In der 9. Sitzung verabschiedete die Nationalversammlung offiziell das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz Nr. 91/2025/QH15). Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dieses Gesetz enthält einige wichtige Bestimmungen, wie etwa das Verbot des Kaufs und Verkaufs personenbezogener Daten; Unternehmen müssen die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses löschen; soziale Netzwerke dürfen keine Bilder oder Videos mit Ausweisdokumenten als Authentifizierungsfaktoren anfordern …

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten legt die Verantwortung von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen für den Schutz personenbezogener Daten bei der Verwaltung und Nutzung durch Mitarbeiter fest.
Konkret gilt: Es müssen nur Informationen bereitgestellt werden, die den Rekrutierungszwecken der Personalvermittlungsagentur, Organisation oder Einzelperson dienen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die bereitgestellten Informationen dürfen nur für Rekrutierungszwecke und andere Zwecke verwendet werden, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart wurden.
Die bereitgestellten Informationen müssen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden und bedürfen der Zustimmung des Bewerbers. Darüber hinaus müssen die vom Bewerber bereitgestellten Informationen im Falle einer Nichtbeschäftigung gelöscht oder vernichtet werden, sofern mit dem Bewerber nichts anderes vereinbart wurde.
Die Verantwortung zum Schutz personenbezogener Daten von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei der Führung und dem Einsatz von Mitarbeitern ist wie folgt festgelegt:
Halten Sie die Bestimmungen dieses Gesetzes, der Arbeits- und Beschäftigungsgesetze, der Datenschutzgesetze und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen ein.
Personenbezogene Daten von Mitarbeitern müssen für den gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert werden.
Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter müssen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht bzw. vernichtet werden, sofern nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, die durch technologische und technische Maßnahmen im Rahmen der Mitarbeiterverwaltung erhoben werden, darf nur unter Anwendung technologischer und technischer Maßnahmen erfolgen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Rechte und Interessen der betroffenen Person gewährleisten, sofern der Mitarbeiter über diese Maßnahmen informiert ist. Durch technologische und technische Maßnahmen erhobene personenbezogene Daten dürfen nicht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet oder verwendet werden.
Quelle: https://baolaocai.vn/doanh-nghiep-phai-xoa-du-lieu-ca-nhan-nguoi-lao-dong-khi-cham-dut-hop-dong-post650000.html
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