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Insbesondere wird die Genehmigungspflicht für Großaktionäre beim Kauf, Verkauf und bei der Übertragung von Aktien abgeschafft, um Zeit und Kosten zu sparen und den verwaltungstechnischen Akteuren wie Großaktionären den Kauf, Verkauf und die Übertragung von Aktien zu erleichtern. Gleichzeitig werden die Verfahren zur Umwandlung des Zentralen Volkskreditfonds und die Verfahren zur Gründung und Lizenzvergabe für Genossenschaftsbanken abgeschafft.
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