
Das Volkskomitee der Provinz bittet die Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Verbände, Gewerkschaften und Volkskomitees der Bezirke, Städte und Gemeinden, das Dekret 64/ND-CP vom 17. Juni 2024 zu prüfen und umzusetzen. Die Steuerbehörde ist verantwortlich für die Überwachung und Anleitung der zuständigen Behörden, Einheiten, Gemeinden und Einzelpersonen bei der Umsetzung dieses Dekrets gemäß ihren Befugnissen und Vorschriften. Bei Verstößen außerhalb ihrer Befugnisse ist das Dekret dem Volkskomitee der Provinz zur Prüfung und Bearbeitung zu melden.
Gemäß Dekret 64/ND-CP vom 17. Juni 2024 verlängert die Regierung die Frist für die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum von Mai bis September 2024 (im Falle einer monatlichen Mehrwertsteuererklärung) und für die Steuerzeiträume des zweiten und dritten Quartals 2024 (im Falle einer vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung).
Die Verlängerungsfrist beträgt 2 bis 5 Monate. Konkret: 5-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im Mai 2024, Juni 2024 und im zweiten Quartal 2024, 4-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im Juli 2024, 3-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im August 2024 und 2-monatige Verlängerung für die Mehrwertsteuer im September 2024 und im dritten Quartal 2024.
Die Frist für die Zahlung der Mehrwertsteuer für den Steuerzeitraum Mai 2024 endet spätestens am 20. November 2024, für den Steuerzeitraum Juni, Juli, August, September 2024 endet spätestens am 20. Dezember 2024 und für den Steuerzeitraum des zweiten und dritten Quartals 2024 endet spätestens am 31. Dezember 2024.
Verlängerung der vorläufigen Steuerzahlung für das zweite Quartal des Körperschaftsteuerzeitraums 2024 für Unternehmen und Organisationen, für die eine Verlängerung um drei Monate gilt. Für die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer von Privathaushalten und natürlichen Personen gilt eine Verlängerung der Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuer und Einkommensteuer für die im Jahr 2024 fällige Steuer von Privathaushalten und natürlichen Personen, die in den vorgeschriebenen Wirtschaftssektoren und -bereichen tätig sind. Privathaushalte und natürliche Personen müssen den in dieser Klausel genannten verlängerten Steuerbetrag bis spätestens 30. Dezember 2024 zahlen.
Verlängerung der Frist für die Zahlung der Grundrente um 50 % der im Jahr 2024 zu zahlenden Grundrente (der im zweiten Zeitraum des Jahres 2024 zu zahlende Betrag) für Unternehmen, Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen, die gemäß der Entscheidung oder dem Vertrag einer zuständigen staatlichen Behörde Land in Form einer jährlichen Grundrente direkt vom Staat pachten und damit Anspruch auf Verlängerung haben. Die Verlängerungsfrist beträgt zwei Monate ab dem 31. Oktober 2024.
Dieses Dekret gilt vom 17. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Nach Ablauf der in diesem Dekret vorgesehenen Verlängerungsfrist wird die Frist für die Zahlung von Steuern und Grundrenten gemäß den geltenden Vorschriften umgesetzt.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/trien-khai-thuc-hien-chinh-sach-gia-han-thoi-han-nop-thue-tien-thue-dat-nam-2024-3136768.html
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