Dementsprechend besteht das Rundschreiben 01/2024/TT-BKHĐT aus 4 Kapiteln, 32 Artikeln mit 23 Musterdokumenten und beigefügten Anhängen, übernimmt vorherige Bestimmungen und ergänzt und aktualisiert neue Bestimmungen gemäß dem Ausschreibungsgesetz 2023 und trägt dazu bei, Konsistenz und Einheitlichkeit bei der Umsetzung gesetzlicher Ausschreibungsbestimmungen sowie den Fortschritt bei der Umsetzung von Ausschreibungspaketen und -projekten sicherzustellen, Engpässe bei medizinischen Vorräten und Geräten zu vermeiden und den Fortschritt bei der Auszahlung öffentlichen Investitionskapitals sicherzustellen.
Das Ministerium für Planung und Investitionen erklärte, dass dieses Rundschreiben die Verfahren bei der Auftragnehmerauswahl weiter vereinfacht und die Kosten senkt. Es schafft günstige Bedingungen für Bieter und Auftragnehmer, sich am Nationalen Ausschreibungssystem zu beteiligen und so die Wettbewerbsfähigkeit auf dem öffentlichen Beschaffungsmarkt zu steigern. Gleichzeitig werden die Prozesse, Verfahren und technischen Merkmale des Nationalen Ausschreibungssystems vervollständigt, um die Durchführbarkeit, Transparenz und Konsistenz bei der Online-Auftragnehmerauswahl zu verbessern.
Mit dem Rundschreiben werden drei Formulare zur Vorbereitung, Bewertung und Genehmigung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl herausgegeben: Formular Nr. 01A dient zur Vorbereitung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl; Formular Nr. 01B dient zur Vorbereitung des Bewertungsberichts zum Masterplan zur Auftragnehmerauswahl; Formular Nr. 01C dient zur Vorbereitung der Entscheidung zur Genehmigung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl. Darüber hinaus gibt es drei Formulare zur Vorbereitung, Bewertung und Genehmigung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl: Formular Nr. 02A dient zur Vorbereitung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl; Formular Nr. 02B dient zur Vorbereitung des Bewertungsberichts zum Masterplan zur Auftragnehmerauswahl; Formular Nr. 02C dient zur Vorbereitung der Entscheidung zur Genehmigung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl.
Für Bauausschreibungspakete werden mit dem Rundschreiben drei Formulare herausgegeben, und zwar: Formular Nr. 3A zur Vorbereitung von E-HSMT unter Anwendung der Form der offenen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung, der Ausschreibung im einstufigen Verfahren mit einem Umschlag; Formular Nr. 3B zur Vorbereitung von E-HSMT unter Anwendung der Form der offenen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung im einstufigen Verfahren mit zwei Umschlägen; Formular Nr. 3C zur Vorbereitung von E-HSMST (Dokumente zur Einladung zur Vorqualifizierung).
Für Warenbeschaffungspakete (einschließlich zentralisierter Beschaffungsfälle) werden mit dem Rundschreiben drei Formulare herausgegeben, und zwar: Formular Nr. 4A zur Vorbereitung von E-HSMT unter Anwendung der Form der offenen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung, der Ausschreibung im einstufigen Verfahren mit einem Umschlag; Formular Nr. 4B zur Vorbereitung von E-HSMT unter Anwendung der Form der offenen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung im einstufigen Verfahren mit zwei Umschlägen; Formular Nr. 4C zur Vorbereitung von E-HSMST.
Artikel 25 des Rundschreibens 01/2024/TT-BKHĐT legt klar fest, dass der Auftragnehmer für die Richtigkeit der im Webformular und in den beigefügten Dokumenten während des Ausschreibungsverfahrens gemachten Angaben verantwortlich ist. Bei ähnlichen Verträgen über die Produktionskapazität muss der Auftragnehmer die angegebenen Informationen erklären und entsprechende Dokumente zum Nachweis beifügen. Der Auftragnehmer muss Angaben zum Finanzmittelbedarf machen. Falls der Auftragnehmer eine Kreditzusage zum Nachweis seiner finanziellen Mittel verwendet, muss er zusätzlich zu den Angaben einen Scan der Kreditzusage beifügen.
Das Rundschreiben legt außerdem fest, dass die Bieterzeitung dafür verantwortlich ist, ungültige Informationen zu prüfen und zu erkennen und den Investor und den Bieter innerhalb von maximal einem Werktag ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Informationen im System zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung über den ungültigen Informationsinhalt erfolgt über das System, per E-Mail, über eine mobile Anwendung oder über andere Informationskanäle, sodass der Investor und der Bieter die Informationen selbst bearbeiten, vervollständigen und erneut im System veröffentlichen können.
Laut dem Ministerium für Planung und Investitionen sieht das Rundschreiben 01/2024/TT-BKHĐT eine rückwirkende Wirkung der Inhalte zur Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen zur Auswahl von Auftragnehmern und zu Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen mit Wirkung vom 1. Januar 2024 vor.
Ab dem 1. Januar 2024 verlieren das Rundschreiben Nr. 08/2022/TT-BKHĐT des Ministers für Planung und Investitionen vom 31. Mai 2022, in dem die Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen zu Ausschreibungen und Auftragnehmerauswahl im Nationalen Ausschreibungsnetzwerk beschrieben wird, und das Rundschreiben Nr. 10/2015/TT-BKHĐT des Ministers für Planung und Investitionen vom 26. Oktober 2015, in dem der Plan zur Auftragnehmerauswahl beschrieben wird, ihre Gültigkeit.
TH (laut Zeitung Tin Tuc)Quelle
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