
Änderung und Ergänzung einer Reihe detaillierter Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen
Insbesondere ergänzt das Dekret Nr. 275/2025/ND-CP die Anordnung und Verfahren zur Entscheidung über Investitionsrichtlinien für Kernkraftwerksprojekte, Kapitalbewertungsgrenzen und Kapitalausgleichsmöglichkeiten …
Ergänzung der Verordnung und des Verfahrens zur Entscheidung über Investitionsrichtlinien für Kernkraftwerksprojekte
Durch das Dekret wird Artikel 9a über die Reihenfolge und die Verfahren zur Entscheidung über Investitionsrichtlinien für Kernkraftwerksprojekte unter der Autorität des Premierministers wie folgt ergänzt:
1. Der Premierminister ernennt Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden zu den für die Durchführung des Projekts zuständigen Behörden. Die für die Durchführung des Projekts zuständigen Behörden sind verantwortlich für:
a) Beauftragen Sie die angeschlossene Einheit mit der Erstellung des Berichts zur vorläufigen Machbarkeitsstudie des Projekts.
b) Ein Rat zur Bewertung des Berichts über die vorläufige Machbarkeitsstudie einzurichten oder eine untergeordnete Einheit mit der Bewertung zu beauftragen;
c) Den Bericht zur Vormachbarkeitsstudie fertigstellen und dem Premierminister vorlegen.
2. Der Premierminister richtet einen staatlichen Bewertungsrat unter Vorsitz des Ministers für Industrie und Handel ein oder beauftragt das Ministerium für Industrie und Handel mit der Bewertung des vorläufigen Machbarkeitsberichts. Die Einrichtung des staatlichen Bewertungsrats kann gleichzeitig mit der Erstellung des vorläufigen Machbarkeitsberichts erfolgen.
Der staatliche Bewertungsrat oder die zuständige Bewertungsbehörde kann Organisationen und Einzelpersonen mit Fachwissen und Erfahrung einladen, an der Bewertung des Berichts zur vorläufigen Machbarkeitsstudie teilzunehmen, oder den Investor auffordern, Organisationen und Einzelpersonen mit Fachwissen und Erfahrung auszuwählen, die an der Bewertung des Berichts zur vorläufigen Machbarkeitsstudie teilnehmen.
3. Das Finanzministerium leitet die Bewertung der Kapitalquellen, der Kapitalausgleichskapazität und der Kapitalanordnungspläne und übermittelt sie dem staatlichen Bewertungsrat oder der zuständigen Bewertungsbehörde.
4. Der Bewertungsrat oder die in Punkt 2 genannte vorsitzende Bewertungsbehörde übermittelt der vorsitzenden Behörde Bewertungsgutachten, um den Bericht zur vorläufigen Machbarkeitsstudie vorzubereiten, den Bericht fertigzustellen und ihn dem Premierminister vorzulegen.
5. Der Premierminister entscheidet über die Investitionspolitik, einschließlich Ziele, Umfang, Gesamtinvestition, Standort, Umsetzungszeit, Mechanismen, Lösungen und Umsetzungspolitik.
Ergänzende Regelungen zu den Grenzen für die Beurteilung der Kapitalquellen und der Kapitalausgleichsfähigkeit
Gleichzeitig ergänzt die Verordnung Artikel 15a, der die Grenzen der Kapitalbewertung und der Kapitalausgleichskapazität regelt, wie folgt:
1. Nachdem die zuständige Behörde das Gesamtkapital für die nächste Phase gemäß Absatz 4, Artikel 59 des Gesetzes über öffentliche Investitionen mitgeteilt hat:
a) Übersteigt das angekündigte Gesamtkapital für die nächste Phase die in Absatz 1, Artikel 36a des Gesetzes über öffentliche Investitionen festgelegte Grenze, müssen Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden die Kapitalquelle und die Kapitalausgleichskapazität bewerten, um sicherzustellen, dass der Gesamtwert der voraussichtlich in der nächsten Phase der Programme, Aufgaben und Projekte umzusetzenden Gesamtinvestitionen das angekündigte Gesamtkapital nicht übersteigt.
b) Programme und Projekte, deren Kapitalquellen und deren Fähigkeit zur Kapitalbilanzierung gemäß den in Absatz 1, Artikel 36a des Gesetzes über öffentliche Investitionen festgelegten Grenzen bewertet wurden und deren Investitionspolitik genehmigt wurde, deren Kapital jedoch im mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan noch nicht ausgeglichen ist, werden bei der Bilanzierung der Kapitalquellen weiterhin berücksichtigt.
