Die Saigon Thuong Tin Commercial Joint Stock Bank (Sacombank) hat vor Kurzem ein Dokument bezüglich der Facebook-Seite „THANG DANG“ an die zentrale Propagandaabteilung, das Ministerium für öffentliche Sicherheit , das Ministerium für Information und Kommunikation und Presseagenturen geschickt.
Dokument der Sacombank zu Informationen zu Herrn Duong Cong Minh in sozialen Netzwerken.
Konkret veröffentlichte die Facebook-Seite „THANG DANG“ am 1. April die Nachricht, dass Herrn Duong Cong Minh, Vorstandsvorsitzender der Saigon Thuong Tin Commercial Joint Stock Bank (Sacombank), aufgrund seiner Beziehungen zu Frau Truong My Lan, Vorstandsvorsitzende der Van Thinh Phat Company, die Ausreise untersagt worden sei, sowie einige andere Informationen.
Sacombank bestätigt, dass die oben genannten Informationen frei erfunden und verleumderisch sind, um die Führungskräfte von Sacombank zu diffamieren. Herr Duong Cong Minh, Vorstandsvorsitzender von Sacombank, hat in keinerlei Zusammenhang mit dem Fall Van Thinh Phat gestanden und ihm wurde nicht die Ausreise verboten, wie die auf Facebook unter dem Namen „THANG DANG“ verbreitete Information zeigt.
In einer ähnlichen Entwicklung schwankten die STB-Aktien der Sacombank am Morgen des 2. April stark. 84 Millionen Aktien wechselten den Besitzer und fielen zeitweise bis nahe an den Mindestpreis. Zum Ende der Morgensitzung fielen sie um 2,4 % auf 30.650 VND pro Aktie.
Zuvor hatte die Aufsichtsbehörde des Hanoi Department of Information and Communications am 12. Juni 2023 die Entscheidung Nr. 55/QD-XPVPHC erlassen, um Herrn Dang Tat Thang – Inhaber des Kontos THANG DANG – wegen der Veröffentlichung von Informationen, die den Ruf und die Ehre von Herrn Duong Cong Minh – Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sacombank – beleidigten, eine Verwaltungsstrafe zu verhängen.
Das oben genannte Verhalten verstieß gegen die Vorschriften der Regierung zur Verwaltung der Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen, die in Punkt a, Klausel 1, Artikel 101 des Regierungserlasses Nr. 15P vom 3. Februar 2020 zur Regelung von Sanktionen für Verwaltungsverstöße in den Bereichen Post, Telekommunikation, Funkfrequenzen, Informationstechnologie und elektronische Transaktionen, geändert und ergänzt durch den Regierungserlass Nr. 14 vom 27. Januar 2022, für Verwaltungssanktionen geregelt sind .
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