In Absatz 1, Artikel 23 des Ausweisgesetzes von 2023 werden die Reihenfolge und das Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen an Personen ab 14 Jahren wie folgt festgelegt:

Der Empfänger prüft und vergleicht Informationen über die Person, die einen Ausweis benötigt, aus der nationalen Bevölkerungsdatenbank, der nationalen Datenbank und einer speziellen Datenbank, um die Person, die einen Ausweis benötigt, genau zu identifizieren.

Der Empfänger erfasst Identitätsinformationen und biometrische Daten, darunter Gesichtsfoto, Fingerabdrücke und Iris der Person, die einen Ausweis beantragt.

Die Person, die einen Ausweis benötigt, prüft und unterschreibt das Formular zur Empfangsbestätigung der Ausweisinformationen.

Der Empfänger erteilt einen Termin zur Rückgabe des Ausweises.

Der Personalausweis wird an den im Terminschreiben angegebenen Ort zurückgeschickt. Wünscht die Person, die den Personalausweis benötigt, die Rückgabe an einem anderen Ort, wird der Personalausweis von der Personalverwaltungsagentur an den gewünschten Ort zurückgeschickt. Die Person muss die Liefergebühr entrichten.

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Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat die Infrastruktur sowie die technischen und technologischen Voraussetzungen geschaffen, um die Entgegennahme von Anträgen und die Ausstellung von Personalausweisen an Bürger zu gewährleisten. Foto: Ministerium für öffentliche Sicherheit

Darüber hinaus müssen Personen unter 14 Jahren oder ihre gesetzlichen Vertreter bei der ID-Verwaltungsbehörde die Ausstellung eines Personalausweises beantragen. Die Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 14 Jahren sind wie folgt:

Die Verfahren zur Ausstellung von Personalausweisen für Personen unter 6 Jahren werden von gesetzlichen Vertretern über das öffentliche Serviceportal oder die nationale Identifikationsanwendung durchgeführt.

Falls eine Person unter 6 Jahren ihre Geburt nicht registriert hat, muss der gesetzliche Vertreter das Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises über die mit der Geburtenregistrierung verbundenen Verfahren auf dem öffentlichen Serviceportal, über die nationale Identifikationsanwendung oder direkt bei der ID-Verwaltungsagentur durchführen. Die ID-Verwaltungsagentur sammelt keine Identitätsinformationen und biometrischen Daten von Personen unter 6 Jahren.

Personen im Alter von 6 bis unter 14 Jahren und ihre gesetzlichen Vertreter müssen sich zur vorgeschriebenen Erfassung ihrer Identifikationsdaten und biometrischen Daten an die zuständige Stelle wenden. Der gesetzliche Vertreter einer Person im Alter von 6 bis unter 14 Jahren führt in deren Namen die Verfahren zur Ausstellung eines Personalausweises durch.

Gemäß dem Personalausweisgesetz muss eine Person, die ihre Geschäftsfähigkeit verliert oder Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung oder der Verhaltenssteuerung hat, einen gesetzlichen Vertreter haben, der sie bei der Durchführung der vorgeschriebenen Verfahren unterstützt. Im Falle einer Ablehnung der Ausstellung eines Personalausweises muss die Personalausweisbehörde schriftlich antworten und den Grund angeben.

Das Gesetz über die Identifizierung schreibt vor, dass die Identifizierungsverwaltungsbehörde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Eingangs eines vollständigen Antrags gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes einen Personalausweis ausstellen, umtauschen oder neu ausstellen muss.

Vorschriften über die Orte zur Durchführung von Verfahren zur Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Personalausweisen

Das Identifizierungsgesetz von 2023 legt klar fest: Die Identifizierungsverwaltungsagentur des Bezirks, Kreises, der Stadt, der Stadtpolizei, der Stadt einer zentral verwalteten Stadt oder die Identifizierungsverwaltungsagentur der Provinz- oder zentral verwalteten Stadtpolizei am Wohnort des Bürgers.

Die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit für Fälle, über die der Leiter der Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entscheidet.

Bei Bedarf organisiert die Identitätsverwaltungsbehörde die Verfahren zur Ausstellung von Identitätsausweisen in der Gemeinde, im Bezirk, in der Stadt, in der Behörde, in der Einheit oder am Wohnort des Bürgers.