Gemäß Rundschreiben Nr. 28/2009/TT-BGDDT vom 21. Oktober 2009 des Ministers für Bildung und Ausbildung, in dem Vorschriften zum Arbeitsregime für allgemeinbildende Lehrer erlassen werden, wird die Arbeitszeit von Klassenlehrern auf der Grundschulstufe um 3 Stunden pro Woche von den insgesamt 23 Standardstunden reduziert, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Klassenlehrer benötigen.
Laut dem allgemeinen Bildungsprogramm 2018 umfasst das Fach „Erlebnisaktivitäten“ drei Unterrichtsstunden: Fahnengruß, thematische Erlebnisaktivitäten und Klassenaktivitäten. Ich möchte fragen, ob gemäß Rundschreiben Nr. 28/2009/TT-BGDDT festgelegt ist, dass die drei Unterrichtsstunden des Fachs „Erlebnisaktivitäten“ verkürzte Stunden für Klassenlehrer sind? Oder wird der Klassenlehrer um drei (beliebige) Unterrichtsstunden verkürzt, um die im Rundschreiben Nr. 28/2009/TT-BGDDT festgelegten Aufgaben des Klassenlehrers zu erfüllen? Nguyen Trung Kien (trungkien***@gmail.com)
* Antwort:
Derzeit richtet sich die Arbeitszeitregelung für Allgemeinbildungslehrer nach den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 05/2025/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 7. März 2025 zur Festlegung der Arbeitszeitregelung für Allgemeinbildungs- und voruniversitäre Lehrkräfte. Demnach wird die Arbeitszeit von Grundschullehrern um vier Stunden pro Woche reduziert, damit sie gemäß den Bestimmungen der Grundschulcharta die Aufgaben von Klassenlehrern übernehmen können.
Werden der Fahnengruß und die Klassenaktivitäten von der Schule organisiert, um Inhalte erlebnispädagogischer Aktivitäten zu vermitteln, werden die für die Vermittlung erlebnispädagogischer Aktivitäten eingesetzten Lehrer (einschließlich Klassenlehrer) in Unterrichtsstunden umgerechnet und auf die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden im Schuljahr des Lehrers angerechnet.
Die Umrechnung der Unterrichtsstunden für Erlebnisangebote erfolgt entsprechend der Klassen- bzw. Schulgröße. Die Umrechnung erfolgt gemäß Punkt c, Absatz 2, Artikel 13, Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT. In anderen Fällen entscheidet der Schulleiter gemäß den Bestimmungen in Absatz 5, Artikel 3, Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT.
Zur Wahrung Ihrer Rechte ist es auf Grundlage der vorstehenden Regelungen erforderlich, dass Sie sich direkt an die Schulleitung wenden, um die konkrete Anzahl der umzuwandelnden Unterrichtsstunden entsprechend der konkreten Aufgabenverteilung zu ermitteln.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi ).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/che-do-lam-viec-doi-voi-giao-vien-pho-thong-post747339.html
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