Dekret Nr. 189/2025/ND-CP regelt die Befugnis zur Ahndung von Verwaltungsverstößen.
Insbesondere legt das Dekret die Befugnis zur Ahndung von Verwaltungsverstößen klar fest: Vorsitzender des Volkskomitees, Leiter der Agentur, die je nach Fachsektor und -bereich Aufgaben der Staatsverwaltung wahrnimmt, und eine Reihe anderer Positionen; Inspektor; Beamte der öffentlichen Sicherheit des Volkes; Grenzschutz; Küstenwache; Zoll; Marktverwaltung; Steuerbehörde; Forstwirtschaft; Fischereiinspektor; Agentur für die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile; ...
Autorität des Vorsitzenden des Volkskomitees
Gemäß den Vorschriften hat der Vorsitzende des Volkskomitees einer Kommune, eines Bezirks oder einer Sonderzone (Kommunalebene) das Recht : eine Verwarnung auszusprechen; eine Geldstrafe von bis zu 50 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung einer Lizenz oder Berufszulassung für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel für Verwaltungsverstöße zu beschlagnahmen und Abhilfemaßnahmen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Der Vorsitzende des Volkskomitees einer Provinz oder Stadt (auf Provinzebene) hat das Recht: eine Verwarnung auszusprechen; eine Geldstrafe bis zur Höchstgrenze für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung einer Lizenz oder Berufszulassung für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen zu konfiszieren; Abhilfemaßnahmen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Der Direktor der Abteilung hat das Recht: Verwarnungen auszusprechen; Geldbußen von bis zu 80 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung von Lizenzen oder Berufszertifikaten für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen zu konfiszieren; Abhilfemaßnahmen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Behörde für öffentliche Sicherheit des Volkes
Die diensthabenden Beamten der öffentlichen Sicherheit des Volkes haben das Recht: Verwarnungen auszusprechen; Geldstrafen bis zu 10 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; Beweisstücke und Mittel für Verwaltungsverstöße zu beschlagnahmen, deren Wert das Zweifache der oben festgelegten Geldstrafe nicht übersteigt.
Der Leiter der mobilen Polizeieinheit auf Unternehmensebene hat das Recht: eine Verwarnung auszusprechen; eine Geldbuße von bis zu 20 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen mit einem Wert, der das Zweifache der oben genannten Geldbuße nicht übersteigt; Abhilfemaßnahmen gemäß den Punkten a, c, d und e, Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Leiter von Polizeistationen, Leiter mobiler Polizeieinheiten auf Bataillonsebene, Führer von Wassertrupps, Stationsleiter und Teamleiter haben das Recht: Verwarnungen auszusprechen; Geldbußen von bis zu 30 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung von Lizenzen und Berufszertifikaten für einen begrenzten Zeitraum zu entziehen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen im Wert von höchstens dem Doppelten der oben genannten Geldbuße; Abhilfemaßnahmen gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und e des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Der Leiter der Polizei auf Gemeindeebene hat das Recht: Verwarnungen auszusprechen; Geldbußen von bis zu 50 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung von Lizenzen oder Berufszertifikaten für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen zu konfiszieren; Abhilfemaßnahmen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen anzuwenden.
Der Leiter der Grenzpolizei des internationalen Flughafens und der Leiter der Abteilung für innere Sicherheit haben das Recht: Verwarnungen auszusprechen, Geldstrafen von bis zu 80 % der Höchststrafe für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen, das Recht zur Nutzung von Lizenzen und Berufszertifikaten für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen sowie Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen zu beschlagnahmen.
Die Provinzpolizei hat das Recht, über die Verhängung einer Ausweisungsstrafe zu entscheiden.
Der Leiter der Einwanderungsabteilung der Provinzpolizei hat die gleiche Befugnis, Strafen zu verhängen, wie der Leiter der Grenzpolizei des internationalen Flughafens. Der Leiter der Berufsabteilung des Ministeriums für Innere Sicherheit hat das Recht, über die Verhängung einer Ausweisung zu entscheiden.
Der Direktor der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz hat das Recht : Verwarnungen auszusprechen; Geldstrafen bis zur Höchstgrenze für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; das Recht zur Nutzung von Lizenzen oder Berufszertifikaten für einen begrenzten Zeitraum zu widerrufen oder den Betrieb für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen; Beweisstücke und Mittel zur Beschlagnahme von Verwaltungsverstößen zu konfiszieren; die Strafe der Ausweisung zu verhängen; Abhilfemaßnahmen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu ergreifen.
Der Direktor der Abteilung für innere politische Sicherheit, der Direktor der Abteilung für wirtschaftliche Sicherheit, der Büroleiter der Polizeiermittlungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit , der Direktor der Polizeiabteilung für Verwaltungsmanagement der sozialen Ordnung, der Direktor der Polizeiabteilung für die Untersuchung von Verbrechen gegen die soziale Ordnung, der Direktor der Polizeiabteilung für die Untersuchung von Korruptions-, Wirtschafts- und Schmuggeldelikten, der Direktor der Polizeiabteilung für die Untersuchung von Drogendelikten, der Direktor der Verkehrspolizeiabteilung, der Direktor der Polizeiabteilung für Brandschutz, Feuerwehr und Rettung, der Direktor der Polizeiabteilung für die Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität, der Direktor für Cybersicherheit und die Verhütung und Bekämpfung von Hightech-Kriminalität, der Direktor der Abteilung für innere Sicherheit, der Direktor der Polizeiabteilung für die Verwaltung von Haft, vorübergehender Inhaftierung und Vollstreckung von Strafurteilen in der Gemeinde, der Kommandant der mobilen Polizei und der Direktor des Nationalen Rechenzentrums haben das Recht : Verwarnungen auszusprechen, Geldstrafen bis zur Höchstgrenze für den entsprechenden Bereich gemäß Artikel 24 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen zu verhängen; Entzug der Nutzungsberechtigung für eine Lizenz oder Berufszulassung für einen bestimmten Zeitraum oder Einstellung des Betriebs für einen bestimmten Zeitraum; Beschlagnahme von Beweismitteln und Mitteln für Ordnungswidrigkeiten.
Der Direktor der Einwanderungsbehörde hat die gleiche Befugnis, Strafen zu verhängen, wie der Direktor der Abteilung für innere politische Sicherheit, der Direktor der Abteilung für wirtschaftliche Sicherheit, der Büroleiter der Ermittlungspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, der Direktor der Verwaltungspolizeiabteilung für soziale Ordnung, der Direktor der Polizeiabteilung für die Untersuchung von Straftaten gegen die soziale Ordnung usw. und hat das Recht, über die Verhängung der Ausweisung zu entscheiden.
Dieses Dekret tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-ve-tham-quyen-xu-phat-vi-pham-hanh-chinh-102250710171449036.htm
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