Die Verordnung Nr. 366-QD/TW des Politbüros besteht aus vier Kapiteln und 19 Artikeln und legt Zweck, Anforderungen, Grundsätze und wesentlichen Inhalte der Überprüfung, Bewertung und Einstufung der Qualität von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System pro Amtszeit, jährlich, vierteljährlich oder bei Bedarf fest. Diese Verordnung gilt für Parteikomitees, Parteiorganisationen, Führungs- und Verwaltungskollektive, Organisationen, Agenturen, Einheiten (im Folgenden als Kollektive bezeichnet) und Einzelpersonen im politischen System von der Zentrale bis zur Basis.
Die verkündeten Vorschriften zielen darauf ab:
(1) Gewährleistung der Einheitlichkeit und Einheitlichkeit bei der Überprüfung, Bewertung und Qualitätsklassifizierung von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System.
(2) Den Geist der Selbstkritik und Selbstreflexion, der Selbstreflexion und Selbstkorrektur fördern, Stärken erkennen, die es zu fördern gilt, sowie Grenzen und Mängel erkennen, die es zu überwinden gilt; Anzeichen von Erniedrigung, „Selbstentwicklung“, „Selbsttransformation“, Korruption, Verschwendung und Negativität proaktiv erkennen und verhindern, zur Verbesserung der Führungskapazität und Kampfkraft von Parteiorganisationen, Kadern und Parteimitgliedern beitragen und eine saubere und starke Partei aufbauen.
(3) Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System, um den Grad der Aufgabenerfüllung als Grundlage für Ernennung, Planung, Einsatz, Behandlung, Belohnung, Auswahl, Ersetzung, Disziplinarmaßnahmen, vorübergehende Suspendierung von der Arbeit, Entlassung, Rücktritt und Entlassung von Kadern mit politischer Ideologie, Ethik, erniedrigendem Lebensstil, Verstößen gegen Parteivorschriften und Staatsgesetze, eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder Nichterfüllung zugewiesener Aufgaben zu bestimmen und zum Aufbau eines Teams professioneller, verantwortungsbewusster, dynamischer und kreativer Kader beizutragen, die dem Volk und den Unternehmen dienen und zur Entwicklung des Landes in der neuen Periode beitragen.
Die Vorschriften verlangen:
(1) Vereinheitlichung der Grundsätze, des Kriterienrahmens, der Methoden, der Autorität, der Prozesse und der Verfahren zur Bewertung von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System entsprechend der Dezentralisierung, um Konsistenz und Einheit von der zentralen bis zur Basisebene sicherzustellen.
(2) Die Bewertung muss auf der Arbeitsleistung, den Ergebnissen der Aufgabenerfüllung und den spezifischen Produkten beruhen, die mit der Arbeitsposition, den Verantwortlichkeiten und den Aufgaben in Bezug auf Quantität, Fortschritt und Qualität verbunden sind.
(3) Das Bewusstsein und die Verantwortung des Kollektivs, insbesondere der Führungskräfte und jedes einzelnen Kaders und Parteimitglieds, stärken; sicherstellen, dass die Überprüfungs-, Bewertungs- und Klassifizierungsarbeit demokratisch, unparteiisch, objektiv, wissenschaftlich , sachgetreu und ohne Formalitäten erfolgt.
(4) Synchronisierung mit Innovationen in den Führungsmethoden der Partei und der Reform der staatlichen Verwaltung, insbesondere im Kontext der digitalen Transformation.
In der Verordnung wird der Grundsatz klar formuliert:
(1) Die Führung der Partei sicherstellen; das Prinzip des demokratischen Zentralismus strikt umsetzen; Selbstkritik und Kritik ernsthaft und offen im Geiste des Aufbaus üben und dabei Solidarität, Einheit, Autorität und Verantwortung wahren. Die Bewertung muss konsequent, kontinuierlich und mehrdimensional, anhand von Kriterien und anhand konkreter Produkte erfolgen; qualitative und quantitative Kriterien müssen kombiniert werden, wobei den quantitativen Kriterien hinsichtlich der Ergebnisse und der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; die Einstufung muss den tatsächlichen Grad der Aufgabenerfüllung genau widerspiegeln, ist überprüfbar und steht im Einklang mit den zugewiesenen Funktionen und Aufgaben. Kollektive und individuelle Überprüfungen werden jährlich oder nach Bedarf durchgeführt. Die Bewertung wird regelmäßig und kontinuierlich auf der Grundlage von Plänen, Arbeitsprogrammen und zugewiesenen Aufgaben durchgeführt und dient als Grundlage für die Bewertung und Einstufung für das gesamte Jahr und die gesamte Amtszeit.
