(Dan Tri) – Ab dem 6. November beträgt in Long An die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung für Wohngrundstücke 25–100 m², für landwirtschaftliche Grundstücke 500–1.000 m² und für Industrieparks 2.000 m².
Das Volkskomitee der Provinz Long An hat kürzlich den Beschluss Nr. 49/2024 erlassen, der die Bedingungen für die Landaufteilung, die Landkonsolidierung und die Mindestfläche für die Landaufteilung für bestimmte Landarten in der Region regelt. Der neue Beschluss tritt am 6. November 2024 in Kraft.
Der Entscheidung zufolge beträgt die Mindestfläche nach der Unterteilung für Wohngrundstücke neben öffentlichen Verkehrswegen mit roten Linien von mindestens 19 m in städtischen Gebieten 45 m² und in ländlichen Gebieten 100 m². Für Wohngrundstücke neben öffentlichen Verkehrswegen mit roten Linien von weniger als 19 m beträgt die Mindestfläche nach der Unterteilung in städtischen Gebieten 36 m² und in ländlichen Gebieten 80 m².
Wohngrundstücke, die an öffentliche Verkehrswege oder Gehwege angrenzen, aber noch nicht mit roten Linien gekennzeichnet sind, haben nach der Unterteilung eine Mindestfläche von 80 m² in städtischen Gebieten und 100 m² in ländlichen Gebieten.
Die Mindestfläche für landwirtschaftliche Flächen beträgt nach der Unterteilung in den Gemeinden Duc Hue, Thanh Hoa, Tan Thanh, Moc Hoa, Vinh Hung und Tan Hung 1.000 m². In anderen Gebieten beträgt die Mindestfläche für Reisfelder und Produktionswald 1.000 m², für die übrigen landwirtschaftlichen Flächen 500 m². Für Industrieparks und Industriecluster beträgt die Mindestfläche nach der Unterteilung 2.000 m².
Ein Grundstück in Long An (Foto: Dai Viet).
Bei Gewerbe-, Dienstleistungs- und nichtlandwirtschaftlichen Produktionsflächen gilt: Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit genehmigter detaillierter Bauplanung, muss das neu geschaffene Grundstück die Fläche gemäß der detaillierten Bauplanung gewährleisten. Liegt das Grundstück in einem Gebiet mit nicht genehmigter detaillierter Bauplanung, muss das neu geschaffene Grundstück und das verbleibende Grundstück eine Mindestfläche von 1.000 m² gewährleisten.
Darüber hinaus regelt die Provinz Long An auch vier weitere Fälle der Landaufteilung.
Erstens: Die Aufteilung von Wohngrundstücken zur Übertragung von Landnutzungsrechten erfolgt bei armen Haushalten, Haushalten, die der Armutsgrenze nahe sind, oder bei Haushalten in besonders schwierigen Lebensumständen.
Zweitens erfüllt das Wohngrundstück die Voraussetzungen für eine Unterteilung und die Mindestfläche für eine Unterteilung, wurde jedoch zuvor von einem Haushalt oder einer Einzelperson gespendet oder es wurde vereinbart, einen Teil des Grundstücks (ohne Entschädigung) für die öffentliche Nutzung zurückzuerhalten.
Drittens: Durch die Aufteilung von Wohngrundstücken übertragen Eltern ihren Kindern Nutzungsrechte an dem Land, sodass diese die Nutzungsrechte und die mit dem Land verbundenen Vermögenswerte erben.
Viertens: Aufteilung bestehender Wohngrundstücke neben öffentlichen Verkehrswegen, Sicherstellung der Bedingungen für die Grundstücksaufteilung, Sicherstellung der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung, Sicherstellung der Wohnbaufläche, jedoch ohne Sicherstellung der Bedingungen für die Grundstücksgröße oder ohne Sicherstellung der Bedingungen für die Mindestfläche.
In diesen Fällen schreibt die Gemeinde vor, dass das neu gebildete Grundstück und das verbleibende Grundstück nach Abzug der Grundstücksfläche innerhalb der roten Linie und der Fläche in der Nähe des Bauschutzgebiets eine Mindestbreite und -tiefe von 4 m und eine Mindestfläche von 25 m² aufweisen müssen. Gleichzeitig darf der Landnutzer die Grundstückstrennung nur einmal in Erwägung ziehen und beschließen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-phan-lo-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-tinh-long-an-20241101032335519.htm
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