fahrpraxiszeit auf der Straße von 01 Schüler

Stunde

24

40

48

3

Anzahl der Praxisstunden in der Autofahrerkabine/01 Schüler

Stunde

2

2

2

4

Gesamte praktische Ausbildungsstrecke von 01 Studenten

km

1.000

1.100

1.100

Dort drin

Entfernung der praktischen Fahrstunden auf der Driving Range von 01 Schüler

km

290

290

275

Fahrpraxisstrecke auf der Straße von 01 Schüler

km

710

810

825

Die Anzahl der Fahrschüler in einer Gruppe von Fahrschülern, die in einem Fahrübungswagen der Klasse B untergebracht sind, beträgt nicht mehr als 5 Schüler, in der Klasse C1 nicht mehr als 8 Schüler. Dabei wird für jeden Schüler die Fahrübungsstrecke berechnet und für die Gruppe der Schüler im Fahrübungswagen die Fahrübungszeit auf dem Fahrübungsgelände berechnet.

Abschluss des Schulungskurses prüfen

Prüfung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte in der Fahrausbildungseinrichtung, die als Abschluss des Ausbildungskurses gilt, einschließlich: Prüfung am Ende der theoretischen Ausbildungsinhalte gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Satz theoretischer Prüfungsfragen und Simulation von Verkehrssituationen; Prüfung am Ende der praktischen Fahrausbildungsinhalte einschließlich Dauerunterricht, Zickzack-Vorwärts- und Rückwärtsunterricht und Fahren auf der Straße; der Fahrschüler wird auf Abschluss der Ausbildungsinhalte geprüft, wenn er mindestens 70 % der theoretischen Ausbildungszeit absolviert hat; genügend Zeit und mindestens 50 % der praktischen Fahrstrecke auf dem Fahrübungsgelände gelernt hat; genügend Strecke und mindestens 50 % der praktischen Fahrzeit auf der Straße gelernt hat.

Bewertungsnote der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte der Auszubildenden: Für Prüfungsinhalte gemäß dem Satz theoretischer Prüfungsfragen, simulierter Verkehrssituationen, Dauerprüfungen und Fahren auf der Straße wird gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Fahrprüfungsverfahren bewertet; für die Hin- und Rückprüfung gemäß der von der Ausbildungsstätte erstellten 10-Punkte-Skala (von 1 bis 10), wobei 1 Dezimalstelle berücksichtigt wird.

Erwägen Sie den Abschluss des Ausbildungskurses für Fahrschüler, deren Prüfungsergebnisse gemäß den theoretischen Prüfungsfragen, simulierten Verkehrssituationen, Dauerprüfungen und Fahren auf der Straße den Anforderungen für die entsprechende Klasse gemäß dem vom Ministerium für öffentliche Sicherheit herausgegebenen Fahrprüfungsverfahren entsprechen; das Vorwärts- und Rückwärtstestergebnis beträgt 5,0 oder höher.

Dieses Rundschreiben tritt am 1. September 2025 in Kraft. Dieses Rundschreiben hebt das Rundschreiben Nr. 35/2024/TT-BGTVT vom 15. November 2024 des Verkehrsministers auf, das die Ausbildung, Prüfung und Ausstellung von Führerscheinen, die Ausstellung und Verwendung internationaler Führerscheine sowie die Ausbildung, Prüfung und Ausstellung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelt.

Übergangsbestimmungen

Für Ausbildungskurse, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens eröffnet wurden, für die aber vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens noch keine Abschlussprüfung durchgeführt wurde, muss die Ausbildungseinrichtung proaktiv das Verfahren zur Bewertung der Lernergebnisse der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte der Auszubildenden wählen, um den Abschluss des Ausbildungskurses gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens oder gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT zu berücksichtigen.

Für Schulungen, bei denen vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens Abschlussprüfungen durchgeführt wurden, erfolgt die Bestätigung des Abschlusses der Schulung weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT.

Vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Bescheinigungen über die Teilnahme an Schulungen und Bescheinigungen über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht behalten weiterhin ihre Gültigkeit./.


Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-dao-tao-lai-xe-102250709174518501.htm


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