Aktuelle Regelungen zum Verfahren der Vermögensbewertung im Strafverfahren.
Das Dekret besteht aus 4 Kapiteln und 32 Artikeln, in denen die Einrichtung und die Arbeitsweise des Vermögensbewertungsrates in Strafverfahren (im Folgenden „Vermögensbewertungsrat“) sowie die Anordnung und Verfahren zur Vermögensbewertung in Strafverfahren auf Ersuchen der zuständigen Behörden und Personen, die ein Strafverfahren durchführen, wenn es notwendig ist, den Wert von Vermögenswerten in den in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Fällen zu bestimmen, detailliert beschrieben werden.
Dieses Dekret gilt für Behörden und Einzelpersonen, die befugt sind, Verfahren durchzuführen, die die Einrichtung eines Immobilienbewertungsrats beantragen; Behörden mit der Befugnis, einen Immobilienbewertungsrat einzurichten; Behörden und Organisationen, die Personen und Einzelpersonen ernennen, die mit der Teilnahme am Immobilienbewertungsrat beauftragt sind; sowie andere relevante Behörden, Organisationen und Einzelpersonen.
Fälle, in denen Vermögenswerte nicht bewertet werden
Verordnung zur Regelung Personen, auf die einer der folgenden sechs Fälle zutrifft, dürfen nicht an der Immobilienbewertung teilnehmen:
1- Gleichzeitig Opfer oder Partei sein; Vertreter oder Angehöriger eines Opfers, einer Partei oder eines Verdächtigen, Angeklagten oder einer Person sein, die einer Straftat beschuldigt oder informiert wurde oder gegen die Anklage erhoben werden soll.
2- An der Bewertung oder Neubewertung der Immobilie teilgenommen, für die eine Bewertung beantragt wird.
3- Teilnahme als Verteidiger, Beschützer der gesetzlichen Rechte und Interessen des Angeklagten oder der wegen eines Verbrechens angezeigten Person oder der zur Strafverfolgung vorgeschlagenen Person, Zeuge, Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer in dem Fall, in dem eine Vermögensbewertung erforderlich ist.
4- Als Prozessbeteiligter an einem Fall teilgenommen, bei dem eine Immobilienbewertung erforderlich war.
5- Es besteht Grund zur Annahme, dass die Person bei der Durchführung der Bewertung möglicherweise nicht unparteiisch ist.
6. Personen, die der Parteidisziplin dienen, Disziplinarmaßnahmen gegen Kader, Beamte und öffentliche Angestellte ab Verwarnung.
Wird ein Mitglied des Vermögensbewertungsrates während der Vermögensbewertung mit einer Verwarnung oder höher bestraft, darf es nicht mehr an der Vermögensbewertung teilnehmen. Der Vermögensbewertungsrat führt die Vermögensbewertung weiterhin gemäß den Vorschriften durch. Sollte die in Absatz 3, Artikel 7 dieser Verordnung vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern nicht ausreichen, meldet der Vermögensbewertungsrat dies der zuständigen Behörde, damit dieser den Rat gemäß den Vorschriften einrichtet und die Mitgliederzahl des Rates ergänzt.
Verfahren zur Vermögensbewertung
Das Dekret legt die Reihenfolge und das Verfahren für die Bewertung bestimmter Vermögenswerte wie folgt fest:
Senden und Empfangen von Anfragen zur Immobilienbewertung
1. Die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, sendet einen schriftlichen Antrag auf Vermögensbewertung zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen und Dokumenten an den regulären Vermögensbewertungsrat oder an die mit der Einrichtung eines Vermögensbewertungsrats auf gleicher oder niedrigerer Ebene beauftragte Behörde, um die erstmalige Vermögensbewertung durchzuführen. Im Falle einer Neubewertung ist der schriftliche Antrag auf Vermögensbewertung zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen und Dokumenten an die mit der Einrichtung eines Vermögensbewertungsrats beauftragte Behörde gemäß den Bestimmungen der Artikel 26 und 27 dieser Verordnung zu senden.
