Viele Auto- und Motorradfahrer haben die Angewohnheit, „wahllos“ zu hupen, ohne zu wissen, dass dies ein verbotenes Verhalten ist und streng bestraft werden kann.
Zu den verbotenen Handlungen zählen gemäß Artikel 8 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 „Hupen und ständiges Aufheulen des Motors, Hupen zwischen 22 und 5 Uhr, Hupen der Drucklufthupe und die Verwendung von Fernlicht in städtischen Gebieten und dicht besiedelten Gebieten“.
So ist es Personen, die mit Autos, Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen, untersagt, überall und zu jeder Zeit ununterbrochen zu hupen; zwischen 22 und 5 Uhr ist die Verwendung der Autohupe und bei Fahrten in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten zu jeder Zeit verboten.
Das Hupen an der falschen Stelle kann gemäß Dekret 100/2019/ND-CP (Dekret 100) über Verwaltungssanktionen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (geändert und ergänzt durch Dekret 123/2021/ND-CP) streng bestraft werden.
Konkret wird bei Autos und ähnlichen Fahrzeugen die vorschriftswidrige Verwendung der Hupe gemäß Artikel 5, Dekret 100 wie folgt geahndet:
- Geldstrafe von 300.000 bis 400.000 VND für das Hupen in städtischen Gebieten und dicht besiedelten Gebieten zwischen 22:00 Uhr des Vortages und 5:00 Uhr des Folgetages; Hupen in Bereichen mit Schildern, die die Verwendung von Hupen verbieten, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Vorfahrtsfahrzeuge;
- Geldstrafe von 800.000 bis 1 Million VND für anhaltendes Hupen; Hupen in städtischen Gebieten, dicht besiedelten Gebieten, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Vorrang im Dienst gemäß den Vorschriften.
Auch bei Motorrädern und Motorrollern wird die vorschriftswidrige Verwendung der Hupe gemäß Artikel 6, Dekret 100 streng bestraft und zwar wie folgt:
- Eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND wird gegen Fahrer verhängt, die zwischen 22:00 Uhr des Vortages und 5:00 Uhr des Folgetages in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten hupen; in Gebieten hupen, in denen die Verwendung von Hupen verboten ist, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Vorrang im vorgeschriebenen Dienst;
- Wenn der Fahrer in städtischen Gebieten oder dicht besiedelten Gebieten ununterbrochen hupt, wird er mit einer Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND belegt.
Es ist ersichtlich, dass es zwar schon seit langem Gesetze und Strafen für „wahlloses“ Hupen gibt, die Täter in der Realität jedoch nur selten angehalten und für dieses Vergehen bestraft werden.
Geldstrafe für das Nichttragen eines Helms im Jahr 2024
Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 100/2019/ND-CP und Punkt B, Klausel 4, Artikel 2 des Dekrets 123/2021/ND-CP wird das Nichttragen eines Helms bei der Teilnahme am Straßenverkehr konkret wie folgt bestraft:
- Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND für die Beförderung einer Person in einem Fahrzeug, die keinen „Motorradhelm“ trägt oder einen „Motorradhelm“ trägt, ohne den Gurt ordnungsgemäß zu befestigen, außer im Fall des Transports einer kranken Person in die Notaufnahme, eines Kindes unter 6 Jahren oder der Begleitung einer Person, die gegen das Gesetz verstoßen hat.
- Geldstrafe von 400.000 bis 600.000 VND für das Nichttragen eines „Motorradhelms“ oder das Tragen eines „Motorradhelms“ ohne ordnungsgemäßes Befestigen des Riemens beim Fahren auf der Straße.
Falls sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer keine Helme vorschriftsmäßig tragen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 800.000 bis 1.200.000 VND auferlegt.
Dementsprechend ist die aktuelle Geldstrafe doppelt so hoch wie zuvor, als das Dekret 100/2019/ND-CP vorsah, dass die Geldstrafe für das Nichttragen eines Helms beim Motorradfahren nur 200.000 bis 300.000 VND betrug.
Quelle
Kommentar (0)