ANTD.VN – Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die den Verkauf von Lotterielosen über das Internet und den „Kauf von Lotterielosen im Auftrag anderer“ erlauben. Daher verlangt das Finanzministerium von Organisationen und Einzelpersonen, die Lotterielose über das Internet vertreiben, die sofortige Einstellung gesetzeswidriger Geschäftsaktivitäten.
Nach Angaben des Finanzministeriums begann der Lotteriebetrieb in Vietnam im Jahr 1962. Derzeit gibt es im Land 64 Lotterieunternehmen, darunter 63 staatliche Unternehmen in Provinzen und Städten (aufgeteilt in die nördlichen, zentralen und südlichen Regionen), die traditionelle Lotterien betreiben, und die Vietnam Computerized Lottery Company (Vietlott), die landesweit computergestützte Lotterien betreibt.
Laut Gesetz handelt es sich beim Lotteriegeschäft um ein bedingtes Geschäft, das einer strengen Kontrolle durch die zuständigen staatlichen Stellen unterliegt, um die Befriedigung des Unterhaltungsbedarfs einer Gruppe von Menschen mit rechtmäßigem Einkommen sowie die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und sozialer Sicherheit zu gewährleisten.
Nur Unternehmen, denen von einer zuständigen staatlichen Stelle eine Berechtigung zur Durchführung von Lotteriegeschäften erteilt wurde, dürfen Lotteriegeschäfte betreiben. Die Ausgabe von Lotterien aus dem Ausland an inländische Organisationen und Einzelpersonen ist verboten.
Gleichzeitig dürfen herkömmliche Lotterielose von Lotteriegesellschaften in Provinzen und Städten nur über Lotteriegesellschaften vertrieben werden, die direkt an Kunden verkaufen oder über ein Lotterieagentensystem vertreiben, das einen Agenturvertrag mit der Lotteriegesellschaft abgeschlossen hat.
Die computerisierten Lotterielose von Vietlott werden ausschließlich über die Terminals von Agenten vertrieben, die Agenturverträge mit Vietlott abgeschlossen haben, sowie per Telefon (SMS). Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die den Verkauf von Lotterielosen über das Internet und den „Kauf von Lotterielosen im Auftrag Dritter“ erlauben.
Der Online-Verkauf und Kauf von Lotterielosen ist illegal. |
In letzter Zeit kam es jedoch zu dem Phänomen, dass inländische Unternehmen gesetzeswidrig Dienste zum Kauf ausländischer Lotterielose anbieten. Einige Websites und Anwendungen von Zahlungsvermittlern und Kreditinstituten bieten Dienste zum Kauf inländischer Lotterielose an, geben die Lose jedoch nicht an die Kunden zurück (sie senden lediglich Bilder der Lose per E-Mail oder über persönliche Konten der Kunden in der Anwendung).
Bei elektronischen Lotterielosen enthält das per E-Mail zurückgesendete oder in der App angezeigte Bild des Loses einige Informationen zum Lotterielos, ist jedoch unvollständig. Es zeigt lediglich ein Bild des Loses mit den Informationen zur vom Kunden gewählten Zahlenreihe und ohne Sicherheitscode. Nach Ansicht des Finanzministeriums ist die Verwendung des oben genannten Lotterielosbildes nicht gesetzeskonform und gewährleistet nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers.
„Diese Phänomene bergen das Risiko von Streitigkeiten und Gerichtsverfahren und garantieren nicht die Rechte der Käufer (da die Käufer keine Lotterielose besitzen und daher im Falle eines Gewinns möglicherweise nicht ausgezahlt oder gezwungen werden, den Preis zu teilen). Sie bergen möglicherweise das Risiko von Geldwäsche, sozialen Missständen, Steuerhinterziehung und der Verursachung sozialer Unruhen“, warnte das Finanzministerium.
Angesichts der oben genannten Situation arbeitet das Finanzministerium mit Ministerien, Zweigstellen (Ministerium für Information und Kommunikation, Ministerium für öffentliche Sicherheit usw.) und Volkskomitees der Provinzen und Städte zusammen, um die Verwaltung und Aufsicht zu stärken, den Rechtsrahmen für das Lotteriegeschäft zu perfektionieren und gegen Handlungen, die gegen die Bestimmungen des Lotteriegesetzes verstoßen, streng vorzugehen.
Gleichzeitig hat das Finanzministerium die Lotteriegesellschaften und Vietlott aufgefordert, die Aktivitäten der Agenten zu korrigieren, die Ticketverteilung der Lotterieagenten zu überprüfen und zu überwachen und Geschäftsaktivitäten einzustellen, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen. In Fällen, in denen Anzeichen von Straftaten vorliegen, werden die Akten zur Untersuchung und Bearbeitung an die Polizei übergeben.
Um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeiten der Lotterien stabil und im Einklang mit dem Gesetz ablaufen, die legitimen Rechte und Interessen der Käufer von Lotterielosen geschützt werden und die soziale Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, empfiehlt das Finanzministerium, dass Organisationen und Einzelpersonen, die derzeit Lotterielose über das Internet vertreiben, ihre Geschäftstätigkeiten, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, unverzüglich einstellen.
Kunden, die Lotterielose kaufen, werden gebeten, darauf zu achten, dass sie diese nur vom Unternehmen oder von autorisierten Händlern kaufen und die Lotterielose aufbewahren, um im Falle eines Gewinns den Preis entgegennehmen zu können.
Insbesondere für herkömmliche Lotterielose gilt der direkte Kauf über das Lotterievermittlersystem; für elektronische Lotterielose gibt es derzeit nur 2 offizielle Vertriebswege über Terminals an Verkaufsstellen und per Telefon (SMS).
„Kaufen Sie keine Lotterielose online, da dies nach den Bestimmungen des Lotteriegesetzes nicht zulässig ist und die Rechte der Kunden nicht gewährleistet. Kaufen Sie auf keinen Fall ausländische Lotterielose, die über Websites oder Apps ausgestellt wurden, da diese für Betrugszwecke missbraucht werden können“, betonte das Finanzministerium.
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