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Weitere Lösungen zur Verhinderung von Bankmanipulationen

Người Lao ĐộngNgười Lao Động06/08/2024

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Das am 1. Juli in Kraft getretene Gesetz über Kreditinstitute (geändert) 2024 enthält zahlreiche „Sperrpunkte“, um Kreuzbeteiligungen und Bankmanipulationen zu verhindern. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hängt jedoch weitgehend von der tatsächlichen Umsetzung des Gesetzes ab.

Offenlegung der Hauptaktionäre

Das geänderte Gesetz über Kreditinstitute aus dem Jahr 2024 enthält eine wichtige Bestimmung, wonach Aktienbanken Informationen über Personen und Organisationen offenlegen müssen, die 1 % oder mehr des Stammkapitals besitzen, sowie über die Beteiligungsquote dieser Personen und verbundener Personen. Gleichzeitig wird die Beteiligungsquote institutioneller Aktionäre von 15 % auf 10 % des Stammkapitals und die Beteiligungsquote von Aktionären und verbundenen Personen von 20 % auf 15 % des Stammkapitals gesenkt.

Das Gesetz legt außerdem klar fest, dass Fälle von Aktienbesitz, die die neuen Bestimmungen (d. h. den Eigentumsanteil vor dem 1. Juli) überschreiten, weiterhin bestehen bleiben, jedoch nicht erhöht werden dürfen, außer in Fällen des Erhalts von Dividenden in Aktien.

Laut einem Reporter der Zeitung Nguoi Lao Dong haben bisher eine Reihe von Geschäftsbanken, darunter Techcombank, LPBank, OCB, VPBank, HDBank , MSB, Eximbank usw., Informationen gemäß den neuen Vorschriften veröffentlicht. Die Kien Long Bank (Kienlongbank) ist dabei die jüngste Bank, die Informationen über Anteilseigner mit einem Anteil von 1 % oder mehr am Stammkapital bekannt gegeben hat.

Insgesamt halten 22 Organisationen und Einzelpersonen mindestens 1 % des Stammkapitals der Bank. Bemerkenswert ist, dass in der veröffentlichten Liste nur Frau Tran Thi Thu Hang einen Sitz im Vorstand und in der Geschäftsleitung dieser Bank innehat. Frau Hang ist derzeit Mitglied des Vorstands und war zuvor Vorstandsvorsitzende der Kienlongbank. Frau Hang hält derzeit über 17,24 Millionen Aktien, was 4,72 % des Stammkapitals der Bank entspricht.

Die Vietnam Technological and Commercial Joint Stock Bank (Techcombank, Kürzel TCB) hat 13 Aktionäre, darunter sechs Einzelpersonen und sieben Organisationen, die insgesamt 1,84 Milliarden TCB-Aktien halten, was einem Anteil von 52,2 % an der Bank entspricht. Laut der von Techcombank veröffentlichten Liste besitzen vier ausländische Fonds, darunter der Singapore Government Investment Fund, mehr als 1 %, Morgan Stanley & Co. International Plc 1,45 %, COG Investment I BV und verbundene Unternehmen 7,9 %, Vesta VN Investments BV und verbundene Unternehmen 7,9 %. Masan Group Corporation und verbundene Unternehmen halten 15,2 % des Bankkapitals.

Was die einzelnen Aktionäre betrifft, so hält Herr Ho Hung Anh, Vorstandsvorsitzender der Techcombank , mehr als 1,1 % des Stammkapitals. Seine drei Kinder halten fast 12 % der Aktien …

Zwei Einzelpersonen und drei Organisationen besitzen mindestens 1 % des Stammkapitals der Vietnam Export Import Bank (Eximbank). Die Gelex Group Corporation (GEX) ist derzeit mit 4,9 % (über 85,5 Millionen Aktien) der größte Anteilseigner der Eximbank. Zu den beiden anderen institutionellen Anteilseignern zählen die VIX Securities Corporation mit 3,58 % und die Thang Phuong Corporation mit 3,07 % des Kapitals.

Thêm giải pháp ngăn thao túng ngân hàng- Ảnh 1.

Aktienbanken müssen Informationen über Einzelpersonen und Organisationen offenlegen, die mindestens ein Prozent des Stammkapitals besitzen. Foto: TAN THANH

Die Umsetzung ist entscheidend

Rechtsanwalt Le Cao von der Kanzlei FDVN erklärte, dass die Verpflichtung von Aktienbanken, Informationen über Anleger mit mehr als 1 % der Aktien bereitzustellen, sowohl für Klein- als auch für Großaktionäre für mehr Transparenz sorgen werde. Dies sei eine der Lösungen, um die Aktivitäten von Banken übernehmenden Gruppen einzuschränken, die Beteiligungsverhältnisse besser zu kontrollieren und zur Verringerung von Kreuzbeteiligungen beizutragen.

