
Das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP ändert viele wichtige Inhalte im Zusammenhang mit der Sozialwohnungspolitik.
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Regierungsdekrets Nr. 100/2024/ND-CP vom 26. Juli 2024 geändert und ergänzt werden, in dem eine Reihe von Artikeln des Wohnungsbaugesetzes zur Entwicklung und Verwaltung von Sozialwohnungen detailliert beschrieben werden, sowie das Regierungsdekret Nr. 192/2025/ND-CP vom 1. Juli 2025, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung der Resolution Nr. 201/2025/QH15 der Nationalversammlung vom 29. Mai 2025 zur Erprobung einer Reihe spezifischer Mechanismen und Richtlinien für die Entwicklung von Sozialwohnungen detailliert beschrieben werden.
Überwindung des Bodenfonds für den sozialen Wohnungsbau
Laut dem Bericht des Bauministeriums investiert das ganze Land in den Bau von 132.616 Sozialwohnungen, wobei in den ersten neun Monaten des Jahres mit 73 neuen Projekten im Umfang von 57.815 Wohnungen begonnen wurde.
Einer der bemerkenswerten neuen Punkte des Dekrets 261/2025/ND-CP ist die Regelung, dass der von den Investoren zu zahlende Geldbetrag dem Wert des in den Aufbau des technischen Infrastruktursystems investierten Landfonds entspricht, der für den Bau von Sozialwohnungen reserviert werden muss.
Bisher war im Dekret Nr. 100/2024/ND-CP nicht ausdrücklich festgelegt, wie das Ersatzgeld für 20 % des Projektlandfonds für Sozialwohnungen zu berechnen ist. Die Festlegung erfolgt häufig erst nach Fertigstellung der technischen Infrastruktur, was zu unterschiedlichen Auffassungen und Anwendungen zwischen den Gemeinden führt und somit Schwierigkeiten bei der Berechnung und Einziehung verursacht.
Insbesondere ändert und ergänzt das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP die Klauseln 2, 3 und 4 und fügt Klausel 2a nach Klausel 2, Artikel 19 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP hinzu, um den Fall der Zahlung von Geld in Höhe des Wertes des in den Bau technischer Infrastruktursysteme investierten Landfonds zum Bau von Sozialwohnungen zu regeln.
Gemäß den neuen Vorschriften entspricht der von den Investoren zu zahlende Betrag dem Wert des in den Bau des technischen Infrastruktursystems investierten Grundstücksfonds, der für den Bau von Sozialwohnungen reserviert werden muss, einschließlich:
a) Die Landnutzungsgebühren für 20 % der Wohngrundstücksfläche des Projekts werden gemäß den Bestimmungen des Bodenrechts festgelegt.
b) Der Betrag, der den Investitionskosten für den Bau des technischen Infrastruktursystems entspricht, wird durch das Verhältnis von 20 % der Wohngrundstücksfläche zur Gesamtgrundstücksfläche des Projekts multipliziert mit den Gesamtinvestitionskosten für den Bau des technischen Infrastruktursystems des Projekts ermittelt, die gemäß dem vom Bauminister zum Zeitpunkt der Berechnung der Landnutzungsgebühr gemäß Punkt a dieser Klausel bekannt gegebenen Investitionskapitalsatz für den Bau technischer Infrastruktur berechnet werden, abzüglich der Kosten für Einebnung und Landgewinnung, falls das Projekt Landgewinnungselemente umfasst.
Das Dekret 261/2025/ND-CP ergänzt die Regelung, dass der Investor im Falle einer verspäteten Zahlung gemäß den oben genannten Bestimmungen Verzugszinsen (oder einen Betrag in Höhe der Verzugszinsen) in Höhe des oben genannten Betrags gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes zahlen muss.
Der vom Investor gemäß den oben genannten Bestimmungen gezahlte Geldbetrag muss in den lokalen Haushalt eingezahlt und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt und des Gesetzes über den Nationalen Wohnungsfonds verwaltet und verwendet werden.
Hat der Investor eines Investitionsprojekts im Bereich des gewerblichen Wohnungsbaus Geld in Höhe des Wertes des Sozialwohnungsgrundstücksfonds gezahlt und gemäß den oben genannten Bestimmungen in das technische Infrastruktursystem investiert, ist die Verpflichtung in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau erfüllt.
Alleinstehende mit einem durchschnittlichen Einkommen von nicht mehr als 20 Millionen VND/Monat dürfen Sozialwohnungen kaufen.
Gleichzeitig ändert und ergänzt das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP auch Klausel 1 und Klausel 2, Artikel 30 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP und legt die Einkommensvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialwohnungsförderungsmaßnahmen wie folgt fest:
1- Für die in den Klauseln 5, 6 und 8 des Artikels 76 des Wohnungsgesetzes genannten Personen müssen die folgenden Einkommensbedingungen erfüllt sein:
a) Falls der Antragsteller unverheiratet ist oder bestätigt, dass er ledig ist, darf das durchschnittliche monatliche Einkommen 20 Millionen VND nicht überschreiten, berechnet gemäß der Lohn- und Gehaltstabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeitet, bestätigt wurde.
