Der oben genannte Inhalt ist im Dekret Nr. 151/2024 der Regierung festgelegt.
Zusätzlich zur Anforderung einer dunkelgelben Lackierung müssen an der Vorderseite und an den beiden Seiten des Fahrzeugs oberhalb der Fenster Schilder angebracht sein, die das Fahrzeug als Fahrzeug speziell für den Transport von Vorschulkindern und Schülern kennzeichnen.
Fahrzeuge, die Fahrdienste in Kombination mit der Beförderung von Vorschulkindern und Schülern anbieten, müssen an der Vorderseite und an zwei Seiten des Fahrzeugs oberhalb der Fenster mit Schildern als Fahrzeuge zur Beförderung von Vorschulkindern und Schülern gekennzeichnet sein.
In vielen Ländern der Welt werden Schulbusse häufig in einem satten Gelb lackiert, da diese Farbe die Aufmerksamkeit auf sich zieht und die Fahrzeuge auch bei rauen Wetterbedingungen besser erkennbar sind. Dies ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden.
In vielen Ländern der Welt werden Schulbusse oft dunkelgelb lackiert, da sie dadurch Aufmerksamkeit erregen. (Illustrationsfoto)
Um die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr für Fahrzeuge zu gewährleisten, die Vorschulkinder und Schüler befördern, ist in Artikel 46 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit klar festgelegt, dass Fahrzeuge, die für den Transport von Vorschulkindern und Schülern verwendet werden, viele Anforderungen erfüllen müssen: Sie müssen über Geräte zur Aufzeichnung von Bildern von Vorschulkindern und Schülern sowie über Geräte mit Warnfunktionen verfügen, die verhindern, dass Kinder im Auto zurückgelassen werden. Die Nutzungsdauer darf 20 Jahre nicht überschreiten.
Fahrzeuge, die Vorschulkinder oder Grundschüler befördern, müssen über altersgerechte Sicherheitsgurte verfügen oder Fahrzeuge mit altersgerechten Sitzen gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwenden. Darüber hinaus muss beim Transport von Vorschulkindern oder Grundschülern jedem Fahrzeug mindestens ein Betreuer zugewiesen werden, der die Vorschulkinder oder Grundschüler während der gesamten Fahrt anleitet, beaufsichtigt, für Ordnung sorgt und ihre Sicherheit gewährleistet.
Wenn ein Fahrzeug über 29 oder mehr Sitzplätze verfügt (Fahrersitz nicht inbegriffen) und 27 Vorschulkinder oder Grundschüler befördert, müssen in jedem Fahrzeug mindestens 2 Leiter vorhanden sein.
Der Leiter und der Fahrer sind dafür verantwortlich, Vorschulkinder und Grundschüler beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zu kontrollieren. Vorschulkinder und Grundschüler dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, wenn der Leiter und der Fahrer das Fahrzeug verlassen haben. Fahrer von Fahrzeugen, die Vorschulkinder und Grundschüler befördern, müssen über mindestens 2 Jahre Erfahrung im Führen von Personenbeförderungsfahrzeugen verfügen.
Bildungseinrichtungen müssen Verfahren entwickeln, um die Sicherheit beim Transport und Abholen von Vorschulkindern und Schülern zu gewährleisten; Fahrer und Betreuer von Vorschulkindern und Schülern anweisen, die Verfahren zu verstehen und richtig umzusetzen; und für die Gewährleistung der Ordnung und Verkehrssicherheit beim Transport und Abholen von Vorschulkindern und Schülern dieser Bildungseinrichtung verantwortlich sein.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vtcnews.vn/tu-2025-xe-dua-don-hoc-sinh-phai-son-mau-vang-dam-ar913262.html
Kommentar (0)