Gemäß Rundschreiben 27/2025 der Staatsbank sind Organisationen, die an inländischen Transaktionen im Wert von 500 Millionen VND oder mehr oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung teilnehmen, meldepflichtig. Bei internationalen Transaktionen gilt die Meldeschwelle ab einem Wert von 1.000 USD.
Laut einer kürzlich von der Staatsbank veröffentlichten Information handelt es sich bei der meldepflichtigen Grenze von 500 Millionen VND für inländische elektronische Geldtransfertransaktionen nicht um eine neue Regelung im Rundschreiben 27/2025, sondern sie wurde seit 2007 bis heute beibehalten.
Seit 2005 ist in der Verordnung 74/2005 der Regierung zur Bekämpfung der Geldwäsche der zu meldende Transaktionswert festgelegt. Demnach müssen Bargeldtransaktionen im Wert von 200 Millionen VND und Spareinlagentransaktionen im Wert von 500 Millionen VND (oder dem Gegenwert in Fremdwährung oder Gold) gemeldet werden.
„Dies ist der erste Schritt hin zu einer Meldepflicht für Transaktionen, die den Schwellenwert in Vietnam überschreiten“, teilte die Staatsbank mit.

Mitarbeiter prüfen Geld bei der Bank (Foto: VPBank ).
Nachfolgende Dokumente wie das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2012, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2022 und Leitfäden, darunter das Rundschreiben Nr. 27/2025, übernehmen weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen zu elektronischen Geldtransfertransaktionen und das Meldesystem für elektronische Geldtransfertransaktionen und vervollkommnen diese, um den internationalen Standards der FATF (Financial Action Task Force on Anti-Money Laundering) zu entsprechen.
Der Schwellenwert für die Meldung ausschließlich elektronischer Geldtransfers ist seit 2007 unverändert geblieben.
„Das Rundschreiben Nr. 27/2025 ändert nicht den Schwellenwert für den Meldewert, sondern verdeutlicht die Verantwortung von Organisationen, die elektronische Geldtransferdienste anbieten, für die Sicherstellung konsistenter und aktueller Daten und für die Anwendung von Scan- und Filtertechnologien zur Erkennung von Transaktionen mit Risikoanzeichen“, erklärte die Staatsbank.
Das neue Rundschreiben tritt am 1. November in Kraft. Um den Organisationen jedoch Zeit zur Vorbereitung zu geben, hat die Staatsbank eine Übergangsfrist festgelegt. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres müssen die Berichtseinheiten weiterhin ihre internen Verfahren und ihr Risikomanagement gemäß den geltenden Vorschriften anwenden.
Das Rundschreiben 27/2025 legt außerdem den Wert und die Dokumente fest, die dem Grenzzoll vorgelegt werden müssen, wenn ausländische Währungen in bar, vietnamesische Dong in bar, handelbare Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine über dem vorgeschriebenen Wert mitgeführt werden.
Insbesondere beträgt der Wert von Edelmetallen (außer Gold) und Edelsteinen 400 Millionen VND. Ebenso beträgt der Wert von Übertragungsinstrumenten 400 Millionen VND oder mehr.
Der Wert von Fremdwährungen in bar, vietnamesischen Dong in bar und Gold, die bei der Ausreise oder Einreise beim Zoll an den Grenzübergängen deklariert werden müssen, richtet sich nach den aktuellen Vorschriften der Staatsbank.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/chuyen-tien-tu-500-trieu-dong-phai-bao-cao-hieu-sao-cho-dung-20251016181313235.htm
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