Gemäß Absatz 1, Artikel 9 des Rundschreibens 43/2016/TT-NHNN zur Regelung von Verbraucherkrediten von Finanzunternehmen werden die Verbraucherkreditzinsen von Finanzunternehmen gemäß den Vorschriften der Staatsbank (SBV) für die Kreditvergabetätigkeit von Kreditinstituten (CIs) und ausländischen Bankfilialen an Kunden festgelegt.
Der Kapitalbedarf der Kunden muss für Konsumzwecke verwendet werden, wie beispielsweise: Kauf von Transportmitteln, Haushaltsgeräten und -ausrüstung; Studienkosten, ärztliche Untersuchung und Behandlung, Reisen, Kultur, Sport und Sport ; Kosten für Hausreparaturen.
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN ist davon auszugehen, dass der Zinssatz für Verbraucherkredite zwischen der Finanzierungsgesellschaft und dem Kunden entsprechend dem Kapitalangebot und der Kapitalnachfrage auf dem Markt, der Kreditnachfrage und der Kreditwürdigkeit des Kunden vereinbart wird, sofern auf den Kunden nicht die in Absatz 2, Artikel 13 der oben genannten Vorschriften genannten Fälle zutreffen.
Falls der Kunde unter Klausel 2 des obigen Artikels fällt, gibt es eine Regelung zum Höchstzinssatz, der den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum festgelegten maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten darf.
Konkret werden die Kreditzinsen gemäß Artikel 13 des Rundschreibens 39/2016/TT-NHNN wie folgt geregelt:
- Kreditinstitute und Kunden vereinbaren Kreditzinssätze entsprechend Angebot und Nachfrage auf dem Marktkapital, Kreditbedarf und Kreditwürdigkeit des Kunden, außer in Fällen, in denen die Staatsbank von Vietnam in Absatz 2 dieses Artikels Vorschriften zu maximalen Kreditzinssätzen hat.
- Das Kreditinstitut und der Kunde vereinbaren einen kurzfristigen Kreditzinssatz in vietnamesischen Dong, der jedoch den vom Gouverneur der Staatsbank von Vietnam in jedem Zeitraum festgelegten maximalen Kreditzinssatz nicht überschreiten darf, um bestimmte Kapitalanforderungen zu erfüllen:
+ Unterstützung des Bereichs der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung gemäß den staatlichen Vorschriften zur Kreditpolitik für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung;
+ Exportgeschäftspläne gemäß den Bestimmungen des Handelsrechts und den Dokumenten zur Orientierung des Handelsrechts umsetzen;
+ Unterstützung der Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß den staatlichen Vorschriften zur Unterstützung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen;
+ Entwicklung unterstützender Industrien gemäß den staatlichen Vorschriften zur Entwicklung unterstützender Industrien;
+ Betreuung der Geschäfte von Hochtechnologieunternehmen gemäß den Bestimmungen des Hochtechnologiegesetzes und den Dokumenten, die das Hochtechnologiegesetz leiten.
- Der Inhalt der Zinsvereinbarung umfasst den Zinssatz und die Methode zur Berechnung des Zinses. Falls der Zinssatz nicht in einen Prozentsatz pro Jahr umgerechnet wird und/oder die Methode zur Berechnung des Zinses auf Grundlage des tatsächlichen Kreditbetrags und der Dauer der Aufrechterhaltung dieses tatsächlichen Kapitalsaldos nicht angewendet wird, muss der Zinssatz in der Vereinbarung in einen Prozentsatz pro Jahr (ein Jahr entspricht dreihundertfünfundsechzig Tagen) umgerechnet werden, der auf Grundlage des tatsächlichen Kreditbetrags und der Dauer der Aufrechterhaltung dieses tatsächlichen Kreditbetrags berechnet wird.
- Wenn der Kunde zum Zahlungstermin die Tilgung und/oder die Zinsen des Darlehens nicht oder nicht vollständig wie vereinbart zahlt, muss er die Darlehenszinsen wie folgt zahlen:
+ Zinsen auf den Kapitalbetrag gemäß dem vereinbarten Darlehenszinssatz entsprechend der Darlehenslaufzeit, der bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde;
+ Falls der Kunde die Zinsen nicht fristgerecht wie in Punkt a dieser Klausel vorgeschrieben zahlt, muss er Verzugszinsen in Höhe des zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden vereinbarten Zinssatzes zahlen, jedoch nicht mehr als 10 %/Jahr, berechnet auf die ausstehenden Verzugszinsen entsprechend dem Zeitraum der verspäteten Zahlung;
+ Im Falle einer Umschuldung des Kredits muss der Kunde Zinsen auf den überfälligen Kapitalbetrag entsprechend der verspäteten Zahlungsfrist zahlen. Der angewandte Zinssatz darf 150 % des Kreditzinssatzes zum Zeitpunkt der Umschuldung nicht übersteigen.
- Bei der Anwendung eines variablen Zinssatzes müssen sich Kreditinstitut und Kunde über die Grundsätze und Faktoren zur Bestimmung des angepassten Zinssatzes sowie über den Zeitpunkt der Anpassung einigen. Führen die Faktoren zur Bestimmung des angepassten Zinssatzes zu vielen unterschiedlichen Zinssätzen, so wendet das Kreditinstitut den niedrigsten Zinssatz an.
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