Das Verkehrsministerium hat gerade den Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes verschickt, um die Meinungen von Ministerien, Gemeinden und zuständigen Behörden einzuholen.
Im Vergleich zum Straßenverkehrsgesetz von 2008 enthält der Gesetzesentwurf zahlreiche Neuerungen, darunter Regelungen zur vorübergehenden Nutzung von Unterführungen zur Beobachtung und Abstellung von Fahrzeugen, zur Lösung des statischen Verkehrsbedarfs großer Städte und zur Verbesserung der Effizienz bei der Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur (Artikel 40).
Der Entwurf sieht demnach eine vorübergehende Nutzung der Unterführung zur Unterbringung und Betreuung von Straßenfahrzeugen vor, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die Kraftstoffe, brennbare oder explosive Stoffe, ätzende Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe transportieren, sowie von Fahrzeugen, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Parkplatz unter der Vinh-Tuy-Brücke. (Foto: VOV).
Die Nutzung der Unterführung als temporärer Parkplatz ist nur zulässig, wenn die Brücke die Anforderungen und technischen Bedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit erfüllt und ihre Betriebsdauer nicht überschritten hat. Insbesondere darf die Überführung nicht repariert, inspiziert oder bauüberwacht werden, nicht Teil einer Hauptverkehrsstraße sein und den Vorschriften entsprechen.
Bei der vorübergehenden und zeitlich begrenzten Nutzung der Unterführung als Abstellplatz für Straßenfahrzeuge sind folgende Regelungen zu beachten: Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein; der Parkplatz muss verkehrsorganisatorisch mit der Straße im Bereich verbunden sein; Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen müssen von einer zuständigen Behörde genehmigt sein; Umweltschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.
Der höchste Punkt eines unter der Brücke abgestellten Fahrzeugs muss mindestens 1,5 m vom niedrigsten Punkt des Brückenträgers entfernt sein. Der Abstellbereich für Straßenfahrzeuge muss einen für die Durchführung von Wartungsarbeiten an der Konstruktion ausreichenden Abstand von den Brückenwiderlagern und -pfeilern aufweisen, jedoch mindestens 1,5 m. Der Abstellbereich für Straßenfahrzeuge muss eingezäunt sein, mit Ausnahme der Ein- und Ausfahrten der Fahrzeuge.
Der Entwurf besagt außerdem eindeutig, dass Einheiten, die die Unterführung vorübergehend zur Unterbringung und Betreuung von Straßenfahrzeugen nutzen müssen, bei der Erfüllung der oben genannten Vorschriften einen schriftlichen Antrag zur Überprüfung und Genehmigung bei der für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur zuständigen Behörde einreichen müssen.
Die mit der Verwaltung der Straßenverkehrsinfrastruktur beauftragte Behörde ist dafür verantwortlich, sich vor der Genehmigung der vorübergehenden Nutzung der Unterführung zur Überwachung und Aufbewahrung von Straßenfahrzeugen mit der Polizeibehörde abzustimmen.
Die Einheit, die den Bereich unter der Brücke vorübergehend zum Abstellen von Fahrzeugen nutzt, muss den Bereich unter der Brücke auf Aufforderung der Straßenverwaltungsbehörde, der zuständigen staatlichen Behörde, des Eigentümers oder der Organisation oder Einzelperson, die mit der Verwaltung und Nutzung der Straßenarbeiten beauftragt ist, verlassen, ohne eine Entschädigung zu verlangen.
„Die vorübergehende Nutzung von Brückenunterführungen zur gebührenpflichtigen Abstellung von Straßenfahrzeugen muss gemäß den einschlägigen Gesetzen erfolgen. Die Regierung legt die Verfahren für die Genehmigung der vorübergehenden Nutzung von Brückenunterführungen zur Abstellung von Straßenfahrzeugen fest“, heißt es im Entwurf.
Ebenfalls in diesem Zusammenhang hatte das Volkskomitee von Hanoi dem Verkehrsministerium zuvor vorgeschlagen, eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 35 anzupassen, um der Stadt zu ermöglichen, das Parken von Fahrzeugen unter Brücken in diesem Gebiet bis Ende 2023 weiterhin zu organisieren.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums von Hanoi werden auf den vier Parkplätzen unter den Brücken Vinh Tuy, Nga Tu Vong, Chuong Duong und Mai Dich täglich Zehntausende von Fahrzeugen abgefertigt.
Als Reaktion auf den Vorschlag des Volkskomitees von Hanoi erklärte das Verkehrsministerium jedoch, dass das Straßenverkehrsgesetz vorschreibe, dass es Autofahrern nicht gestattet sei, auf Brücken oder unter Überführungen anzuhalten oder zu parken.
Auch in der Verordnung 11 zum Schutz der Straßenverkehrsinfrastruktur heißt es eindeutig: „Für Straßen reserviertes Land darf nicht für Wohnzwecke oder für Dienstleistungsunternehmen genutzt werden.“
Daher ist das Verkehrsministerium der Ansicht, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Nutzung von Unterführungen als Parkplätze weiterhin zuzulassen und einige Artikel des Rundschreibens 35 zu ändern, wie es das Volkskomitee von Hanoi vorgeschlagen hat.
(Quelle: Vietnamnet)
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