(Dan Tri) – Für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die ab 2025 der Sozialversicherung (SI) beitreten, wird die Rente ähnlich berechnet wie für Angestellte des privaten Dienstes.
Nach dem aktuellen Sozialversicherungsgesetz (2014) sowie dem novellierten Sozialversicherungsgesetz (2024) errechnet sich die monatliche Rente von Arbeitnehmern, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen, aus der Multiplikation des Rentensatzes mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient.
So berechnen Sie die Rente (Foto: Son Nguyen; Grafik: Tung Nguyen).
Was die Berechnung der Rentensätze betrifft, so beträgt der Rentensatz für weibliche Arbeitnehmer gemäß dem Sozialversicherungsgesetz von 2014 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträge entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Der Rentensatz für männliche Arbeitnehmer beträgt 45 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient und 20 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr werden zusätzlich 2 % berechnet, maximal jedoch 75 %.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht die gleiche Berechnungsmethode für den Rentensatz vor wie oben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Sozialversicherungsgesetz 2024 eine Regelung für männliche Arbeitnehmer enthält, die bei Erreichen des Rentenalters 15 bis weniger als 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
In diesem Fall beträgt der monatliche Rentensatz männlicher Arbeitnehmer 40 % des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeitrag entspricht. Für jedes weitere Beitragsjahr wird ein Zuschlag von 1 % berechnet.
So berechnen Sie den Rentensatz (Foto: Son Nguyen; Grafik: Tung Nguyen).
Der größte Unterschied zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und anderen Gruppen in der Rentenberechnungsformel besteht in der Art und Weise, wie das durchschnittliche Monatsgehalt als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge berechnet wird.
Im Sozialversicherungsgesetz von 2014 ist die Methode zur Berechnung des Durchschnittsgehalts in Artikel 62 festgelegt. Im Sozialversicherungsgesetz von 2024 ist diese Berechnungsmethode in Artikel 72 festgelegt. Die Methode zur Berechnung des Durchschnittsgehalts ist in beiden Gesetzen gleich festgelegt.
Demnach errechnet sich das den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde liegende Durchschnittsgehalt von nichtstaatlichen Arbeitnehmern und freiwilligen Sozialversicherten aus dem durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalt während der gesamten Dauer ihrer Teilnahme an der Sozialversicherung.
Bei den Staatsbediensteten errechnet sich das Durchschnittsgehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, aus dem Durchschnitt der letzten Jahre der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Ruhestand, abhängig vom Zeitpunkt der Sozialversicherungsmitgliedschaft.
Fahrplan zur Anpassung der Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge im öffentlichen Sektor (Foto: To Linh; Grafik: Tung Nguyen).
Da das Durchschnittsgehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, unterschiedlich berechnet wird, unterscheidet sich derzeit auch die Rentenberechnung für Staatsbedienstete von der für Arbeitnehmer außerhalb des Staatssektors und für freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer.
Gemäß dem oben genannten Anpassungsfahrplan wird jedoch die Berechnung des Durchschnittsgehalts als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der ab dem 1. Januar 2025 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts für die Sozialversicherungsbeiträge während der gesamten Dauer ihrer Sozialversicherungsbeteiligung erfolgen.
Das heißt, für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt ab dem 1. Januar 2025 die gleiche Berechnungsmethode für das Durchschnittsgehalt als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wie für andere Beschäftigtengruppen.
Mit der gleichen Methode zur Berechnung der Rentensätze und der gleichen Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Monatsgehalts als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wird die monatliche Rente der Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2025 der Sozialversicherungspflicht unterliegen, unabhängig vom staatlichen und nichtstaatlichen Sektor gleich berechnet.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/cach-tinh-luong-huu-nhan-vien-nha-nuoc-tham-gia-bhxh-tu-nam-2025-20241107130503655.htm
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