2. Für Programme und Projekte, deren Umsetzung im Rahmen des aktuellen mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans geplant ist, müssen Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden die Kapitalquellen und die Möglichkeit bewerten, das Kapital innerhalb des Gesamtkapitals des aktuellen mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans auszugleichen, das von den zuständigen Behörden zugewiesen wurde, sowie die von den zuständigen Behörden mitgeteilten öffentlichen Investitionskapitalquellen.
3. Auf Grundlage einer Interessenbekundung oder schriftlichen Verpflichtung des ausländischen Sponsors zur Bereitstellung von ODA-Kapital und ausländischen Vorzugskrediten für Programme und Projekte von Ministerien sowie zentralen und lokalen Behörden erstattet das Finanzministerium dem Premierminister Bericht, um die Verwendung von ODA-Kapital und ausländischen Vorzugskrediten für Programme und Projekte genehmigen zu lassen. Auf dieser Grundlage können Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden ihre Investitionspolitik festlegen und beurteilen sowie Kapitalquellen und die Kapitalausgleichskapazität bewerten.
Erlass zur Änderung und Ergänzung von Artikel 43 über die Verfahren zur Vorbereitung, Genehmigung und Zuweisung mittelfristiger öffentlicher Investitionspläne unter Verwendung staatlicher Haushaltsmittel, der die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie bei der Koordinierung mit Ministerien, Behörden und Kommunen zur Fertigstellung von Plänen zur Zuweisung öffentlicher Investitionsmittel für die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Innovation und digitale Transformation festlegt. Gemäß den neuen Bestimmungen in Punkt a, Klausel 7, Artikel 43 werden für den erwarteten mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan für den nächsten Zeitraum aus der zentralen Haushaltsquelle Programme, Aufgaben und Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und digitale Transformation zugewiesen. Ministerien und zentrale Behörden sind dafür verantwortlich, das Ministerium für Wissenschaft und Technologie zu konsultieren, bevor sie es an das Finanzministerium weiterleiten. Das Ministerium für Wissenschaft und Technologie ist dafür verantwortlich, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs des Vorschlags des Ministeriums oder der zentralen Behörde eine Stellungnahme abzugeben.
Änderung der Vorschriften zur Anpassung öffentlicher Investitionspläne
Darüber hinaus ändert und ergänzt das Dekret auch Artikel 50, der die Anpassung öffentlicher Investitionspläne regelt.
Gemäß den neuen Bestimmungen beschließt die Regierung, den jährlichen öffentlichen Investitionsplan unter Verwendung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt anzupassen, wobei die Gesamtausgaben des Zentralhaushalts des gesamten Landes gemäß Beschluss der Nationalversammlung in den folgenden Fällen nicht überschritten werden dürfen:
a) Allgemeine Anpassung des jährlichen öffentlichen Investitionsplans des Zentralhaushalts des gesamten Landes;
b) Anpassung des jährlichen öffentlichen Investitionsplans für das Kapital des Zentralhaushalts an die Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen auf der Grundlage der Vorschläge der Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen vor dem 15. Dezember des Planungsjahres;
c) Den jährlichen öffentlichen Investitionsplan für das zentrale Haushaltskapital von Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen vor dem 15. Dezember des Planungsjahres proaktiv reduzieren und anpassen, um das Kapital für andere Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen zu ergänzen;
d) Passen Sie den jährlichen öffentlichen Investitionsplan für das Kapital des Zentralhaushalts der Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen an die von den zuständigen Behörden beschlossenen Gesamtausgaben des Zentralhaushalts der Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen an.
Der Premierminister beschließt in folgenden Fällen, den mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan unter Verwendung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt anzupassen:
a) Passen Sie den mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan für das Kapital des Zentralhaushalts zwischen Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen auf der Grundlage der Vorschläge der Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen an, sofern er das von der Nationalversammlung beschlossene mittelfristige Gesamtkapitalniveau nicht überschreitet, und erstatten Sie der Nationalversammlung in der nächsten Sitzung Bericht.
b) Proaktive Reduzierung und Anpassung des mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans für das zentrale Haushaltskapital von Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen zur Ergänzung des Kapitals für andere Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen, sofern dieser den von der Nationalversammlung beschlossenen mittelfristigen Gesamtkapitalbetrag nicht übersteigt, und Berichterstattung an die Nationalversammlung in der nächsten Sitzung.
c) Anpassung der Liste der Projekte, für die Mittel aus dem zentralen Haushalt der Ministerien sowie der zentralen und lokalen Behörden verwendet werden.
Das Finanzministerium ist dafür verantwortlich, der Regierung und dem Premierminister Bericht zu erstatten, damit diese den oben beschriebenen mittelfristigen und jährlichen öffentlichen Investitionsplan für das zentrale Haushaltskapital prüfen und über dessen Anpassung entscheiden können.
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/sua-doi-bo-sung-mot-so-quy-dinh-ve-dau-tu-cong-102251022150417972.htm
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