Finanzministerium schlägt Steuerrückerstattungsregelung für Biokraftstoff vor
Das Finanzministerium erklärte, dass in Punkt b, Absatz 4, Artikel 8 des Verordnungsentwurfs, der die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die besondere Verbrauchsteuer (derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet) detailliert beschreibt, Folgendes steht:
„ Unternehmen mit einer Lizenz zur Herstellung und Mischung von Biokraftstoff müssen die Steuererklärung und -zahlung sowie den Abzug der Sonderverbrauchssteuer bei der örtlichen Steuerbehörde am Sitz des Unternehmens einreichen. Der noch nicht vollständig abgezogene Betrag der Sonderverbrauchssteuer auf das zur Herstellung und Mischung von Biokraftstoff verwendete Rohmineralbenzin wird mit dem Betrag der Sonderverbrauchssteuer verrechnet, der für andere im selben Zeitraum anfallende Waren und Dienstleistungen zu entrichten ist. Sollte nach der Verrechnung noch ein Betrag der Sonderverbrauchssteuer auf das zur Herstellung und Mischung von Biokraftstoff verwendete Rohmineralbenzin übrig bleiben, wird dieser gemäß den Vorschriften des Finanzministeriums im nächsten Zeitraum abgezogen oder zurückerstattet. “
Das Dekret Nr. 14/2019/ND-CP sieht die Rückerstattung der Sonderverbrauchssteuer vor, die von Unternehmen, die Biokraftstoff produzieren, nicht vollständig abgezogen wurde.
Artikel 29 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC des Finanzministeriums vom 29. September 2021 zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Steuerverwaltungsgesetzes und des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP zur Einzelheiten einer Reihe von Artikeln des Steuerverwaltungsgesetzes besagt:
Artikel 29. Antrag auf Rückerstattung der Sonderverbrauchssteuer auf Biokraftstoff
1. Antrag auf Rückerstattung von Staatshaushaltseinnahmen gemäß Formular Nr. 01a/DNHT, herausgegeben mit Dekret Nr. 14/2019/ND-CP vom 1. Februar 2019 der Regierung .
2. Eine Kopie des Dokuments der zuständigen staatlichen Behörde über die Erlaubnis des Steuerzahlers zur Herstellung von Biokraftstoff, das mit dem ersten Dossier zur Rückerstattung der Sonderverbrauchssteuer eingereicht wird.
Nach Ansicht des Finanzministeriums ist es auf Grundlage des oben genannten Verordnungsentwurfs und unter Berücksichtigung der geltenden, stabil umgesetzten Vorschriften notwendig, die Vorgehensweise bei der Erstattung des Betrags der Sonderverbrauchssteuer zu regeln, der von Unternehmen, die Biokraftstoff herstellen, nicht vollständig abgezogen wurde.
Artikel 5 des Rundschreibenentwurfs schlägt folgende Regelungen zu Aufzeichnungen und Verfahren für die Erstattung des Betrags der Sonderverbrauchssteuer vor, der von Unternehmen, die Biokraftstoff herstellen, nicht vollständig abgezogen wurde:
„ 1. Für Unternehmen, die über eine Lizenz zur Herstellung von Biokraftstoff verfügen, lautet das Dossier zur Abrechnung der Sonderverbrauchssteuerrückerstattung wie folgt:
a) Antrag auf Rückerstattung der Einnahmen aus dem Staatshaushalt und Verrechnung mit anderen zu zahlenden Steuern (sofern vorhanden).
b) Formular 01a/DNHT, das diesem Rundschreiben beigefügt ist.
2. Unternehmen, die Biokraftstoff herstellen und mischen, müssen bei der örtlichen Steuerbehörde am Sitz des Unternehmens einen Antrag auf Erstattung des nicht vollständig abgezogenen Betrags der Sonderverbrauchssteuer einreichen, damit die Erstattung gemäß den Vorschriften abgewickelt werden kann.
3. Die Verantwortung der Steuerbehörde bei der Bearbeitung des Antrags auf Erstattung der Sonderverbrauchssteuer gemäß diesem Absatz richtet sich nach den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes.
4. Auf Grundlage der Anordnung der Steuerbehörde zur Rückerstattung von Staatshaushaltseinnahmen oder der Anordnung der Steuerbehörde zur Rückerstattung und Verrechnung von Staatshaushaltseinnahmen zahlt die Staatskasse die Sonderverbrauchssteuerrückerstattung auf Rohmineralbenzin, das zur Herstellung und Mischung von Biokraftstoff verwendet wird, gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Dekrets Nr. 11/2020/ND-CP der Regierung vom 20. Januar 2020 zur Regelung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Staatskasse.
Das Finanzministerium schlägt vor, dass diese Regelung ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Wir laden die Leser ein, den vollständigen Entwurf zu lesen und hier Kommentare abzugeben./.
Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-hoan-thue-doi-voi-xang-sinh-hoc-102251003153538626.htm
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