Bei Fällen, in denen viele verschiedene Vermögenswerte involviert sind, ist die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, dafür verantwortlich, vor dem Versenden eines Dokuments mit der Anforderung einer Vermögensbewertung die Vermögenswerte zu überprüfen und zu klassifizieren, um die Einrichtung eines Vermögensbewertungsrates auf derselben oder einer niedrigeren Ebene entsprechend der staatlichen Verwaltungsfunktion der Branche oder des Bereichs für die zu bewertenden Vermögenswerte zu beantragen.
Die mit dem Antrag auf Vermögensbewertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen umfassen den Inhalt gemäß Anhang IV dieser Verordnung.
2. Nach Erhalt eines Bewertungsantrags überprüft die mit der Einrichtung des Asset Valuation Council beauftragte Agentur unverzüglich die Aufzeichnungen und Dokumente, um den Bewertungsantrag, die erforderlichen Informationen zu den zur Bewertung angeforderten Vermögenswerten und die Frist für die Vermögensbewertung eindeutig zu bestimmen. Spätestens 10 Arbeitstage muss die mit der Einrichtung des Asset Valuation Council beauftragte Agentur der anfragenden Agentur eine schriftliche Antwort bezüglich unklarer Inhalte in den zur Bewertung angeforderten Dokumenten und Aufzeichnungen sowie (falls erforderlich) Unterlagen zukommen lassen.
Im Falle der Einrichtung eines Rats zur Vermögensbewertung ist der Leiter der zuständigen Behörde, die den Rat zur Vermögensbewertung einrichtet, dafür verantwortlich, die für die zu bewertenden Vermögenswerte zuständigen Fachagenturen aufzufordern, Personen auszuwählen und zu ernennen, die sich mit der Art der zu bewertenden Vermögenswerte auskennen und über Fachwissen verfügen, um gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets als Mitglieder des Rats zur Vermögensbewertung teilzunehmen.
Im Falle einer Ablehnung der Einrichtung eines Vermögensbewertungsrates, weil die in den Artikeln 8, 9, 10 und 11 dieser Verordnung festgelegten Fälle der Einrichtung eines Vermögensbewertungsrates nicht erfüllt sind, muss die mit der Einrichtung eines Vermögensbewertungsrates beauftragte Agentur dies der Agentur, die die Bewertung beantragt hat, innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum des Eingangs des Bewertungsantrags schriftlich mitteilen und dabei den Ablehnungsgrund klar darlegen.
3. Nach der Einrichtung des Asset Valuation Council wird die Zeit für die Durchführung der Vermögensbewertung ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Asset Valuation Council den schriftlichen Antrag auf Vermögensbewertung mit den vollständigen Aufzeichnungen und Dokumenten gemäß Absatz 1 oben erhält.
Falls weitere Unterlagen benötigt werden, fordert der Asset Valuation Council innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Bewertungsantrags die zuständige Behörde schriftlich auf, die erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen vollständig zu ergänzen. In diesem Fall wird die Zeit für die Durchführung der Bewertung ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Asset Valuation Council die vollständigen Unterlagen und Aufzeichnungen erhält.
4. Wird auf Beschluss des Premierministers ein Rat für Vermögensbewertung eingerichtet, so sendet die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, einen schriftlichen Bewertungsantrag an das Ministerium oder die Behörde auf Ministerebene, die den Rat für Vermögensbewertung auf Ministerebene für die erstmalige oder erneute Bewertung eingerichtet hat (für Sonderfälle gemäß Artikel 27 dieser Verordnung). Nach Erhalt eines schriftlichen Bewertungsantrags ist das Ministerium oder die Behörde auf Ministerebene dafür verantwortlich, den Premierminister hinsichtlich der Einrichtung eines Rats für Vermögensbewertung zu beraten und ihm zur Prüfung vorzulegen sowie die vorgeschlagenen Mitglieder entsprechend den Merkmalen der im Einzelfall zu bewertenden Vermögenswerte zu genehmigen, wenn ein Rat für Vermögensbewertung auf Beschluss des Premierministers eingerichtet wird, bevor eine schriftliche Aufforderung zur Einstellung von Personal an die entsprechenden Stellen erfolgt.
