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Bezugsdauer der Rente nach dem neuen Sozialversicherungsgesetz, gültig ab Juli 2025

Das Innenministerium hat das Rundschreiben Nr. 12/2025/TT-BNV herausgegeben, in dem eine Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes zur obligatorischen Sozialversicherung detailliert beschrieben werden, darunter auch der Inhalt zur Dauer des Rentenanspruchs für Arbeitnehmer.

Báo Tây NinhBáo Tây Ninh12/07/2025

Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht vor, dass Arbeitnehmer, die bei Renteneintritt 15 Jahre oder länger in der Sozialversicherungspflicht versichert waren, Anspruch auf eine Rente haben.

Die monatliche Rente für Arbeitnehmerinnen beträgt 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden 2 % hinzugerechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 75 %.

Für männliche Arbeitnehmer beträgt die monatliche Rente 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeitragszahlung entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.

Wenn männliche Arbeitnehmer 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, beträgt die monatliche Rente 40 % des durchschnittlichen Gehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge für 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge verwendet wurde. Für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungsbeiträge wird 1 % hinzugerechnet.

Das Innenministerium hat das Rundschreiben Nr. 12/2025/TT-BNV herausgegeben, das die Bezugsdauer der Rente gemäß dem neuen Sozialversicherungsgesetz festlegt, das ab Juli 2025 in Kraft tritt. Illustratives Foto

Die Bezugsdauer der Rente richtet sich für Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des Artikels 69 des Sozialversicherungsgesetzes und wird im Einzelnen wie folgt festgelegt:

- Die Bezugsdauer der Rente für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Kündigung die Voraussetzungen für die Sozialversicherungsbeiträge erfüllt haben, wird ab dem Monat berechnet, der auf das Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters folgt. Arbeitet der Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters und Erfüllung der Voraussetzungen für die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin und zahlt Sozialversicherungsbeiträge, wird die Bezugsdauer der Rente ab dem Monat berechnet, der auf das Ende des Arbeitsvertrags oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt.

Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Arbeitsfähigkeit hat und die Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Sozialversicherungsdauer erfüllt, wird der Rentenanspruch ab dem Monat berechnet, der auf den Monat folgt, in dem die Erwerbsminderung festgestellt wird. Wenn die Erwerbsminderung des Arbeitnehmers vor dem Monat festgestellt wird, in dem er das vorgeschriebene Rentenalter erreicht, wird der Rentenanspruch ab dem Monat berechnet, in dem die Erwerbsminderung festgestellt wird.

Können Geburtsdatum und -monat nicht ermittelt werden (es werden nur das Geburtsjahr oder der Geburtsmonat und das Geburtsjahr erfasst), wird der Rentenbezug ab dem Monat berechnet, der auf das Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters folgt. Die Ermittlung des Alters des Arbeitnehmers erfolgt gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 12 des Dekrets Nr. 158/2025/ND-CP.

Arbeitnehmer, die eine Rente gemäß Artikel 64 des Sozialversicherungsgesetzes beziehen und 15 bis weniger als 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können ihre Rente frühestens ab dem Tag des Inkrafttretens des Sozialversicherungsgesetzes beziehen.

- Die Bezugsdauer der Altersrente im in Klausel 7, Artikel 33 des Sozialversicherungsgesetzes genannten Fall wird ab dem Monat berechnet, der auf den Monat folgt, in dem die volle Zahlung für die verbleibenden Monate erfolgt ist.

- Als Bezugszeitpunkt der Rente gilt in Fällen, in denen keine Originaldokumente über die Arbeitszeit im öffentlichen Sektor vor dem 1. Januar 1995 vorliegen, der im Abrechnungsdokument der Sozialversicherungsanstalt angegebene Bezugszeitpunkt der Rente.

Quelle kinhtedothi

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Quelle: https://baotayninh.vn/thoi-diem-huong-luong-huu-theo-luat-bao-hiem-xa-hoi-moi-thuc-hien-tu-thang-7-2025-a192177.html


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