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Die Regierung stimmte zu, eine Resolution vorzulegen, die die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte und der stellvertretenden Leiter der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene regelt.

(Chinhphu.vn) – Die Regierung hat die Resolution Nr. 323/NQ-CP zum Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung herausgegeben, in der die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte, der stellvertretenden Leiter der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene und die Anordnung der hauptamtlichen Delegierten der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene festgelegt wird.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ13/10/2025

Insbesondere hat die Regierung den Entwurf der Regierungsvorlage an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Verkündung der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats, der stellvertretenden Leiter der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene und der Anordnung der hauptamtlichen Delegierten der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene, die vom Innenministerium in der Vorlage Nr. 8911/TTr-BNV vom 3. Oktober 2025 vorgelegt wurde, einstimmig angenommen.

Die Regierung hat den Innenminister damit beauftragt, die Stellungnahmen der Regierungsmitglieder entgegenzunehmen. Er ist vom Premierminister ermächtigt, im Namen der Regierung die Eingaben der Regierung an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zu unterzeichnen. Während des Prozesses der Prüfung und Entgegennahme von Stellungnahmen der Behörden der Nationalversammlung zum Resolutionsentwurf ist er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eine enge Koordinierung, proaktive Berichterstattung und Erläuterungen zuständig und trägt die Verantwortung für den Inhalt des Berichts.

* Gemäß dem Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung hat der Volksrat auf Gemeindeebene einen stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats.

Jeder Ausschuss des Volksrats auf Gemeindeebene verfügt durchschnittlich über zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende. Auf Grundlage der Größe der natürlichen Fläche, der Bevölkerung, der Klassifizierung der Verwaltungseinheiten, der Klassifizierung der Stadtgebiete, der wirtschaftlichen Größe, der tatsächlichen Situation vor Ort und der Ausrichtung des Ständigen Ausschusses des Provinzparteikomitees, des Stadtparteikomitees und des Ständigen Ausschusses des Volksrats auf Provinzebene wird die Zahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in jeder Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene konkret festgelegt. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Volksrats auf Gemeindeebene der Provinz oder Stadt die Gesamtzahl, die gemäß dem oben festgelegten Durchschnittsrahmen berechnet wurde, nicht überschreitet.

Bezüglich der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte der Provinzen sieht der Entwurf Folgendes vor:

1. In Provinzen und Städten, die Fusionen und Übernahmen durchführen, wird die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrates wie folgt festgelegt:

a) Eine Stadt, die drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zusammenlegt oder konsolidiert, darf nicht mehr als vier stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben. Eine Stadt, die zwei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zusammenlegt oder konsolidiert, darf nicht mehr als drei stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben.

b) Die Provinz, die die Fusion oder Konsolidierung durchführt, darf nicht mehr als drei stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben.

2. In Provinzen und Städten, in denen keine Fusionen oder Zusammenlegungen durchgeführt werden, darf es nicht mehr als zwei stellvertretende Vorsitzende des Volksrates geben.

3. Falls der Vorsitzende des Provinzvolksrates ein hauptamtlicher Delegierter des Volksrates ist, wird die in den Absätzen 1 und 2 angegebene Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrates um eine Person reduziert.

4. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats von Hanoi richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes.

Bezüglich der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats der Provinzen sieht der Entwurf Folgendes vor:

1. In Provinzen und Städten, die Fusionen und Übernahmen durchführen, wird die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden jedes Ausschusses des Provinzvolksrats wie folgt festgelegt:

a) Provinzen und Städte, die drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zusammenlegen und konsolidieren, dürfen nicht mehr als vier stellvertretende Abteilungsleiter haben.

b) Provinzen und Städte, die zwei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zusammenlegen oder konsolidieren, dürfen nicht mehr als drei stellvertretende Abteilungsleiter haben.

c) Falls das Ethnische Komitee auf der Grundlage der vor der Fusion bestehenden Ethnischen Komitees von drei Provinzen und Städten gegründet wird, wird es nicht mehr als vier stellvertretende Vorsitzende des Komitees geben.

Falls das Ethnische Komitee auf der Grundlage der vor der Fusion bestehenden Ethnischen Komitees von zwei Provinzen oder Städten gegründet wird, wird es nicht mehr als drei stellvertretende Komiteevorsitzende geben.

Falls das Ethnische Komitee auf der Grundlage des bestehenden Ethnischen Komitees einer Provinz oder Stadt vor der Fusion oder Konsolidierung gegründet wird, wird es nicht mehr als zwei stellvertretende Vorsitzende des Komitees geben.

2. Provinzen und Städte, die nicht fusionieren oder konsolidieren, dürfen nicht mehr als zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende haben.

3. Handelt es sich bei dem Vorsitzenden des Volksrats der Provinz um einen hauptamtlichen Delegierten des Volksrats, verringert sich die Zahl der in den Absätzen 1 und 2 genannten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses um eine Person.

4. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats der Stadt Hanoi richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes.

Außerdem darf gemäß dem Resolutionsentwurf jeder Ausschuss des Volksrats der Provinz nicht mehr als ein Mitglied haben, das ein hauptamtlicher Delegierter des Volksrats ist.

Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses des Volksrats von Hanoi, die hauptamtliche Delegierte des Volksrats sind, richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes.

Phuong Nhi



Quelle: https://baochinhphu.vn/chinh-phu-thong-nhat-trinh-nghi-quyet-quy-dinh-so-luong-pho-chu-tich-hdnd-pho-truong-ban-cua-hdnd-cap-tinh-cap-xa-102251013120416559.htm


Etikett: Volksrat

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