Falls der Antragsteller unverheiratet ist oder bestätigt, dass er ledig ist und ein minderjähriges Kind großzieht, darf das durchschnittliche Monatseinkommen 30 Millionen VND nicht übersteigen, berechnet nach der Lohn- und Gehaltstabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeitet, bestätigt wurde.
b) Falls der Antragsteller gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verheiratet ist, dürfen der Antragsteller und sein Ehepartner ein durchschnittliches monatliches Gesamteinkommen von nicht mehr als 40 Millionen VND haben, berechnet gemäß der Lohn- und Gehaltstabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeitet, bestätigt wurde.
c) Der Zeitraum für die Feststellung der Einkommensvoraussetzungen gemäß Punkt a und b beträgt zwölf aufeinanderfolgende Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch die zuständige Behörde.
d) Auf der Grundlage der Bedingungen und des Einkommensniveaus der einzelnen Gebiete in der Ortschaft, der bevorzugten Wohnungspolitik für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist das Volkskomitee der Provinz befugt, den in Punkt a und b oben genannten Einkommensanpassungskoeffizienten zu beschließen, der jedoch das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen in der Ortschaft und dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen des ganzen Landes nicht überschreiten darf; außerdem ist es befugt, über Maßnahmen zu entscheiden, um den Zugang zu Sozialwohnungen für Begünstigte von Sozialwohnungsförderungsmaßnahmen mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Personen im selben Haushalt zu erleichtern.
2- Falls die in Absatz 5, Artikel 76 des Wohnungsgesetzes genannte Person keinen Arbeitsvertrag hat, muss sie die in Absatz 1 vorgeschriebenen Einkommensbedingungen sicherstellen und von der Polizeibehörde auf Gemeindeebene, in der sie dauerhaft oder vorübergehend wohnt oder in der sie derzeit wohnt, bestätigen lassen.
Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Eingangs des Bestätigungsantrags bestätigt die Polizeibehörde auf Gemeindeebene des ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes oder des Wohnorts zum Zeitpunkt des Bestätigungsantrags auf der Grundlage von Informationen aus der Bevölkerungsdatenbank die Einkommensvoraussetzungen.
So dürfen nach den neuen Bestimmungen Menschen mit niedrigem Einkommen in städtischen Gebieten, Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, unverheiratete oder alleinstehende Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen von nicht mehr als 20 Millionen VND/Monat Sozialwohnungen kaufen.
Bei der Erziehung von Kindern unter 18 Jahren beträgt das Höchsteinkommen 30 Millionen VND/Monat. Bei Verheirateten darf das Gesamteinkommen des Paares 40 Millionen VND/Monat nicht überschreiten.
Darüber hinaus ist es dem Volkskomitee der Provinz gestattet, den Einkommenskoeffizienten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und Anreizmaßnahmen für Haushalte mit drei oder mehr Angehörigen zu erlassen.
Nach den alten Regelungen war der Erwerb von Sozialwohnungen nur Alleinstehenden mit einem Einkommen von höchstens 15 Millionen VND/Monat und verheirateten Paaren mit höchstens 30 Millionen VND/Monat gestattet. Daher steht die Erhöhung des Einkommensniveaus für den Erwerb von Sozialwohnungen im Einklang mit Preisschwankungen und Lebenshaltungskosten und erweitert die Zugangsmöglichkeiten für Beamte, öffentliche Angestellte, Arbeiter und Menschen mit niedrigem Einkommen in städtischen Gebieten.
Senkung der Zinssätze für Sozialwohnungsdarlehen auf 5,4 %/Jahr
Derzeit beträgt der Zinssatz für Sozialwohnungskredite gemäß Dekret Nr. 100/2024/ND-CP 6,6 % pro Jahr (entspricht dem vom Premierminister in jedem Zeitraum festgelegten Kreditzinssatz für arme Haushalte). Dieser Zinssatz ist derzeit höher als der für Personen im Rahmen anderer Programme geltende Kreditzinssatz.
Daher wurde durch das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP Absatz 4, Artikel 48 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP geändert und ergänzt, um die Kreditzinsen wie folgt zu senken: Der Kreditzins beträgt 5,4 % pro Jahr. Der Zinssatz für überfällige Schulden beträgt 130 % des Kreditzinssatzes. Sollte eine Änderung des Kreditzinssatzes erforderlich sein, obliegt die Vietnamesische Bank für Sozialpolitik der Leitung und Abstimmung mit dem Bauministerium und den zuständigen Behörden, um die Änderung dem Premierminister zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
Gleichzeitig ändert und ergänzt das Dekret Nr. 261/2025/ND-CP auch Punkt b, Klausel 2, Artikel 67 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP über die Einkommensbedingungen für den Kauf oder die Anmietung von Häusern für die Volksstreitkräfte in Fällen, in denen der Antragsteller gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verheiratet ist.
Demnach darf der Ehepartner des Antragstellers, der nicht den Bestimmungen von Klausel 7, Artikel 76 des Wohnungsgesetzes unterliegt, ein monatliches Gesamteinkommen von höchstens dem 1,5-fachen des Gesamteinkommens eines Offiziers im Rang eines Obersts (einschließlich Grundgehalt und Zulagen gemäß den Vorschriften) haben, das von der Agentur, Einheit oder dem Unternehmen, bei dem die Person arbeitet, bestätigt wird.
Falls für den Ehepartner des Antragstellers die Bestimmungen von Klausel 5, Artikel 76 des Wohnungsgesetzes gelten und kein Arbeitsvertrag vorliegt, erfolgt die Bestätigung der Einkommensbedingungen gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 30 des Dekrets 100/2024/ND-CP.
Dekret Nr. 261/2025/ND-CP tritt am 10. Oktober 2025 in Kraft.
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/sua-doi-nhieu-noi-dung-quan-trong-lien-quan-den-chinh-sach-nha-o-xa-hoi-102251013174542881.htm
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