Die vietnamesische Handelsbehörde nimmt vor dem 1. Dezember 2024 Anträge auf Befreiung von Antidumpingzöllen auf flachgewalzten legierten oder nicht legierten Stahl entgegen.
Das Handelsverteidigungsministerium teilte mit, dass das Ministerium für Industrie und Handel am 24. Oktober 2024 die Entscheidung Nr. 2822/QD-BCT über die Ergebnisse der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige flachgewalzte, lackierte legierte oder nicht legierte Stahlprodukte mit Ursprung in Korea und China (Fallcode ER01.AD04) erlassen habe.
Gemäß Klausel 5, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 42/2023/TT-BCT vom 28. Dezember 2023 des Ministers für Industrie und Handel zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 37/2019/TT-BCT vom 29. November 2019 des Ministers für Industrie und Handel, in dem eine Reihe von Inhalten zu Handelsschutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden, gibt das Ministerium für Handelsschutz den Eingang von Dossiers bekannt, in denen eine Ausnahme von Antidumpingmaßnahmen für eine Reihe von flachgewalzten, lackierten legierten oder unlegierten Stahlprodukten aus Korea und China beantragt wird.
Am 24. Oktober 2024 erließ das Ministerium für Industrie und Handel die Entscheidung Nr. 2822/QD-BCT über die Ergebnisse der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige flachgewalzte legierte oder nicht legierte Stahlprodukte. Illustratives Foto |
Dementsprechend handelt es sich bei den zur Befreiung vorgeschlagenen Waren um eine Reihe von farbig beschichteten Stahlerzeugnissen mit Ursprung in China, die den folgenden HS-Codes zugeordnet sind: 7210.70.12, 7210.70.13, 7210.70.19, 7210.70.21, 7210.70.29, 7210.70.91, 7210.70.99, 7212.40.11, 7212.40.12, 7212.40.13, 7212.40.14, 7212.40.19, 7212.40.91, 7212.40.99, 7225.99.90, 7226.99.19, 7226.99.99.
Das Handelsschutzministerium weist darauf hin, dass ein Unternehmen, dem für 2024 eine Ausnahmegenehmigung gewährt wurde, das gewährte Ausnahmevolumen bald ausschöpfen wird. Es kann gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 16 des Rundschreibens Nr. 37/2019/TT-BCT jederzeit im Jahr 2024 einen zusätzlichen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Gemäß Artikel 15 und Klausel 3, Artikel 16 des Rundschreibens Nr. 37/2019/TT-BCT fordert das Handelsschutzministerium Unternehmen auf, ihre Antragsunterlagen für Ausnahmegenehmigungen vor dem 1. Dezember 2024 gemäß den folgenden Anweisungen einzureichen: Senden Sie sie an das Online-Portal für öffentliche Dienste unter: https://dichvucong.moit.gov.vn; oder senden Sie sie direkt an das Handelsschutzministerium, Adresse: 23 Ngo Quyen, Hoan Kiem, Hanoi , Vietnam. Telefon: (+84-24) 7303 7898.
Hinweis siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/cuc-phong-ve-thuong-mai-tiep-nhan-de-nghi-mien-tru-chong-ban-pha-gia-thep-hop-kim-truoc-ngay-112-356311.html
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