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Organisatorische Regelung: Vollständige Inventarisierung und Klassifizierung der Vermögenswerte vor dem 1. Januar 2025

Việt NamViệt Nam20/12/2024

Das Finanzministerium weist Ministerien und Zweigstellen, die einer Umstrukturierung unterliegen, an, die Bestandsaufnahme und Klassifizierung der Vermögenswerte abzuschließen und den Kauf und die Anmietung neuer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 vorübergehend einzustellen.

Die Aktualisierung der Vermögensschwankungen wird fortgesetzt, bis der Projekt-/Planungsplan genehmigt ist. (Foto: Vietnam+)

Am 20. Dezember teilte ein Vertreter des Finanzministeriums mit, dass diese Einheit die offizielle Mitteilung Nr. 13749/BTC-NSNN herausgegeben habe, in der Ministerien und Zweigstellen über die Grundsätze des Umgangs mit Vermögenswerten, Finanzen und Staatshaushalt im Zuge der Umstrukturierung des Apparats informiert würden.

Aussetzung von Käufen und Neuvermietungen ab 1. Januar 2025

Dieses Dokument enthält detaillierte Anleitungen zum Prozess der Inventarisierung, Klassifizierung, Übergabe und Entgegennahme von Vermögenswerten sowie zur Haushaltsverwaltung während der Übergangsphase, um Transparenz, Effizienz und einen kontinuierlichen Betrieb der staatlichen Behörden zu gewährleisten.

Der Generalsekretär betonte die Notwendigkeit, eine revolutionäre, disziplinierte, elitäre und moderne Volksarmee aufzubauen, die politisch stark ist, über eine schlanke und starke Organisation verfügt und das Vaterland in allen Situationen entschlossen verteidigt.

Dementsprechend müssen Ministerien und Zweigstellen, die einer Umstrukturierung unterliegen, die Bestandsaufnahme und Klassifizierung der Vermögenswerte vor dem 1. Januar 2025 abschließen. Die Vermögenswerte werden in die folgenden Gruppen eingeteilt: Vermögenswerte von Behörden und Einheiten (einschließlich geleaster Vermögenswerte, Joint Ventures und Verbände); Vermögenswerte, bei denen bei der Bestandsaufnahme ein Überschuss/Mangel festgestellt wurde; Vermögenswerte, die sich nicht im Besitz der Behörden befinden (treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte, geliehene Vermögenswerte und gemietete Vermögenswerte). Die Aktualisierung der Vermögensänderungen wird fortgesetzt, bis der Umstrukturierungsplan/das Umstrukturierungsprojekt genehmigt ist. Insbesondere werden der Kauf und die Anmietung neuer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 ausgesetzt, außer in Fällen, in denen ein Auftragnehmer ausgewählt wurde oder dies unbedingt erforderlich ist und von einer zuständigen Behörde genehmigt wurde.

Nach der Bestandsaufnahme müssen die Ministerien und Zweigstellen den Überschuss/Mangel an Vermögenswerten regeln, die verwahrten oder geliehenen Vermögenswerte zurückgeben, den Leasingvertrag (sofern möglich) kündigen und die Vermögenswerte aufbewahren, um Verluste zu vermeiden. Das Finanzministerium erlässt außerdem je nach Art der Vereinbarung spezifische Anweisungen zur Verwaltung und Handhabung der Vermögenswerte, einschließlich Konsolidierung, Wechsel der übergeordneten Verwaltungsbehörde, Einstellung des Betriebs und Übertragung von Funktionen und Aufgaben.

Für die Übergabe und den Erhalt staatlicher Finanzmittel wie Gebühren, Abgaben, Rücklagen und Schulden sind im Rahmen der offiziellen Übermittlung eine Bestandsaufnahme, ein Buchabgleich, eine Bilanzierung zur Sicherstellung der Richtigkeit und die Erstellung eines Bestandsaufnahmeberichts erforderlich. Etwaige Unstimmigkeiten müssen vor der Übergabe geklärt werden. Das umstrukturierte Ministerium oder die umstrukturierte Behörde ist für die gesetzeskonforme Verwendung der Finanzmittel verantwortlich. Im Falle eines Überschusses muss ein Plan erstellt und der zuständigen Behörde zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Prinzip der Schuldenübergabe besteht darin, dass die Behörde, die die aus Schulden gebildeten Finanzmittel erhält, für die Übernahme der Schulden verantwortlich ist. Nach Erhalt muss das Ministerium oder die Behörde Bücher führen, um die Finanzmittel gemäß den Vorschriften zu überwachen und zu verwalten.

Budgetmanagement: Sicherstellung eines kontinuierlichen Betriebs

Was die Haushaltsabrechnung für 2023 betrifft, werden die Ministerien und Zweigstellen, die einer Umstrukturierung unterliegen, weiterhin die geltenden Vorschriften einhalten. Für 2024 werden die Ministerien und Zweigstellen ihre Bücher zum Jahresende abschließen, für die Inspektion und Prüfung verantwortlich sein und nach der Umstrukturierung alle relevanten Dokumente und Aufzeichnungen zur Abrechnung an die Ministerien und Behörden übergeben.

Das Budget für 2025 wird aufgabenbezogen verteilt. Nach der Verteilung priorisieren die Einheiten die Personalausgaben und minimieren die laufenden Ausgaben, sofern nicht notwendig. Im Zuge der Umsetzung vereinbaren die Ministerien und Zweigstellen einen detaillierten Plan für die Übergabe und den Erhalt des Budgets 2025 für jede Funktionseinheit gemäß dem Konsolidierungs- und Trennungsplan.

Insbesondere müssen die von der Umstrukturierung betroffenen Ministerien und Zweigstellen den ursprünglichen Stand der Arbeiten, Aufzeichnungen und Dokumente zu den Aufgaben des Haushaltsplans 2025, die gemäß dem vereinbarten Plan umgesetzt wurden und werden, an die Ministerien und Behörden nach der Umstrukturierung übergeben.

Die folgenden Ministerien und Zweigstellen müssen die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen neu festlegen (einschließlich des Anfang 2025 zugewiesenen Budgets abzüglich des Budgets, dessen Übertragung an andere Ministerien und Zweigstellen vereinbart wurde, zuzüglich des von den neu geordneten Ministerien und Zweigstellen erhaltenen Budgets), dem Finanzministerium zur Zusammenfassung Bericht erstatten und dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung vorlegen, um die Haushaltsschätzungen für 2025 gemäß den Vorschriften anzupassen.

Die Botschaft des Finanzministeriums bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für die Umstrukturierung des Staatsapparats und gewährleistet einen transparenten und effizienten Umgang mit Vermögen, Finanzen und Staatshaushalt bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Betriebs der staatlichen Behörden. Das Finanzministerium fordert die Ministerien und Zweigstellen außerdem auf, umgehend auf etwaige Probleme zu reagieren, um entsprechende Hilfestellungen geben zu können.


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