Um die derzeitigen Beschränkungen, Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit den Gebühren für Mineralabbaurechte zu beheben, sieht der Entwurf des Gesetzes über Geologie und Mineralien vor, dass die Gebühren für Mineralabbaurechte jährlich erhoben und auf der Grundlage der tatsächlichen Abbauleistung beglichen werden.

Am Morgen des 12. August, beim Rechtsseminar im August, Ständiger Ausschuss der Nationalversammlung Stellungnahmen zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzentwurfs über Geologie und Mineralien abgeben.
Melden unter Bei dem Treffen sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt der Nationalversammlung, Le Quang Huy, dass der Gesetzesentwurf zur Regulierung von Mineralien (ausgenommen Öl und Gas) und anderen Arten von natürlichem Wasser außer Mineralwasser und natürlichem Warmwasser alle Themen vollständig abdeckt und sicherstellt, dass es keine Gesetzeslücken gibt.
Die Bewirtschaftung von Mineralwasser und natürlichem Warmwasser in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel ist mit gewissen Schwierigkeiten und Herausforderungen verbunden. Es ist jedoch notwendig, sie in die regulierten Objekte einzubeziehen, um die nationale Souveränität über die Erkundung, Ausbeutung und den Schutz der Ressourcen zu gewährleisten. Mineralien in diesem Bereich. Es wird empfohlen, dass die Regierung auf der Grundlage der praktischen Situation Vorschriften erlässt, die die Umsetzung angemessener und umsetzbarer Managementlösungen regeln.
In Bezug auf die Klassifizierung von Mineralien legt Absatz 2, Artikel 7, gemäß der Stellungnahme der Abgeordneten der Nationalversammlung fest, dass die Regierung die Aufgabe hat, eine Liste der Mineralien nach Gruppen festzulegen und die Klassifizierung von Mineralien mit Mehrfachverwendung vorzuschreiben. Laut dem Entwurf eines Regierungserlasses, der eine Reihe von im Gesetzesentwurf festgelegten Artikeln detailliert beschreibt, gibt es eine Liste der Mineralien nach Gruppen. Seltene Erden der Gruppe I werden überprüft und ergänzt. Mineralien der Gruppe III werden in dieser Liste ausdrücklich aufgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass es nicht zu Verwechslungen zwischen den Mineraliengruppen kommt.
In Bezug auf die Verantwortung für die Mineralplanung koordiniert der Ständige Ausschuss des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt die Ausarbeitung dieses Inhalts gemäß zwei Optionen mit der Redaktionsagentur.
Option 1: Beauftragen Sie das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt mit der Ausarbeitung einer Mineralienplanung (dem Plan der Regierung, der der Nationalversammlung vorgelegt werden soll).
Option 2: Beauftragen Sie das Ministerium für Industrie und Handel und das Bauministerium mit der Ausarbeitung eines Mineralienplanungsplans (unter Beibehaltung der Bestimmungen des geltenden Mineralien- und Planungsgesetzes). Die Mehrheit der Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt stimmt diesem Plan zu.
Der Vorsitzende Le Quang Huy erläuterte und akzeptierte die Bestimmungen des Mineral Reserves Assessment Council und sagte, dass der Ständige Ausschuss des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie und Umwelt unter Berücksichtigung der Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung den Gesetzesentwurf dahingehend überarbeitet habe, dass der National Mineral Reserves Assessment Council weiterhin wie im Mineraliengesetz von 2010 festgelegt werde.
Um die derzeitigen Einschränkungen, Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit den Gebühren für Mineralabbaurechte zu beheben, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Gebühren für Mineralabbaurechte jährlich erhoben und auf der Grundlage der tatsächlichen Abbauleistung abgerechnet werden. Mit dieser Bestimmung werden die Gebühren für Mineralabbaurechte nicht durch Faktoren wie geologische Reserven, ungenutzte Reserven oder die Unfähigkeit zur vollständigen Ausbeutung während des Abbauprozesses beeinflusst, ebenso wenig wie durch Fälle, in denen die Mine aus objektiven Gründen nicht in Betrieb genommen werden kann. Somit wurden die Unzulänglichkeiten des Mineraliengesetzes von 2010 behoben und die Durchführbarkeit der Politik hinsichtlich der Gebühren für Mineralabbaurechte sichergestellt.
Hinsichtlich der Bestimmungen zu Bereichen, in denen Mineralabbaurechte versteigert bzw. nicht versteigert werden, wurde der Gesetzentwurf in Absatz 2, Artikel 104 überarbeitet, wobei die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung zur Einschränkung des Umfangs und der Themenbereiche für Nichtauktionen berücksichtigt wurden. Zu den Bereichen, in denen Mineralabbaurechte nicht versteigert werden dürfen, gehören insbesondere: Mineralarten, die die Energiesicherheit und die nationale Verteidigungssicherheit gewährleisten; Minerale, die Auftragnehmern dienen, die Investitionsprojekte gemäß Absatz 2, Artikel 75 umsetzen (um die Beschaffung von Baumaterialien für Projekte sicherzustellen); Mineralbereiche, in denen Organisationen und Einzelpersonen an geologischen Untersuchungen von Mineralen teilnehmen (um die Rechte von Organisationen und Einzelpersonen zu gewährleisten, die Untersuchungsprojekte finanziell unterstützt haben) und Fälle der Mineralgewinnung im Rahmen von Bauinvestitionsprojekten (die nicht dem Mineralabbau dienen).
Gleichzeitig wurde im Gesetzentwurf die Meinung der Abgeordneten der Nationalversammlung berücksichtigt und die Bestimmung zu den Kriterien für Nichtauktionsgebiete in Punkt b, Klausel 2, Artikel 104 gestrichen. Diese lautet: „Mineralien, die gemäß der Mineralienplanung als Rohstoffe für Projekte zur industriellen Produktverarbeitung vorgesehen sind.“
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