Gemäß Absatz 1, Artikel 9 des Rundschreibens 43/2016/TT-NHNN zur Regelung von Verbraucherkrediten von Finanzunternehmen werden die Verbraucherkreditzinsen von Finanzunternehmen gemäß den Vorschriften der Staatsbank (SBV) für die Kreditvergabetätigkeit von Kreditinstituten (CIs) und ausländischen Bankfilialen an Kunden festgelegt.
Der Kapitalbedarf der Kunden muss für Konsumzwecke verwendet werden, beispielsweise für: den Kauf von Transportmitteln, Haushaltsgeräten und -ausrüstung; Kosten für Studium, ärztliche Untersuchung und Behandlung, Reisen, Kultur, Sport und Sport ; Kosten für Hausreparaturen.
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN ist davon auszugehen, dass der Zinssatz für Verbraucherkredite zwischen der Finanzierungsgesellschaft und dem Kunden entsprechend dem Kapitalangebot und der Kapitalnachfrage auf dem Markt, der Kreditnachfrage und der Kreditwürdigkeit des Kunden vereinbart wird, sofern auf den Kunden nicht die in Absatz 2, Artikel 13 der oben genannten Vorschriften genannten Fälle zutreffen.
Falls der Kunde unter Klausel 2 des obigen Artikels fällt, gibt es eine Regelung zum Höchstzinssatz, der den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum festgelegten maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten darf.
Konkret werden die Kreditzinsen gemäß Artikel 13 des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN wie folgt geregelt:
- Kreditinstitute und Kunden vereinbaren Kreditzinssätze auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage auf dem Markt, der Kreditnachfrage und der Kreditwürdigkeit des Kunden, außer in Fällen, in denen die Staatsbank von Vietnam in Absatz 2 dieses Artikels Vorschriften zu maximalen Kreditzinssätzen hat.
- Kreditinstitute und Kunden vereinbaren kurzfristige Kreditzinssätze in vietnamesischen Dong, die jedoch den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum festgelegten maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten dürfen, um bestimmte Kapitalanforderungen zu erfüllen:
+ Unterstützung des Bereichs der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung gemäß den staatlichen Vorschriften zur Kreditpolitik für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung;
+ Exportgeschäftspläne gemäß den Bestimmungen des Handelsrechts und den Dokumenten zur Orientierung des Handelsrechts umsetzen;
+ Betreuung der Geschäfte kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß den staatlichen Vorschriften zur Unterstützung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen;
+ Entwicklung unterstützender Industrien gemäß den staatlichen Vorschriften zur Entwicklung unterstützender Industrien;
+ Betreuung der Geschäfte von Hochtechnologieunternehmen gemäß den Bestimmungen des Hochtechnologiegesetzes und den Dokumenten, die das Hochtechnologiegesetz leiten.
- Der Inhalt der Zinsvereinbarung umfasst den Zinssatz und die Methode zur Berechnung des Zinses. Falls der Zinssatz nicht in einen Prozentsatz pro Jahr umgerechnet wird und/oder die Methode zur Berechnung des Zinses nicht auf Grundlage des tatsächlichen Kreditbetrags und der Laufzeit dieses tatsächlichen Kapitalsaldos angewendet wird, muss der Zinssatz in der Vereinbarung in einen Prozentsatz pro Jahr (ein Jahr umfasst dreihundertfünfundsechzig Tage) umgerechnet werden, der auf Grundlage des tatsächlichen Kreditbetrags und der Laufzeit dieses tatsächlichen Kreditbetrags berechnet wird.
- Wenn der Kunde zum Zahlungstermin die Tilgung und/oder die Zinsen des Darlehens nicht oder nicht vollständig wie vereinbart zahlt, muss er die Darlehenszinsen wie folgt zahlen:
+ Zinsen auf den Kapitalbetrag gemäß dem vereinbarten Darlehenszinssatz entsprechend der Darlehenslaufzeit, der bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde;
+ Falls der Kunde die Zinsen nicht fristgerecht wie in Punkt a dieser Klausel vorgeschrieben zahlt, muss er Verzugszinsen in Höhe des zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden vereinbarten Zinssatzes zahlen, jedoch nicht mehr als 10 %/Jahr, berechnet auf die ausstehenden Verzugszinsen entsprechend dem Zeitraum der verspäteten Zahlung;
+ Im Falle einer Umschuldung des Kredits muss der Kunde auf den überfälligen Kapitalbetrag Zinsen entsprechend der Zahlungsverzögerung zahlen, wobei der anwendbare Zinssatz 150 % des Kreditzinssatzes zum Zeitpunkt der Umschuldung nicht übersteigen darf.
- Bei der Anwendung eines variablen Kreditzinssatzes müssen sich Kreditinstitut und Kunde über die Grundsätze und Faktoren zur Bestimmung des angepassten Zinssatzes sowie über den Zeitpunkt der Anpassung des Kreditzinssatzes einigen. Führen die Faktoren zur Bestimmung des angepassten Zinssatzes zu unterschiedlichen Kreditzinssätzen, wendet das Kreditinstitut den niedrigsten Kreditzinssatz an.
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