(2) Die Ergebnisse der Umsetzung politischer Aufgaben stehen im Mittelpunkt, politische Qualitäten, Ethik und Lebensstil bilden die Grundlage und die Management- und Betriebsmethoden und -kapazitäten bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Bewertungsergebnisse. Verknüpfen Sie individuelle Verantwortung mit kollektiver Verantwortung; verknüpfen Sie die Ergebnisse von Führungskräften, Führungskräften und Managern mit den Ergebnissen von Orten, Organisationen, Agenturen und Einheiten. Verstärken Sie die Inspektion und Überwachung, um eine einheitliche und synchrone Umsetzung im gesamten politischen System sicherzustellen.
(3) Das Politbüro legt einen Rahmen, Grundsätze und Richtlinien fest, die die Parteikomitees, Parteiorganisationen, Organisationen, Agenturen und Einheiten kontinuierlich festlegen, insbesondere den Inhalt der Überprüfungen, und entwickelt einen Satz von Bewertungskriterien, die den Besonderheiten der Branche, des Bereichs, der Verantwortlichkeiten und Aufgaben entsprechend der Managementhierarchie entsprechen, und gewährleistet so Einheitlichkeit und Synchronisierung gemäß den Anforderungen der Artikel 6, 10 und 18 dieser Verordnung.
(4) Die Bewertung und Einstufung der überprüften Kollektive und Einzelpersonen ist einheitlich durchzuführen. Die Ergebnisse der Bewertung und Einstufung von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern bilden die Grundlage für die Bewertung und Einstufung der Qualität der Parteimitglieder. Die Bewertung und Einstufung der Qualität der Parteimitglieder erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Aufgabenerfüllung in der Parteizelle; die Bewertung und Einstufung der Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten in den höchsten Positionen; die Bewertung und Einstufung der Parteiorganisationen, -organisationen, -agenturen und -einheiten erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Bewertung des Parteikomitees, der kollektiven Führung, der Verwaltung und der ihnen unterstellten Kader und Parteimitglieder.
(5) Förderung der Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen sowie Stärkung der Verantwortung der Führungskräfte bei der Entwicklung von Arbeitsplänen und der Zuweisung angemessener Aufgaben an jedes Kollektiv und jeden Einzelnen im Einklang mit Zielen und Arbeitsergebnissen; die Ebene, die die Arbeit direkt verwaltet und zuweist, muss diese bewerten und klassifizieren; Konnektivität und Konsistenz in der Personalarbeit sicherstellen; Bewertungsergebnisse als Grundlage für Auswahl, Planung, Schulung, Förderung, Rotation, Anordnung, Einsatz und Ernennung von Kadern verwenden; gleichzeitig als Grundlage für den Ersatz, die vorübergehende Aussetzung der Arbeit, die Amtsenthebung, den Rücktritt und die Entlassung von Führungskräften und Managern; Maßnahmen zur Verwaltung und Verwendung von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern entsprechend dem Grad der Aufgabenerfüllung oder zur Entlassung, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen.
(6) Die Verantwortung der Parteikomitees und der kollektiven Führung, insbesondere der Parteivorsitzenden, bei der Bewertung der ihnen unterstellten Kader im Sinne der Dezentralisierung zu fördern.
In der Verordnung werden die Grundlagen für die Überprüfung, Bewertung und Einstufung klar dargelegt: (1) Parteisatzung, Resolutionen und einschlägige Parteivorschriften; (2) Wahrnehmung von Funktionen, Aufgaben, Befugnissen, Verantwortlichkeiten und Ergebnissen der Aufgabenerfüllung durch Kollektive und Einzelpersonen, die von den zuständigen Behörden beauftragt wurden.
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung Nr. 124-QD/TW des Politbüros vom 4. Oktober 2023 zur jährlichen Überprüfung, Bewertung und Klassifizierung der Qualität von Kollektiven und Einzelpersonen im politischen System; sie ist ab dem Datum der Unterzeichnung wirksam und wird an die Parteizellen verteilt.
Einzelheiten zur Verordnung Nr. 366-QD/TW finden Sie hier: Verordnung Nr. 366 des Politikministeriums zur Qualitätsprüfung und Bewertung der Klassifizierung von Kollektiven.doc
Quelle: https://nhandan.vn/bo-chinh-tri-quy-dinh-ve-viec-kiem-diem-va-danh-gia-xep-loai-chat-luong-doi-voi-tap-the-ca-nhan-trong-he-thong-chinh-tri-post909215.html
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