Das Problem besteht jedoch darin, dass die Person, deren Name auf den Bankaktien steht, manchmal nicht unbedingt real ist. Viele Fälle im Zusammenhang mit Banken, die in der Vergangenheit geklärt wurden, haben gezeigt, dass die tatsächliche Eigentumsquote von der angegebenen abweicht. Das Phänomen, dass der Name einer anderen Person auf den Bankaktien steht, ist nach wie vor ein heikles Thema. „Das (geänderte) Gesetz über Kreditinstitute von 2024 enthält klare und spezifische Vorschriften. Um die Aktienbesitzverhältnisse transparent zu machen und Überkreuzbeteiligungen zu vermeiden, bedarf es jedoch in naher Zukunft drastischer Umsetzungen“, betonte Herr Cao.

Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats einer Bank in Ho-Chi-Minh-Stadt erklärte, ein kürzlich erfolgter Fall einer großen Bank habe gezeigt, dass nur eine Person 5 % des Stammkapitals hielt, obwohl diese Person tatsächlich Eigentümer der Bank war. Derzeit können Personen mit einem großen Anteil an Aktien diese in kleinere Anteile aufteilen und viele andere Personen mit einem Anteil von weniger als 1 % bitten, in ihrem Namen zu erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt müssen diejenigen, die in ihrem Namen erscheinen, der Bank keine Informationen zur Verfügung stellen.

Zu gegebener Zeit wird die Person mit der größten Anzahl an Aktien die Personen, die auf ihren Namen lauten, zusammenbringen und dann einen Vertreter mit 10 % der Aktien wählen, der als Mitglied des Verwaltungsrats gewählt wird. Dies kann zu Bankmanipulationen führen, insbesondere bei der Kreditvergabe an Einzelpersonen und Organisationen mit engen Beziehungen.

Laut Rechtsanwalt Truong Thanh Duc, Schiedsrichter des Vietnam International Arbitration Center (VIAC), gibt es Anzeichen dafür, dass die gegenseitige Beteiligung von Banken deutlich zurückgegangen ist, insbesondere nach dem SCB-Fall. Dennoch sind Bankmanipulationen nach wie vor weit verbreitet.

Laut Herrn Duc ist das Gesetz recht streng geregelt und wird die rechtlichen Fragen grundsätzlich klären. Entscheidend sei jedoch die Umsetzung. Wenn das Gesetz weiterhin in die eine Richtung geht und die Realität anders aussieht, wird es nicht nur nicht beseitigt, sondern es besteht auch ein größeres Risiko von Kreuzbeteiligungen und Bankmonopolen.

„Die gesetzlichen Regelungen zu den Anteilsverhältnissen erfüllen nur 50 Prozent der Anforderungen zur Begrenzung von Kreuzbeteiligungen und Bankmanipulationen. Der Rest hängt von den damit verbundenen Vorschriften ab, insbesondere von der Durchsetzung der Gesetze durch Aktionäre, Banken und zahlreiche Behörden“, sagte Herr Duc.

Um die Wirksamkeit der Vorschriften zu Bankaktien zu gewährleisten, empfiehlt der Finanzexperte Dr. Nguyen Tri Hieu der Regierung, die Kontrolle und Aufsicht der Banken zu intensivieren. Dazu gehört auch ein verstärkter Austausch und eine bessere Koordination der Verwaltung zwischen Ministerien und Zweigstellen. Insbesondere sollten die Ermittlungen der Polizei verstärkt werden, um Fälle vorsätzlicher Umgehung von Vorschriften zu Aktienbesitz, verbundenen Personen oder der Ermittlung der Beziehungen zwischen Großaktionären von Banken und Hinterhofunternehmen frühzeitig aufzudecken. Dadurch werden Überkreuzbeteiligungen und Bankmonopole auf ein Minimum reduziert.

Andererseits müsse die Staatsbank laut Herrn Hieu strenge Strafen in Betracht ziehen, wenn sich herausstelle, dass sie Aktionären bei der Manipulation ihrer Aktienbeteiligungsquoten hilft. Rechtsanwalt Truong Thanh Duc pflichtete Herrn Hieu bei und vertrat die Ansicht, dass die Vorschriften zur Behandlung von Verstößen geändert werden müssten, beispielsweise durch die Verhängung schwerer Verwaltungs- und Strafstrafen, einschließlich der Beschlagnahmung von Aktien, die das Limit überschreiten.

Risiken klar identifizieren

In einem Bericht an die Nationalversammlung zu den jüngsten Befragungsaktivitäten erklärte die Staatsbank, dass sie in den vergangenen Jahren die Rechtsgrundlagen kontinuierlich verbessert und entschlossen Lösungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Aktienbesitz über die vorgeschriebenen Grenzen hinaus, von Kreuzbeteiligungen, von Kreditvergaben und Investitionen unter Verletzung der Vorschriften sowie zur Umstrukturierung von Kreditinstituten umgesetzt habe.

Die Kontrolle von Kapitalbeteiligungen zwischen Nicht-Kernunternehmen und Banken gestaltet sich jedoch sehr schwierig, wenn Großaktionäre und mit ihnen verbundene Personen ihre Anteile absichtlich verheimlichen oder andere Personen/Organisationen zur Registrierung auffordern, um gesetzliche Vorschriften zu umgehen. Dies kann dazu führen, dass Kreditinstitute von diesen Aktionären kontrolliert werden, was zu mangelnder Transparenz ihrer Geschäftstätigkeit führen kann.


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Quelle: https://nld.com.vn/them-giai-phap-ngan-thao-tung-ngan-hang-196240805211346.htm

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