Die Frist zur Vermögensbewertung richtet sich nach den Bestimmungen des Artikels 216 der Strafprozessordnung.
Bereitstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Anfragen zur Vermögensbewertung
1. Die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, stellt Aufzeichnungen und Dokumente im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vermögensbewertung gemäß Absatz 1, Artikel 18 dieses Dekrets zur Verfügung.
2. Im Falle eines Antrags auf Neubewertung von Vermögenswerten ist die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, dafür verantwortlich, der mit der Einrichtung des Vermögensbewertungsrates zur Neubewertung von Vermögenswerten beauftragten Stelle Dokumente und Aufzeichnungen früherer Bewertungen sowie Begleitdokumente zur Verfügung zu stellen, die die Grundlage und Gründe für die Zweifel an den Ergebnissen der Bewertung und Neubewertung von Vermögenswerten konkret belegen.
3. Die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, ist verpflichtet, auf Anfrage des Asset Valuation Council innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Anfrage zusätzliche Unterlagen und Dokumente im Zusammenhang mit der Vermögensbewertung bereitzustellen. Kann der Anforderung von Unterlagen und Dokumenten nicht innerhalb der oben genannten Frist entsprochen werden, übermittelt die zuständige Behörde dem Asset Valuation Council eine schriftliche Begründung und stimmt gleichzeitig einer entsprechenden Anpassung der Frist für die Übermittlung des Bewertungsergebnisses zu.
4. Alle Aufzeichnungen und Dokumente, die dem Property Valuation Council von der zuständigen Behörde, die das Verfahren durchführt, zur Verfügung gestellt werden, müssen im Original oder als Kopie vorliegen und mit einem Protokollstempel oder (bei Dokumenten mit 2 oder mehr Seiten) mit dem Siegel der zuständigen Behörde versehen sein.
Aufzeichnungen zur Vermögensbewertung
Grundlage für die Vermögensbewertung
1. Die Bewertung von Vermögenswerten, bei denen es sich nicht um verbotene Güter handelt, muss auf mindestens einer der folgenden Grundlagen beruhen:
a) Preis der Vermögenswerte bei Übertragung oder öffentlichem Angebot bzw. Verkauf auf dem Markt;
b) Der von der zuständigen staatlichen Stelle festgelegte oder beschlossene Preis ist der von der zuständigen staatlichen Stelle festgelegte oder beschlossene Preis, der zum Zeitpunkt der Bewertungsanfrage gültig ist. Falls die zuständige staatliche Stelle einen Höchstpreis, einen Mindestpreis oder eine Preisspanne festlegt, gilt der von der Behörde oder Produktions- und Geschäftseinheit zum Zeitpunkt der Bewertungsanfrage festgelegte spezifische Preis.
c) Bewertungsbericht, Bewertungszertifikat des Bewertungsunternehmens; Preisberatungsbericht der Preisberatungseinheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
d) den Preis in Rechtsdokumenten und Aufzeichnungen dieser Art von Immobilien, die von den zuständigen Behörden oder der die Bewertung anfordernden Agentur bereitgestellt werden;
d) Falls eine der oben genannten Grundlagen nicht erhoben werden kann, sind andere Grundlagen zu den zu bewertenden Vermögenswerten zu erheben. Dabei handelt es sich um Informationen und Dokumente, die bei der Bestimmung des Preises der zu bewertenden Vermögenswerte hilfreich sind, wie z. B. Gutachten über den Wert der Vermögenswerte von zuständigen staatlichen Stellen oder Organisationen und Einzelpersonen mit Kenntnissen und Verständnis von Vermögenswerten; Erklärungen und Dokumente von Parteien, die mit den Vermögenswerten in Verbindung stehen; Preise von Vermögenswerten, die den zu bewertenden Vermögenswerten in anderen Fällen ähnlich sind und zuvor vom Asset Appraisal Council bewertet wurden; Preise von Vermögenswerten, die den zu bewertenden Vermögenswerten ähnlich sind und auf den offiziellen Websites von Stellen und Organisationen in der Region und weltweit erhoben werden, wenn der Asset Appraisal Council die Preiserhebung in der Region und weltweit ausweitet.
