Der Vorschlag, dass die Verkehrspolizei die Papiere von Personen, die hinter Motorrädern sitzen, nicht kontrollieren darf, ist Inhalt des Entwurfs des neuen Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit im Zusammenhang mit den Rechten der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen.
Der Entwurf eines Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit sieht vor, dass die Verkehrspolizei die Papiere von Personen, die hinter Motorrädern sitzen, nicht kontrollieren darf. (Quelle: TVPL) |
Befugnisse der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen heute
Derzeit umfasst die Befugnis der Verkehrspolizei im Bereich Patrouillen und Kontrolle gemäß Rundschreiben 65/2020/TT-BCA:
(1) Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen (nachfolgend Fahrzeuge genannt), können gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes, des Rundschreibens 65/2020/TT-BCA und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen angehalten werden.
Kontrollieren Sie Personen und Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, Dokumente von Fahrzeugführern, Fahrzeugdokumente und persönliche Dokumente von Personen in kontrollierten Fahrzeugen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen . Kontrollieren Sie die Umsetzung der Vorschriften für Straßentransportaktivitäten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Ergreifen Sie Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Verstößen gegen den Straßenverkehr, die öffentliche Ordnung und andere Verstöße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Aufforderung an Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, bei der Lösung von Unfällen, Verkehrsstaus, Verkehrsbehinderungen oder anderen Fällen, die zu Störungen und Beeinträchtigungen der Straßenverkehrssicherheit führen, mitzuwirken und diese zu koordinieren.
In dringenden Fällen zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Abwendung drohender oder drohender gesellschaftlicher Schäden kann die Verkehrspolizei im Streifen- und Kontrolldienst Transportmittel, Kommunikationsmittel und sonstige Verkehrsmittel von Behörden, Organisationen, Einzelpersonen sowie deren Fahrer und Nutzer mobilisieren. Die Mobilisierung erfolgt auf direkte oder schriftliche Anfrage.
(4) Transportmittel, Fahrzeuge, technische Ausrüstung, Waffen und Hilfsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ausgerüstet, installiert und verwendet werden.
(5) Bei Staus, Verkehrsunfällen oder anderen notwendigen Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und sozialen Sicherheit ist der Verkehr auf bestimmten Straßenabschnitten vorübergehend einzustellen, Fahrspuren neu zuzuweisen, Routen und Orte, an denen Fahrzeuge angehalten oder geparkt werden, neu zuzuweisen.
(6) Ausübung anderer Befugnisse der Volkssicherheitskräfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
So ist die Verkehrspolizei nach den geltenden Vorschriften berechtigt, die Papiere der Person zu kontrollieren, die hinter dem Motorrad sitzt.
Vorschlag, dass die Verkehrspolizei die Papiere von Personen, die hinter Motorrädern sitzen, nicht kontrollieren sollte
Der Gesetzesentwurf zur Verkehrsordnung und -sicherheit enthält jedoch einen neuen Vorschlag zu den Rechten der Verkehrspolizei bei Patrouillen- und Kontrolltätigkeiten:
- Anhalten von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, in den in Artikel 55 des Entwurfs des Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit genannten Fällen, um Personen, Fahrzeuge, Güter, Gepäck, Fahrzeugdokumente und Fahrzeugführer zu kontrollieren und Gesetzesverstöße aufzudecken und zu verhindern.
Falls die Fahrzeug- und Fahrerdokumentinformationen mit dem elektronischen Identifizierungskonto synchronisiert wurden, erfolgt die Kontrolle dieser Dokumentinformationen über das elektronische Identifizierungskonto.
- Behandlung von Verstößen gegen Gesetze zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit und anderen Gesetzesverstößen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen;
- In dringenden Fällen Personen, Fahrzeuge und zivile Ausrüstung mobilisieren; Fahrzeuge, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, indem sie auf der Straße anhalten oder parken und so Verkehrsbehinderungen oder -staus verursachen oder die Gefahr von Verkehrsunfällen bergen, gemäß Artikel 57 des Gesetzesentwurfs über Verkehrsordnung und -sicherheit wegschaffen;
- professionelle technische Ausrüstung und Mittel einzusetzen, um Verwaltungsverstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Gesetzesverstöße aufzudecken;
- Weitere Befugnisse, die im Gesetz über die öffentliche Sicherheit des Volkes und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind.
Nach diesem neuen Vorschlag ist es der Verkehrspolizei bei ihren Streifen nicht mehr gestattet, die Papiere von Personen zu kontrollieren, die hinter Motorrädern sitzen, wie sie es derzeit tun.
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