Die Regierung hat das Dekret Nr. 15/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen regelt.
Erlass eines Dekrets zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen.
Die Regierung hat das Dekret Nr. 15/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Eisenbahninfrastrukturanlagen regelt.
Dieses Dekret regelt die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der vom Staat investierten und verwalteten Eisenbahninfrastrukturanlagen, darunter: nationale Eisenbahninfrastrukturanlagen und städtische Eisenbahninfrastrukturanlagen.
Umfang und Form der Verwaltung des nationalen Eisenbahninfrastrukturvermögens
In der Verordnung wird eindeutig festgelegt, dass sämtliche bestehenden Vermögenswerte der nationalen Eisenbahninfrastruktur an nationale Unternehmen zur Verwaltung von Eisenbahnvermögen übertragen werden, ohne dass dabei der staatliche Kapitalanteil am Unternehmen berücksichtigt wird.
Die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Übergabe von Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur in Form der Ausgliederung der staatlichen Kapitalkomponente in Unternehmen werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieses Dekrets umgesetzt.
Bei Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur, die sich in festem öffentlichem Eigentum befinden und durch Übergabe oder Übertragung an das nationale Eisenbahnverwaltungsunternehmen verwaltet werden, werden die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Übergabe oder Übertragung von Vermögenswerten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten in festem öffentlichem Eigentum umgesetzt. Eine erneute Durchführung der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Übergabe von Vermögenswerten ist nicht erforderlich.
Für nationale Eisenbahninfrastrukturanlagen als Ergebnis der Projektumsetzung mit staatlichen Mitteln:
- Falls das von der zuständigen Behörde oder Person genehmigte Investitionsprojekt als Ergebnis des Projektumsetzungsprozesses den Begünstigten der Vermögenswerte identifiziert und dieser Begünstigte das nationale Eisenbahn-Vermögensverwaltungsunternehmen ist, dann sind der Investor, der Projekteigentümer und der Projektvorstand nach Abschluss der Investition, des Baus und der Beschaffung für die Übergabe der Vermögenswerte an das nationale Eisenbahn-Vermögensverwaltungsunternehmen verantwortlich; es ist nicht notwendig, die in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübergabe erneut durchzuführen.
- Falls in dem von der zuständigen Behörde oder Person genehmigten Investitionsprojekt der Begünstigte der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte benannt ist, dieser Begünstigte jedoch nicht das nationale Eisenbahn-Vermögensverwaltungsunternehmen ist, wird wie folgt verfahren:
Handelt es sich bei dem Begünstigten um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, werden die Vermögenswerte nach Erhalt vom Begünstigten an das Verkehrsministerium übertragen, um sie dem Unternehmen zu übergeben, das die Vermögenswerte der nationalen Eisenbahn verwaltet. Die Übertragung erfolgt gemäß den Vorschriften.
Handelt es sich bei dem Begünstigten der aus der Projektumsetzung resultierenden Vermögenswerte nicht um eine staatliche Behörde, eine öffentliche Dienstleistungseinheit, eine Behörde der Kommunistischen Partei Vietnams , der Vietnamesischen Vaterländischen Front oder eine gesellschaftspolitische Organisation, so hat der Begünstigte die Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes und anderer einschlägiger Gesetze zu verwalten, zu nutzen und auszubeuten. Ist eine Übertragung der Vermögenswerte an das Verkehrsministerium zur Übergabe an ein Unternehmen zur Verwaltung der nationalen Eisenbahnanlagen erforderlich, erfolgt dies gemäß den Vorschriften.
- Falls in dem von der zuständigen Behörde oder Person genehmigten Investitionsprojekt kein Begünstigter der aus dem Projektumsetzungsprozess resultierenden Vermögenswerte angegeben ist, werden die Befugnis, Anordnung und Verfahren zur Zuweisung des Verwaltungsunternehmens oder zur Übertragung der Vermögenswerte der nationalen Eisenbahninfrastruktur an das Verkehrsministerium zur Zuweisung an das nationale Verwaltungsunternehmen für Eisenbahnvermögen gemäß den Bestimmungen zum Umgang mit Vermögenswerten aus Projekten, bei denen staatliches Kapital eingesetzt wird, im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte umgesetzt; es ist nicht erforderlich, die in diesem Dekret vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögenszuweisung erneut umzusetzen.
In der Verordnung heißt es eindeutig: Wenn Eisenbahninfrastrukturvermögen, das nicht von staatlichen Eisenbahnvermögensverwaltungsgesellschaften verwaltet wird, von der Verwaltungsgesellschaft an das Verkehrsministerium übertragen werden muss, um es an die staatliche Eisenbahnvermögensverwaltungsgesellschaft zu übergeben, sind die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Vermögensübertragung gemäß den einschlägigen Gesetzen umzusetzen. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Vermögensübertragung müssen nicht erneut umgesetzt werden. In Fällen, in denen die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren zur Vermögensübertragung in den einschlägigen Gesetzen noch nicht festgelegt sind, gelten für die Entscheidung und Umsetzung der Vermögensübertragung die in Artikel 23 Absätze 2 und 3 dieser Verordnung festgelegten Befugnisse, Anordnungen und Verfahren.
Form der Handhabung des nationalen Eisenbahninfrastrukturvermögens
Verordnung mit spezifischen Regelungen zur Verwaltung, Nutzung und Nutzung des nationalen Eisenbahninfrastrukturvermögens, das Unternehmen zur Verwaltung des Eisenbahnvermögens zugewiesen ist, in Form des Ausschlusses der staatlichen Kapitalkomponente aus dem Unternehmen.
Gemäß dem Dekret umfassen die Formen der Handhabung von Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur: Vermögensrückgewinnung; Vermögensübertragung; Übertragung von Vermögenswerten an lokale Verwaltung und Handhabung; Vermögensliquidation; Handhabung von Vermögenswerten im Falle von Verlust oder Beschädigung; andere Formen der Handhabung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
In Bezug auf die Rückforderung von Vermögenswerten der nationalen Eisenbahninfrastruktur wird im Dekret eindeutig festgelegt, dass Vermögenswerte der Eisenbahninfrastruktur in den folgenden Fällen zurückgefordert werden: 1. Wenn es zu einer Änderung der Planung oder Dezentralisierung der Verwaltung kommt; 2. Vermögenswerte wurden zugewiesen, werden aber nicht mehr als Vermögenswerte der Eisenbahninfrastruktur benötigt; 3. Vermögenswerte werden den falschen Subjekten zugewiesen; 4. Andere gesetzlich vorgeschriebene Fälle.
Der Verkehrsminister entscheidet über die Rückführung nationaler Eisenbahninfrastrukturanlagen unter seiner Verwaltung. Die Handhabung der zurückgeführten Eisenbahninfrastrukturanlagen erfolgt in folgenden Formen: Übertragung; Übertragung an die lokale Verwaltung und Handhabung gemäß den Vorschriften.
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Quelle: https://baodautu.vn/ban-hanh-nghi-dinh-quy-dinh-viec-quan-ly-su-dung-khai-thac-tai-san-ket-cau-ha-tang-duong-sat-d244788.html
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