2. Die Bewertung von Vermögenswerten als verbotene Güter muss auf mindestens einer der folgenden Grundlagen beruhen:
a) Der Marktpreis des Eigentums zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, an dem das Eigentum verbotenes Gut ist und geschätzt werden muss, oder an einem anderen Ort;
b) im Vertrag oder in der Verkaufsrechnung bzw. in der Einfuhrerklärung der verbotenen Waren angegebener Preis (sofern vorhanden);
c) Bewertungsbericht, Bewertungszertifikat des Bewertungsunternehmens; Preisberatungsbericht der Preisberatungseinheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
d) Regionale oder Weltmarktpreise von Vermögenswerten, die von zuständigen Behörden oder Organisationen bekannt gegeben oder mit Informationen versehen werden.
Zuständige Agenturen und Organisationen in der Region und der Welt sind Agenturen und Organisationen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes gegründet wurden und tätig sind und die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes auf den offiziellen und seriösen elektronischen Informationsseiten dieser Agenturen und Organisationen Mitteilungen machen, Informationen bereitstellen oder öffentliche Bekanntmachungen verkünden dürfen.
d) Listenpreis, im Vertrag oder auf der Verkaufsrechnung oder in der Einfuhrerklärung angegebener Preis für ähnliche Vermögenswerte, die für den Geschäftsverkehr, den Umlauf und die Verwendung in Vietnam zugelassen sind;
e) regionale und globale Marktpreise ähnlicher Vermögenswerte, die auf diesen Märkten zum Handel, zur Verbreitung und zur Verwendung zugelassen sind;
g) Weitere Grundlagen zur Ermittlung des Wertes des zu bewertenden Vermögenswerts werden von der zuständigen Behörde bereitgestellt, die das Strafverfahren durchführt und für deren Richtigkeit und Verlässlichkeit die Verantwortung trägt.
3. Neben den Bewertungsgrundlagen in den Absätzen 1 und 2 werden der Bewertung auch die in den Bewertungsmethoden gemäß Artikel 23 dieser Verordnung genannten Informationen und Unterlagen zugrunde gelegt. Die Preise aus den in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationsquellen werden zum Zeitpunkt und am Ort der zu bewertenden Immobilie ermittelt.
a) Können zum Zeitpunkt der Beantragung der Bewertung die Preise der zu bewertenden oder vergleichbaren Vermögenswerte nicht ermittelt werden, so ist der Zeitpunkt nahe dem Zeitpunkt der Beantragung der Bewertung, jedoch nicht mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Bewertung maßgebend. Die zuständige Behörde, die das Verfahren durchführt, ist dafür verantwortlich, den Zeitpunkt der Beantragung der Bewertung im Bewertungsantragsdokument deutlich anzugeben.
b) Können am gewünschten Bewertungsort die Preise der zu bewertenden oder ähnlichen Vermögenswerte nicht erhoben werden, wird der Umfang der Preisinformationserhebung nach dem Prinzip der Auswahl und Erhebung an Orten in der Nähe und Ferne und mit ähnlichen Marktmerkmalen wie dem gewünschten Bewertungsort erweitert. Können die Preise der zu bewertenden oder ähnlichen Vermögenswerte auf vietnamesischem Gebiet nicht erhoben werden, wird die Preiserhebung auf die Region und die Welt ausgeweitet und auf die offiziellen Websites von Agenturen, Produktions- und Geschäftsorganisationen in der Region und der Welt ausgedehnt;
c) Bei der Erhebung von Preisen in den unter Punkt a und b, Satz 3 genannten Fällen müssen diese Preise hinsichtlich der Anpassung hinsichtlich des Zeitpunkts und des Ortes der gewünschten Bewertung auf der Grundlage der vom Asset Valuation Council gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschlossenen Methode zur Vermögensbewertung berücksichtigt werden.
Schneebrief
Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-trinh-tu-thu-tuc-dinh-gia-tai-san-trong-to-tung-hinh-su-102250923205909495.htm
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