
Demnach müssen Vorfälle in den Bereichen Grünanlagen, Entwässerung, Stadtbeleuchtung und Wasserversorgung zeitnah gemeldet werden.
Insbesondere umgestürzte Bäume; Vorfälle, die die Sicherheit, Gesundheit und das Eigentum von Menschen beeinträchtigen; Situationen, die Unsicherheit und Unruhe verursachen. Zusammenbrechende Abwassersysteme, beschädigte Kanaldeckel und verlorene Kanaldeckel verursachen Gefahren; Überschwemmungen durch Regen und Gezeiten. Wasserversorgungssysteme, die vorübergehend ausgesetzt sind oder die Wasserversorgung gemäß den Vorschriften eingestellt haben; Rohrbrüche und Lecks, die zu Verlusten führen; Flusswasser, dessen Salzgehalt den Grenzwert überschreitet; Ölverschmutzungen. Städtische Beleuchtungssysteme wie elektrische Kurzschlüsse, umgestürzte Laternenpfähle und gebrochene Kabel verursachen Unfälle.
Unmittelbar nach einem Vorfall muss der Abteilungsleiter oder die beauftragte Person die Leitung der Bauabteilung (über den für das Feld zuständigen stellvertretenden Direktor und die Abteilung für technische Infrastruktur) per Telefon, SMS oder über offizielle Kommunikationsanwendungen benachrichtigen. Der Bericht muss die Art des Vorfalls, die Zeit, den Ort, den Schaden und den Behandlungsplan klar angeben.
Zusätzlich zur zeitnahen Meldung müssen die Einsatzkräfte bis zur Klärung des Vorfalls kontinuierlich über die Entwicklung informieren und innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Vorfalls einen schriftlichen zusammenfassenden Bericht vorlegen. Dieser muss die Ursache, die Abhilfemaßnahmen, das Schadensausmaß und die vorgeschlagenen Empfehlungen klar darlegen.
Das Bauministerium betonte, dass die Leiter der entsprechenden Einheiten und Unternehmen die volle Verantwortung für die zeitnahe Aktualisierung und Berichterstattung übernehmen und sich gleichzeitig mit den lokalen Behörden und der Bevölkerung abstimmen müssten, um wirksame Kanäle für den Empfang und die Beantwortung von Informationen aufzubauen.
Diese Regelung wird auch im Einklang mit der Regelung zur Koordinierung des Empfangs, der Verarbeitung und der Beantwortung von Informationen gemäß Beschluss Nr. 4874/QD-UBND des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt vom 26. Oktober 2023 umgesetzt.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/tphcm-tang-cuong-xu-ly-su-co-ha-tang-ky-thuat-trong-mua-mua-bao-post811610.html
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