Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat kürzlich einen Rundschreibenentwurf zur Regelung der Berücksichtigung und Anerkennung von Mittelschulabschlüssen herausgegeben. Darin wird festgelegt, dass die Anzahl der Mittelschulabschlussprüfungen pro Jahr auf maximal zwei begrenzt ist. Dies ist ein neuer Punkt, der sich von der bisherigen Regelung unterscheidet, als die Verwaltungsbehörde die Mittelschulabschlüsse nur einmal berücksichtigte.
Zu den Voraussetzungen für den Sekundarschulabschluss gehört auch, dass das Alter des Schülers 21 Jahre nicht überschreiten darf.
Als anerkannt gilt, dass Lernende das allgemeine Bildungsprogramm auf Sekundarstufe oder das Weiterbildungsprogramm auf Sekundarstufe innerhalb der vorgeschriebenen 9 Jahre abgeschlossen haben.
Schüler, denen der Abschluss der Mittelschule in der 9. Klasse nicht anerkannt wurde, weil ihre schulischen Leistungen für das gesamte Schuljahr als „nicht ausreichend“ oder als „schwach“ oder „mangelhaft“ eingestuft wurden, können sich gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bei der Schule zur Neubewertung ihrer Fächer anmelden oder sich für eine Ausbildung während der Sommerferien des betreffenden Schuljahres anmelden, um eine Neubewertung und Anerkennung des Abschlusses der Mittelschule zu erhalten.
Schüler, die im 9. Schuljahr mehr als 45 Unterrichtsstunden versäumen, werden nicht als Schüler mit einem abgeschlossenen Junior High School-Programm anerkannt.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Schülern, die im neunten Schuljahr mehr als 45 Unterrichtsstunden versäumt haben, der Abschluss der Mittelschule nicht anerkannt wird. Schüler können sich jedoch bei der Bildungseinrichtung anmelden und die neunte Klasse wiederholen, um für die Anerkennung des Abschlusses berücksichtigt zu werden.
Mit diesem Rundschreibenentwurf werden auch die Bestimmungen zur Einstufung der Abiturzeugnisse mit sehr gut, gut und durchschnittlich gestrichen. Stattdessen wird den als Absolventen anerkannten Schülern ein Diplom ohne Einstufung verliehen.
Im Rahmen des Verfahrens richtet jede Bildungseinrichtung, deren Schüler die Anerkennung ihres Sekundarschulabschlusses beantragen, einen Anerkennungsrat ein. Auf Grundlage des Antrags der Bildungseinrichtung organisiert der Rat die Anerkennung der Abschlüsse der Schüler. Der Rat erstellt ein Protokoll über die Anerkennung der Sekundarschulabschlüsse und eine Liste der für die Anerkennung vorgeschlagenen Schüler.
Die Verwaltung, Ausstellung, Korrektur, Rücknahme und Annullierung von Mittelschulzeugnissen erfolgt gemäß den Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
(Quelle: Tien Phong)
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