Insbesondere sollen die Ausfuhrsteuersätze für eine Reihe von Waren in den Gruppen 71.13, 71.14 und 71.15, die in Anhang I – Ausfuhrsteuerplan aufgeführt sind, gemäß der Liste der steuerpflichtigen Waren, die mit dem Dekret Nr. 26/2023/ND-CP der Regierung vom 31. Mai 2023 über Ausfuhrsteuerpläne, Vorzugsimportsteuerpläne, Waren- und absolute Steuersätze, Mischsteuern und Einfuhrsteuern außerhalb des Zollkontingents erlassen wurde, in neue Ausfuhrsteuersätze geändert werden.

Dementsprechend bleibt der Ausfuhrsteuersatz für Schmuck und Schmuckteile aus Silber, ob plattiert oder mit anderen Edelmetallen plattiert oder nicht (Artikelcodes 7113.11.10 und 7113.11.90), Schmuck und Schmuckteile aus unedlen Metallen, plattiert mit Edelmetallen (Artikelcodes 7113.20.10 und 7113.20.90) bei 0 %.
Reduzieren Sie den Ausfuhrsteuersatz für Schmuck und Schmuckteile aus anderen Edelmetallen, ob mit Edelmetall plattiert oder plattiert oder nicht (Artikelcodes 7113.19.10 und 7113.19.90) von 1 % auf 0 %.
Für Industrieprodukte aus Gold oder Silber und Teile von Industrieprodukten aus Gold oder Silber, die aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen plattierten Metallen bestehen, belässt das Dekret den Ausfuhrsteuersatz für Industrieprodukte aus Silber, die aus mit Edelmetallen plattierten unedlen Metallen bestehen, bei 0 %; für andere Industrieprodukte aus Edelmetallen wird er von 1 % auf 0 % gesenkt.
Auch für andere Produkte aus Gold oder Silber (Artikelnummer 7115.90.10) wird der Exportsteuersatz von 1 % auf 0 % reduziert.
Dieses Dekret tritt mit dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung (10. Oktober 2025) in Kraft.
Quelle: https://baolangson.vn/tu-ngay-10-10-2025-giam-thue-xuat-khau-vang-trang-suc-ky-nghe-ve-0-5061516.html
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